Bewacherregister Zuverlässigkeit

  • Guten Tag an alle Leute hier im Forum,


    ich habe eine Frage welche mir seit Tagen nicht mehr aus dem Kopf geht und mir Sorgen für meine Zukunft bereitet. Unzwar habe ich mit 22 zwei Körperverletzungsdelikte verbrochen. Für die erste Tat wurde ich zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt und bei der zweiten Tat welche ca 3 Monate nach der ersten passierte wurde ich wegen gefährlicher Körperverletzung zu 7 Monate Bewährung auf drei Jahre verurteilt. Die Delikte sind im Jahr 2020 geschehen. Als ich die zweite Tat verbrochen habe wurde ich für die erste Tat noch nicht bestraft bzw waren die Ermittlungen noch am laufen. Im Jahr 2021 wurde ich dann für die erste Tat verurteilt und 2022 für die zweite Tat. Dass ich ab 2022 für 5 Jahre einen Eintrag im Führungszeugnis habe ist mir natürlich klar. Ich bereue natürlich was ich damals gemacht habe und möchte hiermit anfragen wie diese Verurteilungen im Bundeszentralregister verbleiben. Ich nehme mal an es sind 10 Jahre da ich schließlich recherchiert habe wie lange welche Verurteilungen im Bundeszentralregister verbleiben. Nun habe ich jedoch von einem Bekannten mitbekommen, dass wenn die Eintragungen aus dem Führungszeugnis sind, man beim Bundeszentralregister anfragen kann bzw. bei der zuständigen Behörde ob diese nach einem Jahr nach der Löschung aus dem Führungszeugnis getilgt werden können. Schließlich habe ich keine weitere Anzeige mehr ab 2020 bekommen. Auch keine die eingestellt wurden da ich eingesehen habe, dass ich damals zwei Fehler begangen habe. Wie sieht außerdem mit der Bewacher-ID aus? Würde ich diese fünf Jahre nach meiner Verurteilung bekommen also ab 2027? Oder müsste ich da bis 2032 warten? Ich danke im voraus für eure Antworten. LG

  • Gelöscht wird es nie, nur nicht mehr aufgenommen, aber z.B. im Erweiterten bleiben das für immer sichtbar.

    Führend ist das Bundeszentralregister und nach den folgenden Fristen wird ein Eintrag aus dem Bundeszentralregister nicht mehr ins Führungszeugnis aufgenommen.


    Drei Jahre:

    • Geldstrafen
    • Freiheitsstrafen bis 3 Monate
    • Bewährungsstrafen bis 1 Jahr (falls keine weitere Freiheitsstrafe im Register)

    Fünf Jahre in den übrigen Fällen.

    Zehn Jahre bei Freiheitsstrafe über 1 Jahr wegen bestimmter Sexualdelikte.

    Nie: Lebenslange Freiheitsstrafen und Sicherungsverwahrung werden grundsätzlich immer aufgenommen.

    Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit

  • Ich würde da Peter S. zustimmen. Wenn man in so kurzer Zeit schon zwei doch recht gravierende (insbesondere für die Sicherheitsbranche) Strafen bekommen hat weiß ich nicht ob das die Richtige Berufliche Richtung für dich ist.


    Die nächsten Jahre wirst du es so oder so schwer haben in der Sicherheitsbranche egal ob wegen Führungszeugnis oder auch wegen Bewacher Register. Sicherheitsüberprüfungen für entsprechende Objekte mal komplett außen vor gelassen.


    Das Bewacher Register zieht je nach Rolle für die man Freigegeben werden soll noch deutlich mehr Infos als nur ein Führungszeugnis. Da wird auch z.B. die zuständige Polizeidirektion, LKA, BKA, Verfassungsschutz,... abgefragt Also selbst wenn es im Führungszeugnis nicht mehr steht könnte dann die Polizei noch sagen "ja den kennen wir, der hatte schon öfter mit uns zu tun" und schon kann es je nach Sachbearbeiter vorbei sein mit der Freigabe.

    Wir hatten schon fälle wo die Zuverlässigkeit nicht erteilt wurde wegen einem laufendem Ermittlungsverfahren wo der zuständige Sachbearbeiter es etwas zu genau genommen hat. Erst als das abgeschlossen war und klar was das die Punkte nicht haltbar waren wurde der SMA freigegeben.

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Ich möchte mich auch den Überlegungen von Peter anschließen und würde das Fett unterstreichen.

    Grundsätzlich ist es natürlich immer eine Frage, in welchem Betrieb man arbeitet.


    Mein größtes Problem als neuer Bereichsleiter ist im Moment, dass die vorhandenen Mitarbeiter in vielen Objekten nicht ausreichend qualifiziert sind.


    Das heißt, ich wünsche mir, dass viele bald einen Sprachtest für das Sprachniveau B2 nachweisen können und ich dann die Möglichkeit habe, langjährige Mitarbeiter dieser Firma zur Unterrichtung zu schicken. :D


    Dann habe ich ca. 80 - 90 % Mitarbeiter von Subunternehmen, die ähnliche Tätigkeiten wie eine Citystreife machen, zum großen Teil für Gemeinden und Städte und große Kommunaleunternehmen. (Über diese Objekte kann ich eigentlich nicht mehr schreiben.)


    Also das Problem:

    Viele haben keine Bewachunger ID oder haben sogar eine Bewachunger ID aber trotzdem keinen Sachkundenachweis. (Ich habe keine Ahnung wie das geht)
    Diese Leute arbeiten seit vielen, vielen Jahren an der Pforte oder in anderen Funktionen bei den Gemeinden und Städten im ganzen Bundesgebiet.


    Es ist eben nur noch nie jemand überprüft worden.=O


    Es gibt sogar eine Gruppe, die bei einem Amtsgericht arbeitet (hust hust).


    Viele Kunden sind auch sehr zufrieden mit diesen Mitarbeitern.
    Wenn ich von über 750 Mitarbeitern spreche, ist das wohl nicht übertrieben. :huh::rolleyes:


    Dass die von mir geschätzte Quote von 80% vielleicht noch zu niedrig ist, hat mich selbst etwas geschockt. Ich dachte immer, ich hätte schon viel gesehen und erlebt, aber bei dieser Zahl ist mir am ersten Tag auch die Kinnlade runtergefallen. :saint:


    Es gibt Mitarbeiter, die arbeiten seit über 15 Jahren in solchen Konstellationen. Kann ich diese aus dem Dienstnehmen? Nein. Es gibt sonst kein Personal. Einige Kunden tolerienen dieses seit einer Dekade, weil die einfach Ihren Job machen.

    Das wir diesen Weg gehen, ist schon mehr als Fragwürdig und ist nicht mal mehr in der Grauzone.
    Aber das ist die Realität im Jahr 2024 So sieht meine Filterblase aus und das in vielen Bereichen,dass Projekt der Nachqualifikation dieser Mitarbeiter ist schon eine seltenheit, aber dass ich einen Bereich bei einem Dienstleisterübernehme der in diesem Zustand ist, hätte ich mir selber nicht erträumen können.

    So nun zurück wieder zu der Frage "Bewacherregister und Zuverlässigkeit".

    Wenn man die Möglichkeit hat, sollte man diesen Weg überhaupt nicht gehen. Nur weil es Mitarbeiter gibt, die trotz nicht vorhandener Sachkunde sogar bei einem Amtsgericht tätig sind und einfach viel Glück hatten. Das sollte und darf nie als positives Beispiel dienen. Es sollte dir eigentlich nur zeigen, dass deine Verurteilungen ein guter Grund sind, die Chance zu ergreifen und die Branche zu wechseln. Du willst und solltest deine Zukunft nicht in solchen Unternehmen sehen.:!:

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