Tonfa und Pfefferspray bei der DB

  • also das arbeitsmaterial was auf dem objekt gebraucht wird, sollte auf dem objekt zur verfügung stehen......meinentwegen auch in abschließbaren behältnissen ( dann nimmt halt nur nen schlüssel mit )..aber es sollte dort zur verfügung stehen.....ist nunmal die privatsicherheitliche "feine englische art" :zw: .........

    In meiner physisch, soziologischen Konstellation manifestiert sich die absolute Dominanz positiver Impressionen meines Individiums

  • Zitat von "s_d1980"

    ...dann sollte der Tonfa nicht auf dem Beifahrersitz oder der Rückbank liegen sondern im Kofferraum!!!!!!


    Allerdings auch im Kofferraum in einem verschlossenen Behältnis.




    Zitat von "Rex_Noire"

    Naja, man kann ihn, so wie ich es mal hatte, an einem Halter neben der Tür platzieren.


    Was du daheim innerhalb deines befriedeten Besitztums machst, ist vollkommen egal. Solange es sich nicht um einen verbotenen Gegenstand nach dem WaffG handelt.
    Der Schlagstock an sich ist jedoch kein verbotener Gegenstand, es besteht lediglich ein Verbot des Führens in der Öffentlichkeit.


    Es geht hier jedoch nicht um "was wäre wenn" zu Hause, sondern ganz konkret um das Mitführen im PKW. Und im PKW ganz klares "NEIN", wenn es um das platzieren mittels Halterung an einer der Türen geht.
    Das Führen zum Zwecke einer evtl. Selbstverteidigung ist kein berechtigtes Interesse im Sinne des §42a (2) Nr. 3 WaffG.

  • Hei,


    Tomi jetzt hat man dir nun wirklich nur halbe Sachen erklärt, auch in Bezug auf die Rechtslage in Punkto Pfefferspray, wobei ich mehr erwartet hatte, es wurde euch wohl deshalb nicht mehr gegeben, oder vieleicht auch abgenommen, da müßtest du mich eines besseren belehren, weil Pfefferspray im Gegensatz zu CS.oder auch CN.Spray die ca.300 Fache Wirkung hat.


    Somit bei dem Menschen unvorhersehbare Folgen z.B. Akute Atemnot mit sich führen kann, kann bei den anderen zwar auch passieren, nur die hierbei ist es noch krasser und ich nenne es mal gleich der Angiff ist sofort unterbrochen, im Gegensatz zu CS. oder CN. Spray's.


    Das mit dem Schlagstock, welche Art Ihr nutzt weiß ich nicht, ist eher augenwischerei den wenn du die Mag-lite richtig ansetzt, kann der Effekt der gleiche sein.


    Anbei du allerdings mit dem richtigen Ansatz bei`m Tonfa ( Merzweckeinsatzstock ) was man in Trainigseinrichtungen von und oder mit Behördeneinrichtungen lernen kannst, auch Personen ausser "Gefecht" setzen.

  • Zitat von "haifisch"


    Der Schlagstock an sich ist jedoch kein verbotener Gegenstand, es besteht lediglich ein Verbot des Führens in der Öffentlichkeit.


    Nein.


    Es ist verboten ihn auf öffentlichen Veranstaltungen zu führen. In der Öffentlichkeit ist das führen nach wie vor nicht untersagt.

  • Zitat von "Einsatz24"

    In der Öffentlichkeit ist das führen nach wie vor nicht untersagt.


    Vielleicht nochmal etwas im aktuellen Waffengesetz nachlesen.
    Kleiner Tip: Direkt nach dem Paragraphen, der das Führen auf öffentlichen Veranstaltungen verbietet, kommt ein weiterer Paragraph. Der könnte hierfür interessant sein.


    Kurz gesagt: Es ist schlichtweg grundsätzlich verboten.

  • Ja, dann schau aber auch mal, in welchem Zusammenhang ich das von dir zitierte geschrieben habe und beziehe es dann darauf...


    In meinem letzten Beitrag schrieb ich ja auch "grundsätzlich verboten". Und das ist auch genauso richtig. Wir reden immer vom Grundsatz und nicht von der Ausnahme.
    Ja, es gibt die Ausnahme zur Berufsausübung, die ist auch im §42a WaffG beschrieben.


    Das hier

    Zitat

    Es ist verboten ihn auf öffentlichen Veranstaltungen zu führen.


    wäre dann ebenso falsch, denn auch im §42 WaffG sind Ausnahmen vom Verbot vorgesehen.


  • Das heißt im Klartext aber schon, dass man das Pfefferspray bei sich führen darf, ohne dass man mit strafrechtlichen (o.ä.) Konsequenzen rechnen muss, oder?

  • a propos spray: ich hab anfangs einen immer dabei gehabt. laut beschriftung super-puper-ding-ich-leg-jeden-tier-im-umgebung-um. dachte wow! der wirds richten. bis ich mich selbst versehentlich angesprüht habe und das nicht wenig. was soll ich sagen? mir gings dabei tierisch gut und die nase ist frei geworden! und ich stand nicht mal unter alkohol- u.o. drogeneinfluss
    also bei manchen spray's werd ich pizza diabolo mit chilischotten gefährlicher einstufen

    ich bin nicht nachtragend.....ich räche mich und schon ist alles vergessen
    wenn sie alles sagen, was sie sich gerade überlegen, dann überlegen sie sich bitte was sie gerade sagen

    Einmal editiert, zuletzt von NOMAD ()

  • Zitat von "NOMAD"

    ...pizza diabolo mit chilischotten gefährlicher...


    ...na denn versuch' mal, die in eine Spraydose zu bekommen (57) .

  • hall cujo, die werde ich eh wegputzen als sowas für fremde ausgeben)))

    ich bin nicht nachtragend.....ich räche mich und schon ist alles vergessen
    wenn sie alles sagen, was sie sich gerade überlegen, dann überlegen sie sich bitte was sie gerade sagen