Unser wichtigstes Hilfsmittel - Der Streifenwagen

    • Erster Beitrag

    Erst einmal möchte ich sagen, daß unsere Streifenwagen im Laufe der Jahre immer kleiner geworden sind. Nicht unbequem, das kann man nicht sagen, aber eben kleiner. Unser Standardstreifenwagen ist der VW Fox. Daneben gibt es noch den umgebauten Caddy für die Hundestreife und einen T5.
    Zur Ausstattung läßt sich nicht viel sagen. Standardausrüstung mit Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste. Das Reserverad hat Kampf gekostet, über Notrad und die handliche Spraxflasche sind wir wieder beim Reserverad gelandet Mit Chekker und GPS ausgerüstet sind die Fahrzeuge auch, schon damit der Schichtleiter besser weiß, wo sich die Wagen gerade aufhalten und natürlich zur besseren Koordination der Einsätze.


    Was wir noch nicht geschafft haben, ist die Ausrüstung unserer Streifenwagen mit Feuerlöschern. Da führt beim Chef kein Weg rein, ist aus seiner Sicht nur rausgeschmissenes Geld. Wird ja auch nirgends gefordert, gerade mal im T5.


    Warum sprech ich den Feuerlöscher an? Ein Kollege von uns kam vor einiger Zeit auf nen Unfall drauf zu. Das Fahrzeug stand in Flammen, die Insassin war bei Bewußtsein, aber eingeklemmt und kam nicht raus. Die Feuerwehr war nach 7 Minuten vor Ort. 7 Minuten, die meinem Kollegen fast den Verstand geraubt haben, weil er hilflos mit zugucken mußte, wie die Frau bei lebendigem Leib verbrannte.
    Ja, auch sowas kann einem im Dienst passieren.

  • Zitat von "kriegsrat"

    ... leichte Fahrlässigkeit - keine Haftung
    normale Fahrlässigkeit - anteilsmässige Haftung
    grobe Fahrlässsigkeit/Vorsatz - volle Haftung ...


    ... das meinte ich mit "gründlicher Einzelfallbewertung" ;) .


    Man muss eben schauen, welches Mass des "Verschuldens" dem AN zuzurechnen ist :o .

  • Zitat von "kriegsrat"

    arbeitsrechtlich läuft das Ganze unter "Arbeitnehmerhaftung"
    unabhängig von evtl. günstigeren vertraglichen Vereinbarungen gilt :
    leichte Fahrlässigkeit - keine Haftung
    normale Fahrlässigkeit - anteilsmässige Haftung
    grobe Fahrlässsigkeit/Vorsatz - volle Haftung


    Hallo Kriegsrat,


    Du schreibst von vertraglichen Vereinbarungen.
    Aber wo ist das geregelt, denn im Arbeitsvertrag steht darüber nichts.

  • das ist im BGB so geregelt: wer einem anderen einen Schaden verursacht, ist immer. egal ob fahrlässig oder vorsätzlich , zum Ersatz verpflichtet


    aufgrund des besonderen Verhältnisses zwischen AG und AN, evtl. besonderer Risiken wegen betrieblich veranlasster Arbeit, gilt in diesen Fällen eine "mildere" Form der Haftung, die sog. Arbeitnehmerhaftung, die nur bei grober Fahrlässigkeit eine komplette Haftung vorsieht


    ist anerkannte Rechtsauffassung durch das Bundesarbeitsgericht, auch wenn keine gesonderte vertragliche Regelung getroffen wurde
    die im übrigen unwirksam wäre, wenn sie die Haftung des AN verschärfen wuerde


    <!-- m --><a class="postlink" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerhaftung">http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerhaftung</a><!-- m -->

  • Zitat von "Cujo"

    Schaust Du hier ;) .


    Tag Cujo (jetzt hab ich Dich aber: Stephen King-Fan....oder Bernhardiner-Fan????),


    danke für den link.

  • Zitat von "TB 013"

    Erst einmal möchte ich sagen, daß unsere Streifenwagen im Laufe der Jahre immer kleiner geworden sind. Nicht unbequem, das kann man nicht sagen, aber eben kleiner. Unser Standardstreifenwagen ist der VW Fox. Daneben gibt es noch den umgebauten Caddy für die Hundestreife und einen T5.
    Zur Ausstattung läßt sich nicht viel sagen. Standardausrüstung mit Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste. Das Reserverad hat Kampf gekostet, über Notrad und die handliche Spraxflasche sind wir wieder beim Reserverad gelandet Mit Chekker und GPS ausgerüstet sind die Fahrzeuge auch, schon damit der Schichtleiter besser weiß, wo sich die Wagen gerade aufhalten und natürlich zur besseren Koordination der Einsätze.


    Was wir noch nicht geschafft haben, ist die Ausrüstung unserer Streifenwagen mit Feuerlöschern. Da führt beim Chef kein Weg rein, ist aus seiner Sicht nur rausgeschmissenes Geld. Wird ja auch nirgends gefordert, gerade mal im T5.


    Warum sprech ich den Feuerlöscher an? Ein Kollege von uns kam vor einiger Zeit auf nen Unfall drauf zu. Das Fahrzeug stand in Flammen, die Insassin war bei Bewußtsein, aber eingeklemmt und kam nicht raus. Die Feuerwehr war nach 7 Minuten vor Ort. 7 Minuten, die meinem Kollegen fast den Verstand geraubt haben, weil er hilflos mit zugucken mußte, wie die Frau bei lebendigem Leib verbrannte.
    Ja, auch sowas kann einem im Dienst passieren.


    Also diese 5€ Löscher aus dem Baumarkt ist es mir wert, und ich weiss als Ex Berufsfeuerwehrmann das die Löscher nach einsetzen für solche Dinge kostenlos bei der Feuerwehr gefüllt werden, zumindest war das mal so, ob es heute noch so ist weiss ich nicht..

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