Sicherheitsdienst - Ausrüstung zur Verteidigung

  • Hallo!


    Mein Fall:
    Ich bin seit 5 Jahren nebenberuflich in einem kleinen Sicherheitsdienstunternehmen tätig. Hauptsächlich arbeiten wir im Veranstaltungsschutzbereich (Kirmes, Disco-Abend etc...). Nebst Stichhemmende Unterziehweste und Handschuhen tragen wir zusätzlich MES oder Teleskopschlagstock und Pfeffer- oder CS-Gas Spray.
    Da wir mehr auf Kommunikation setzen benötigen wir unsere Verteidigungsmittel sehr selten.
    Also mein Einsatz von Verteidigungsmitteln kann man in den letzten 5 Jahren an einer Hand abzählen.


    Da wir gerne in solchen Fällen rechtlich abgesichert sein wollten, haben wir als aller erstes Sicherheitsdienstunternehmen in unserer Region einen Trageerlaubnis bei der zuständigen Waffenbehörde beantragt. Nach Monaten erhielten wir ein Antwortschreiben vom Polizeipräsidium und der Waffenbehörde, darin wurde uns das Tragen von Schlagstöcken und Sprays untersagt. Die Begründung war absolut paradox; da es bei unseren Einsätzen immer so friedlich abläuft wäre das Tragen von Verteidigungsmitteln nicht nötig. Erst wenn was Schlimmeres passieren sollte würde man die Entscheidung überdenken. Das würde jetzt heißen, dass wir im Notfall nur noch unsere Hände zur Verteidigung hätten (da brauch man auch kein Sicherheitsdienst im Notfall mehr). Ich möchte auch noch mal betonen das wir seit unserem Bestehen seit 10 Jahren keine einzige Anzeige hatten und mit den Ordnungskräften vor Ort immer ein gutes Verhältnis hatten und auch noch haben.


    Grade seit den letzten Jahren sind wir jedes Wochenende mehrmals im Einsatz und unser Aufgabenspektrum geht von VIP Schutz über City Schutz bis Großveranstaltungen die bis über eine Woche laufen mit mehr als 100.000 Besuchern. Zudem nimmt die Gewaltbereitschaft unter den Jugendlichen immer mehr zu, was man unter den sichergestellten exotischen Waffen (Schlagringe, Würgehölzer, Schreckschusswaffen etc) sieht. Da möchte man sich ehrlich gesagt nicht „nackt“ im Dienst bewegen. Eine Verteidigungswaffe ist halt immer eine Rücksicherung, die ja auch nur in Notwehr eingesetzt werden soll. Eine Holzlatte ist schnell aus einem Zaun gerissen, aber wie soll man sich dann noch sicher verteidigen?! Außerdem wirken solche Waffen auch präventiv und so mancher hat schon angesichts eines MES sein Vorhaben aufgegeben. Also ich möchte mich nicht nur auf meine Kampftechnik verlassen, dazu hänge ich zu sehr an meiner Gesundheit. Warum werden die „Guten“ so beschnitten und was kann man dagegen tun? Was wäre wenn ich trotzdem einen Schlagstock und Spray mitführe? Was kämme das strafrechtlich auf mich zu?


    Mit freundlichen Grüßen MONSTER

  • Die Rechtslage hast Du ja wirklich gut beschrieben, denke ich mal. Gegen die Entscheidung Deiner Ordnungsbehörde kannst Du natürlich (oder besser auch Deine Firma) einen Widersprich bei der oberen Ordnungsbehörde, in der Regel beim Innenministerium, einlegen.
    Besser wäre es allerdings, den Sachverhalt bei einem persönlichen Gespräh darzulegen. Oft hilft das dann schon.
    Ich selbst hatte im letzten Jahr einen derartigen Fall. Nachdem das Führen des Schlagstockes untersagt wurde, habe ich einen Vertreter der Ordnungsbehörde zu der VA eingeladen. Nach dem ersten Einsatztag wurde dann per Eilverfügung die Erlaubnis zum Führen erteilt.
    Hilft Dir vielleicht jetzt auch nicht weiter, ist aber ein Weg.

  • Der Einsatz der Hilfsmittel, auch wenn das Führen dieser nicht genehmigt ist, ist wieder anders geregelt. In der Regel wird der Einsatz im Notwehrfall gerechtfertigt und hinterher ein EV wegen unerlaubten Waffenbesitzes geführt. Oft genug wird dieses dann auch eigestellt. _ Aber bitte nicht drauf Verlassen. Eine Klärung über die Ordnungsbehörde ist immer vorzuziehen.

  • Folgendes Solltest du beachten, Es gibt auch weitere Gesetze sowie Verordnungen die dagegensprechen aber ich möchte nicht übertreiben



    Dazu:







    Es könnte strafrechtliche und arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen welche nicht nur dich sondern auch deine Firma betreffen könnten (sprich den Gewerbetreibenden). Eine Geldstrafe würde meiner Meinung nach das mindeste sein, besten falls eine Verwarnung je nach Situation. Unter Umständen und darüber hinaus könntest du deine Zuverlässigkeit für einige Jahre verlieren. Erschwerend hinzu kommt, dass die Behörden es euch schon Schriftlich untersagt haben. Es gibt manchmal auch Möglichkeiten einiges zu umgehen aber dazu würde ich nicht raten


    MfG

  • Zitat

    Da wir gerne in solchen Fällen rechtlich abgesichert sein wollten, haben wir als aller erstes Sicherheitsdienstunternehmen in unserer Region einen Trageerlaubnis bei der zuständigen Waffenbehörde beantragt. Nach Monaten erhielten wir ein Antwortschreiben vom Polizeipräsidium und der Waffenbehörde, darin wurde uns das Tragen von Schlagstöcken und Sprays untersagt. Die Begründung war absolut paradox; da es bei unseren Einsätzen immer so friedlich abläuft wäre das Tragen von Verteidigungsmitteln nicht nötig. Erst wenn was Schlimmeres passieren sollte würde man die Entscheidung überdenken.


    also muss erst was passieren das die behörde es erlaubt.
    ok schlagstöcke ist geschmackssache viele auftraggeber wollen auch eh keine sehen bei den simas.
    reizstoffsprühgeräte finde ich für viele aufgabenbereiche sinnvoll.
    das es schwer ist eine erlaubnis zubekommen zum führen von schusswaffen,aber das schon bei kleinkram die erlaubnis verweigert wird ist für mich nicht nachvollziehbar.

  • Im Zweifelsfall wird einfach verboten.


    Welche Mittel habt ihr denn beantragt?


    Ich habe selten Spray oder Teli dabei und wenn dann verdeckt oder auf Privatgelände.


    Wenn du dich ohne nicht gut fühlst, musst du halt abwägen ob du eventuelle rechtliche Konsequenzen in Kauf nehmen würdest (der Gewerbetreibende kann nicht bestraft werden, wenn du es verdeckt mitnimmst) oder vielleicht eine andere Arbeit suchen musst.