• huhu :bier:
    mal eine frage.
    ich mache gerade eine ausbildung also das ist ein ihk vorbereitungskurs der geht 12 wochen. wenn ich jetzt die prüfung nicht bestehe dann bekomme ich doch aber bestimmt die unterweisung anerkannt oder?

  • Gehe doch erst einmal davon aus, das du diese Prüfung bestehst, dann sind die Gedanken schon mal viel positiver. ;)
    Auch kannst du die Prüfung bis zu 3 mal wiederholen, und das ist doch schon sehr beruhigend.
    Und die Bezahlung bei nicht bestandener Prüfung, da fragst du am besten deinen Chef, der BR ist auch eine gute Anlaufstelle da er den Tarifvertrag kennt.
    Und eine mögliche Bezahlung vor Prüfung gilt normalerweise auch nur bis zur nächsten Prüfung, die du auch nicht endlos vor dir herschieben kannst, da sind Fristen gesetzt. Hältst du diese Fristen nicht ein, kannst du noch mal von vorne beginnen, und das möchtest du doch sicher nicht. ;)

  • Zitat

    Und die Bezahlung bei nicht bestandener Prüfung, da fragst du am besten deinen Chef, der BR ist auch eine gute Anlaufstelle da er den Tarifvertrag kennt.


    Gibt es in den Tarifverträgen eine Unterscheidung nach 34a bestanden/nicht bestanden? Ich dachte immer, die Wachleute dürfen gar nicht ohne Unterweisung bzw. je nach Tätigkeit ohne Sachkundeprüfung arbeiten?


    Oder gibt in den Tarifverträgen eine Unterscheidung nach Unterweisung und Sachkundeprüfung?

  • @ Haifisch


    Gibt es nicht.
    Voraussetzung zur Aufnahme einer Tätigkeit im Wachgewerbe ist mindestens die Unterweisung nach § 34a GewO (die anderen Möglichkeiten und Ausnahmeregelungen kann man in diesem Zusammenhang vernachlässigen). Die Unterweisung wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
    Der Sachkundenachweis ist für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Wachgewerbe notwendig.
    Finanziell wirkt sich das erst mit den realen Berufs- bzw. Meisterabschlüssen aus, wenn Du in einer entsprechenden vom Auftraggeber geforderten und bezahlten Funktion eingesetzt bist (zumindest bei uns in MV).

  • Zitat von "deputy"

    Gibt es nicht.


    Danke, dachte ich mir doch.



    Zitat von "deputy"

    Der Sachkundenachweis ist für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Wachgewerbe notwendig.


    Oder für bestimmte Tätigkeiten wie zB Kaufhausdetektiv.

  • Die AfA bietet die verschiedensten Lehrgänge in dieser Rischtung an. Das dreht sich dann zwar alles um den 34a, beinhaltet Praktika, DRK-Ausbildung usw.
    "Nachtigall ich hör Dir trapsen!" - wie meine Großmutter sagen würde. Schon sind wieder ein paar Leute nicht mehr arbeitslos.

  • Ne Ne das Amt für Arbeit selbst bietet ganz sicher keinen Lehrgang an, das wäre mal ganz was Neues. Es gibt Bildungsträger die einen Vorbereitungskurs anbieten und das wird teilweise durch das Amt gefördert. Da geht es aber mehr um das Gesamtpaket, heißt Ausbildung und anschließende Vermittlung.


    Gehe mal davon aus, dass du mit einer versägten Sachkundeprüfung ganz sicher die Unterweisung nicht zuerkannt bekommst. Ich würde mir auch Gedanken machen, wie angebrühtet man sein muss, um nach 12 Wochen Vorbereitung die Prüfung nicht zu schaffen.


    sanfte Grüsse


    Hondokan

  • Zitat von "deputy"

    @ Haifisch


    Gibt es nicht.
    Voraussetzung zur Aufnahme einer Tätigkeit im Wachgewerbe ist mindestens die Unterweisung nach § 34a GewO (die anderen Möglichkeiten und Ausnahmeregelungen kann man in diesem Zusammenhang vernachlässigen). Die Unterweisung wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
    Der Sachkundenachweis ist für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Wachgewerbe notwendig.

    Finanziell wirkt sich das erst mit den realen Berufs- bzw. Meisterabschlüssen aus, wenn Du in einer entsprechenden vom Auftraggeber geforderten und bezahlten Funktion eingesetzt bist (zumindest bei uns in MV).


    Die Unterweisung ist ohne Prüfung (Was ein Dozent individuell macht ist uninteressant). Die Sachkunde hat auf die Selbstständigkeit keinen Einfluss und hat primär nichts damit zutun.


    sanfte Grüsse


    Hondokan

  • @ Hondikan


    so sieht es nun mal aus.


    Schaut euch doch mal an wie die Dekra Ihre 34a Unterrichtung im Auftrag der AfA an den Mann bringt.... :evil:


    Der Sicherheitsdienst ist nun mal eine der letzten Berufszweige, bei der man die Zulassung erhält, nach mindestens 40 Std absitzen, zu arbeiten.

  • Zitat von "Hondokan"

    Ne Ne das Amt für Arbeit selbst bietet ganz sicher keinen Lehrgang an, das wäre mal ganz was Neues.


    Lieber Hondokan!


    Die AfA bietet sehr wohl diese unterschiedlichen Lehrgänge an. Durchführen tun sie dann die verschiedensten Bildungsträger, das ist richtig. Zumindest ist das bei uns in MV so. Und da bei der AfA ja alles bürokratisch geregelt ist, wird es auch eine Bundesweit geltende Regelung dazu geben.


    AfA nennt sich jetzt auch Agentur für Arbeit, wenn ich die ganzen Umbenennungen richtig verarbeitet habe.

  • @Deputy


    Die Agentur für Arbeit gibt lediglich eine Ausschreibung für die Ausbildung raus bzw. informiert über freie Plätze. Im Normalfall wenn der Bedarf vorhanden ist oder wenn man mal wieder die Statistik bereinigen will (meine pers.Meinung).


    Sie nehmen weder Einfluss auf die Art oder den Erfolg der Beschulung, sie informieren nur über eine Dienstleistung. Sie führen nicht mal eine Eignungsprüfung durch, was nun mal diese Lehrgänge teilweise in Verruf gebracht hat.


    An diesen Lehrgängen können, völlig unabhängig von der AfA, auch Selbstzahler oder Leute die durch Firmen finanziert teilnehmen.


    Es entsteht nur, auf Grund das im Regelfall nur Arbeitslose diese Lehrgänge besuchen, der Eindruck das die AfA diese Lehrgänge durchführt.


    Gruß Hondokan


    PS.: Stimmt natürlich Agentur für Arbeit und nicht Amt für Arbeit

  • @ Deputy


    Jeder der den Ada schein macht und sich für die durchführung der Schulungen zertifizieren lässt, kann schulungen durchführen.


    Die AfA finanziert die Schulung der teilnehmer....nicht mehr und nicht weniger

  • na wenn ich dann den Meister gemacht habe, kann ich mir ja als Referent ne goldene Nase verdienen. :shock:
    Denn das darf ich ja dann, Referieren :lol:

    Sei stehts freundlich zu deinen Mitmenschen und habe Respekt!!!!

  • Das sollte eigentlich auch so sein. ;)
    Ich meine, sonst brauch ich gar nicht erst anfangen.
    Aber das wäre doch auf jeden Fall mal ne interessante Nebentätigkeit.
    Da kannste dich auch glatt selbstständig machen und ein Schweinegeld verdienen,
    wie es unser Referent immer so schön zu sagen pflegt.


    sollte man sich da mal beim ansässigen Arbeitsamt informieren ???


    Gruß aus großdeinbach

    Sei stehts freundlich zu deinen Mitmenschen und habe Respekt!!!!

  • :shock: na das war jetzt aber hart auf den Boden zurück geholt,


    Aber mal im Ernst, wo werden den Referenten gesucht???
    Ist das nicht eher ein Vetter´lesm Geschäft ???
    Hat vielleicht jemand Erfahrung damit ???


    Grüßle aus Großdeinbach

    Sei stehts freundlich zu deinen Mitmenschen und habe Respekt!!!!