Notdurft

  • Zitat von "deputy"


    "Als Wachmann vor Ort hast Du die Interessen Deines Auftraggebers wahrzunehmen und sie entsprechend durchzusetzen, dafür bist Du dort eingesetzt und wirst dafür bezahlt. Das ist auch mit dem Begriff Besitzdiener definiert. "


    Schon mal davon gehört, dass es nicht einmal für Wachleute einen Befehlsnotstand gibt?
    Selbstverständlich lasse ich geplagte Mitmenschen aufs WC, sp lange die Pforte besetzt ist. Dies geschah mit mir sogar in einem Strafjustizzentrum und auch im feudalen Luxus-Bürohaus einer großen deutschen Bank. Und Niemand beschwerte sich deswegen! Waren meine "Auftraggeber" wohl alle keine perversen Großmäulige, die die Sau raus hängen ließen?

  • Zitat

    Schon mal davon gehört, dass es nicht einmal für Wachleute einen Befehlsnotstand gibt?


    Sicher, nur solltest Du nicht die Kleinen mang die Großen bringen und dabei noch die Tatsachen durcheinander bringen. Der Auftraggeber bezahlt Dich in diesem Fall dafür, dass Du seine Interessen wahrnimmst. Auf der Grundlage der geltenden Gesetze, niemand verlangt von Dir, dass Du gegen geltende Gesetze verstößt..


    Befehlsnotstand beinhaltet:

    Zitat

    ...in der ein Verhalten befohlen wird, welches gegen bestehende Gesetze verstößt. Dieses Dilemma betrifft den Befehlsempfänger. Entweder er führt den Befehl aus und verstößt gegen das Gesetz oder er verweigert den Befehl und verstößt somit gegen ein anderes Gesetz (meistens seine Gehorsamspflicht) oder setzt sich oder eine ihm nahe stehende Person einer Gefahr aus.

    Quelle: wikipedia


    Nochmal: niemand fordert Dich in dem geschilderten Fall dazu auf, gegen bestehende Gesetze zu verstossen, indem Du das Eigentum Deines Auftraggebers und seine Interessen schützt. Du sollst nur in Einklang mit den geltenden Gestzen handeln und seine Interessen durchetzen. In diesem Fall eben ein teilweise gesperrtes Gebäude weiterhin gesperrt halten.


    Dass Dein Auftraggeber in dem von Dir geschilderten Fall Dein Verhalten toleriert hat, ist ja ne gute Sache, nur kann sich auf diese Toleranz halt niemand berufen und sie verallgemeinern.

  • @judoka 1


    Ich verstehe Dein Problem nur zu gut, sprich doch mal Deinen EL an,
    er solle doch mit diesem Thema zum Kunden gehen und dann in die
    Dienstanweisung auf nehmen, damit Du Dich immer auf die Dienstanweisung
    Berufen kannst hört sich zwar blöd an aber Dir kann dann keiner etwas.

    Bonus vir semper tiro ( Ein guter Mensch bleibt immer Anfänger)

  • Zitat von "deputy"


    Sicher, nur solltest Du nicht die Kleinen mang die Großen bringen und dabei noch die Tatsachen durcheinander bringen. Der Auftraggeber bezahlt Dich in diesem Fall dafür, dass Du seine Interessen wahrnimmst. Auf der Grundlage der geltenden Gesetze, niemand verlangt von Dir, dass Du gegen geltende Gesetze verstößt..


    Das wohl, nur wenn man etwas macht, was dem Kunden nicht passt, dann gibt es für uns Zeitarbeiter eine sehr schöne Lösung:


    Die des Hausverbots.


    Haben zwei Kollegen von mir bekommen, weil sie ein hohes Tier gemäß Dienstanweisung vor betreten des Betriebsgeländes nach dessen Mitarbeiterausweis gefragt haben. Umso lustiger, dass eben jenes hohes Tier die DA selber unterschrieben und freigegeben hatte.


    Angeblich waren die beiden "unverschähmt" und sind daher unerwünscht. Folge: Beide hatten eine Stunde Zeit ihren Kram zu packen und hatten bei Eintreffen der Ablöse (die aus dem Urlaub geholt wurde) das Gelände zu verlassen. Vorher wurde ein lebenslanges Hausverbot erteilt.


    :cool:


    Sauerei sowas, aber leider vollkommen zulässig.

  • ...mal wieder nach dem Motto: "Ich Chef, Du Fussvolk - irgendwo muss ich mir ja die Füsse abtreten können" (57) .