Arbeitszeit, Bezahlung, Feiertagsvergütung, Lohnfortzahlung

  • Moin,


    Meine Tochter arbeitet in einer großen Wachschutzfirma in Hannover- befristeter Arbeitsvertrag im März verlängert bis 30.09.2010.


    Sie hat einen Vollzeitarbeitsvertrag, mit Zusatzvereinbarung daß sie sich bereit erklärt auch über 48 Wochenstunden zu leisten. 6 Tage Woche.
    Soweit alles Okay. :ok:


    Der Arbeitgeber beschäftigt sie allerdings nur 6-7 Stunden täglich (Mo-Fr).
    Befindet er sich damit in Annahmeverzug da er sie nicht voll beschäftigt ?
    Gesetztliche Feiertage werden grundsätzlich nicht bezahlt.(hat sie auch nicht gearbeitet)
    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es nicht. ?
    Urlaub wird gezahlt je Tag 7 Std á 7 € ?


    Ich kenne mich einigermaßen im normalen Arbeitsrecht aus, aber wie ich gesehen habe gibt es im Sicherheitsgewerbe besondere Vereinbarungen.
    Bevor wir jetzt versuchen das Recht über das Arbeitsgericht zu erstreiten, möchte ich mal eure Meinung dazu hören.

  • Moin Debakel,


    zunächst einmal recht herzlich willkommen hier bei uns im Forum. Ich wünsche Dir recht viele angenehme Aufenthalte hier bei uns mit möglichst vielen interessanten Informationen für Dich :zw: ...


    Ich will versuchen, Dir zumindestens auf einen Teil Deiner Fragen zu antworten. Ich möchte Dich aber vorher noch bitten zu berücksichtigen, dass es uns nicht erlaubt ist, eine Rechtsberatung zu geben!


    Meiner Meinung nach befindet sich der Arbeitgeber Deiner Tochter im Annahmeverzug. Denn - mit der unterschriebenen Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag hat Deine Tochter ihrem Arbeitgeber angeboten, auch über 48 Wochenstunden zu leisten. Wenn er sie jetzt im Nachhinein nur 6-7 Std. an 5 Tagen der Woche beschäftigt, nimmt er meiner Meinung nach das Angebot Deiner Tochter im Nachhinein nicht mehr an. Er wäre damit in Annahmeverzug geraten.


    Zitat von "Wikipedia"

    ...Der Arbeitgeber gerät in Annahmeverzug, wenn er das Arbeitsangebot des Arbeitnehmers nicht annimmt oder ablehnt. Er bleibt in diesen Fällen gemäß § 615 BGB zur Zahlung des Arbeitslohnes verpflichtet, ohne dass der Arbeitnehmer die durch den Annahmeverzug verlorene Arbeitszeit nacharbeiten muss (sog. Fixgeschäft)...


    Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall richtet sich nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz.


    Zitat

    ...Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen...


    Eine Frage meinerseits noch: Zahlt der Arbeitgeber Deiner Tochter Lohn nach Tarif?


    Schauen wir mal, was die anderen noch für Antworten parat haben :zw: ...


    Gruss, cujo.

  • Danke cujo


    für deine Antwort-
    Im Arbeitsvertrag stand was von Manteltarifvertrag, sie erhält jetzt einen Stundenlohn von 7€ plus freiwillige Zulage von 0,50€

  • Darum geht es auch nicht hierbei, sie hat für den letzten Monat nur 480 € Lohn bekommen . sie hat für 13 Std ihren Lohn von 7,00€ erhalten, für die 13 Std. den freiwilligen zuschlag von 0,50€, für 71 Stunden Lohnfortzahlung , sie war aber vom 17.3. bis zum 2.5. im Krankenstand. also über den ganzen April hinweg nicht arbeiten und auch nicht über die 6 Wochen hinaus, wo eine Lohnfortzahlung wegfallen würde.

  • Hallo Debakel,


    Im Wachgewerbe besteht laut Manteltarifvertrag eine BeschäftigungsZeit von 173 Std. im Monat.
    Diese Std. Anzahl muss im Jahresdurchschnitt bezahlt werden.
    Wenn du von einer Beschäftigungszeit von 7 Std. á 5 Tage sprichst, kommt man hier auf eine
    Beschäftigungszeit von 147 Std. / Monat.
    Dies ist definitiv zu wenig und muss vom AG angepasst werden.


    Die Frage besteht hier einfach, wie sich Deine Tochter das weitere Arbeiten in diesem Objekt vorstellt ??


    Mag sie ihre Arbeit???
    Kommt sie mit den Std. klar ???
    Hat sie noch Alternativen im Unternehmen ??
    Kann sie den AG wechseln oder hätte sie dann für Kosten aufzukommen ( Lehrgänge, die bezahlt wurden ) ???


    Alles nicht so einfach, vielleicht kannst Du hier noch ein paar Infos niederschreiben ??!!


    Gruß 2m02cm-Mann

    Sei stehts freundlich zu deinen Mitmenschen und habe Respekt!!!!

  • Meine Tochter hat einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.09.2010 und dadurch das sie schwanger ist wird dieser warscheinlich auch nicht verlängert. Sie sollte trotz Schwangerschaft tagelang in Doppelschicht arbeiten. Da wurde ihr von ihrer Frauenärztin angeraten zum Gewerbeaufsichtsamt zu gehen und dieses dort zu melden, was Sie auch machte. Danach ging das Mobbing extrem los.
    Sie will dort in der Firma auch nach der Schwangerschaft nicht wieder anfangen. Im Scherheitsdienst will Sie aber wieder arbeiten. Die Arbeit selber hat Ihr spaß gemacht aber halt in dieser Firma nicht. Jedenfalls nicht mit diesem Vorgesetzten.

  • Hallo Debakel,


    was die Schwangerschaft während einer Befristung angeht, nun, da kann ich,
    ohne rechtlich beratend zu sein, jetzt schon sagen, der AV wird vorraussichtlich nicht verlängert.


    Was die Frauenärztin angeht, sie hätte deiner Tochter raten sollen, das Gespräch mit dem Chef zu suchen.
    Dies aus dem Grund, da der AG dazu verpflichtet ist, für Gesunderhaltung der MA zu sorgen.
    Eine Frau, die Schwanger ist, wird bei jedem Unternehmer ein offenes Ohr erhalten.
    Eine Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt wäre das letzte, das für solche Möglichkeiten gezogen werden.
    Der Konsenz ist immer vorzuziehen, bevor man einen Schritt wie diesen wählt.
    Das sie jetzt keinen guten Stand mehr in der Firma hat, ist wohl mehr als nachvollziehbar.


    Doppelschichten, wie Du sie hier erwähnt hast, sind für MA immer eine Überbelastung,
    die nicht auf dauer durchgeführt werden dürfen.
    Hierzu verweise ich einfach auf das Arbeitszeitgesetz.


    Sie sollte einfach überlegen, ob sie nach ihrer Geburt in einem Neuen Unternehmen anfängt,
    einfach deshalb, da sie vermutlich nicht mehr eingestellt wird.
    Frauen sind im Sicherheitsbereich, zumindest wie ich es kenne, gefragt und gerne gesehen,
    da bestimmte Tätigkeiten, wie das Abtasten oder das Kontrollieren der Frauenhandtaschen
    nur von Frauen durchgeführt werden sollten bzw. müssen.


    Die Bezahlung deiner Tochter richtet sich hier nach den letzten Monaten, die sie gearbeitet hat.
    Es werden im Normalfall 3 Monate zusammen genommen, der Durchschnittsverdienst errechnet
    und dann mit den Krankheitstagen/Std. verrechnet.


    Hierzu müsste man die Lohnabrechnungen sehen, genaue Umstände kenn usw.
    Sollte hier etwa Missmut herschen, einfach nochmals den Chef aufsuchen
    oder mit einem Vertreter von Verdi oder einem RA sprechen.


    Gruß 2m02cm-Mann

    Sei stehts freundlich zu deinen Mitmenschen und habe Respekt!!!!

  • Hallo Debakel,


    die Tatsache, dass Deine Tochter bei einem Privaten Sicherheitsdienstleister in Hannover arbeitet, lässt mich darauf schliessen, dass ihr in der Region Hannover und somit in Niedersachsen lebt :ok: ...


    Ich habe Dir an diesen Beitrag mal den z. Zt. gültigen Niedersächsischen Lohn- und den Manteltarifvertrag angehängt (falls nicht schon bei Dir vorhanden). Vielleicht kannst Du beiden weitere, für Dich wichtige Informationen entnehmen :zw: ...


    Wenn ich mir jedoch jetzt die Gesamtheit Deiner Darstellungen ansehe, scheint mir der Gang zu einem guten Fachanwalt für Arbeitsrecht unumgänglich zu sein. Es scheinen mir hier einfach zuviele Rechtsverstösse seitens des Arbeitgebers Deiner Tochter begangen worden zu sein (57) ...


    Diese scheinen dem Arbeitgeber Deiner Tochter wohl auch bewusst zu sein, denn sonst würde Deine Tochter nach ihrem Gang zum Gewerbeaufsichtsamt nicht dem von Dir angesprochenen "Mobbing" ausgesetzt sein.


    Solchen Arbeitgebern gehört meiner Meinung nach das Handwerk gelegt :satan: ...


    Viel Erfolg bei Eurem weiteren Vorgehen - lasst Euch nicht unterkriegen. Wenn Du weitere Fragen hast, immer her damit :ok: ...


    Gruss, cujo.

  • Ich danke euch für eure Antworten, diese haben mich bestärkt einen Anwalt zu beauftragen.
    zu verlieren hat sie ja nichts.
    Sie wird in Juli von Hannover zu uns nach Diepholz ziehen und sich dann hier eine neue Arbeit suchen.


    Im übrigen kam jetzt die Fristlose Kündigung von Ihrem Vermieter, weil sie Ihre Miete nicht mehr aufbringen kann.

  • Zitat von "Debakel"

    ...zu verlieren hat sie ja nichts...


    ...eben - und ich bin mir auch ziemlich sicher, dass ihr ein etwaigen Rechtsstreit gewinnen werdet. Manchamal geht es eben nicht anders :ok: .


    Zitat von "Debakel"

    ...kam jetzt die Fristlose Kündigung von Ihrem Vermieter, weil sie Ihre Miete nicht mehr aufbringen kann...


    Es ist manchmal wirklich unglaublich, welchen "Rattenschwanz" ein so unverschämtes Verhalten eines Arbeitgebers, nach sich ziehen kann (57) ...


    Halte uns doch bitte auf dem Laufenden :zw: ...


    Gruss, cujo.

  • Es ist unerhört, dass eine schwangere Frau regelmäßig Doppelschichten arbeiten soll.


    Ich habe ja schon einiges gesehen;
    Leute, die für einen Lohn von 6 Eur 30h am Stück im Freien arbeiten mussten mit minimaler Verpflegung
    Leute, die in der Sonne umgekippt sind
    Die während der Bewachung eines Parkhauses wegen geringer Belüftung umgekippt sind.


    In den Fällen kann man noch sagen selber Schuld wer es mit sich machen lässt. Es wird keiner gezwungen und derjenige der geschädigt wird kann jederzeit kündigen.


    Setzt man eine schwangere Frau solchen Umständen aus, besteht die Gefahr von schweren Schäden für ein ungeborenes Kind, das überhaupt nichts dafür kann.


    Ich weiß nicht, ob sie sich darauf eingelassen hat, aber es wäre gänzlich unverantwortlich.
    So wichtig kann kein Job sein, insbesondere keiner im Niedriglohnbereich.

  • Die frage steht allerdings auch so : Wenn sie alleine kündigt ---> sperre vom AA
    Sie ist bei ihrem FA gewesen und hat eine Krankmeldung in der Firma abgegeben was anderes bleibt ihr ja nicht übrig. Das AA hat gesagt bei eigener Kündigung auch unter diesen Umständen bekäme sie eine 3 mon. Sperre.

  • Nun Debakel,


    das ist so nicht richtig.
    Auch wenn deine Tochter Kündigt, hat sie unter bestimmten Umständen ein Anrecht auf Arbeitslosengeld.
    Hier muss man die Umstände genau betrachten, man muss dem AA genau mitteilen,
    was geschehen ist.
    Man sollte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, der sich gleichzeitig auch mit dem Sozialgesetzbuch auskennt.
    Dann, aber eben nur, wenn man die Parameter abklopft, Vermerke im Gesetz vorbringt
    und genau weiß, was einem zusteht, wird das AA bezahlen, vorher nicht.


    Die geschilderten Fälle von ThatGuy häufen sich leider immer mehr, da die Menschen denken,
    sie hätten keine andere Wahl.
    Man muss sich immer bewusst sein, dass man nur selbst seine Situation verändern kann.
    Eine Bewerbung in einem anderen Unternehmen kann man immer aufsetzen.
    In der heutigen Zeit der E-Mail oder Online-Bewerbung eigentlich kein Thema mehr.


    Debakel, einfach den Anwalt aufsuchen, Situation schildern, auf das AA verweisen
    und evtl. auch mit diesem in Konsens gehen.
    Nur so hat man eine Chance, die Situation für sich zu entscheiden.


    Gruß 2m02cm-Mann

    Sei stehts freundlich zu deinen Mitmenschen und habe Respekt!!!!

  • ...wohl kaum eine, wenn die Frau beim Einstellungsgespräch auf die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft ehrlich mit "Ja" antworten würde :zw: .


    Obwohl - ist die Frage danach überhaupt zulässig :bö: ?

  • Die Schwangerschaft kann auch nicht mehr verheimlicht werden, und soll auch nicht.
    Morgen 8:15 Termin beim RA für Arbeitsrecht, ich berichte euch dann weiter wenn ich aus NL und B wieder zurück bin und wieder deutsches Netz habe,

  • Ggf. den Frauenarzt wechseln und ein Beschäftigungsverbot (aufgrund Überarbeitung, Mobbing usw.) aussprechen lassen. Es wird dann der Durchschnittslohn der letzten 3 Monate gezahlt, bis zum Vertragsende, bzw. bis zum Beginn des Mutterschutzes.

  • So liebe Freunde,
    Termin beim Fachanwalt erledigt, er schätzt ein,dass für die letzten 3 Monate etwa 2.000 € Bruttolohn fehlen würde. Danke cujo für den MTV.
    Er wird die Firma erstmal anschreiben, wenn keine Reaktion dann Klage vor dem AG.


    Frauenarzt hat heute Arbeitsverbot ausgesprochen !!!!


    Der Vorgesetzte des Teamleiters hat heute gesagt daß angeblich die Krankenkasse an die Firma gemeldet hat daß die Krankenscheine bei Ihr nicht eingegangen sein sollten, der AG hat sie allerdings gehabt------ unglaubwürdig---- Anruf bei der KK erfolgt morgen.


    Es ist schon erstaunlich daß eine Sicherheitsfirma die Europaweit agiert , mit Ihren Mitarbeitern so umgeht, aber warscheinlich kocht dort auch jeder sein Süppchen.


    Am letzten Freitag soll vor dem AG Hannover ein Termin mit diesem AG gelaufen sein, hat wohl angeblich 5 Std. gedauert, der AN soll wohl sein Recht bekommen haben.


    Wir lassen uns das alles nicht gefallen, einzelne Mitarbeiter in einer Funktion denken sie sind die Könige und können junge Mitarbeiter die erst ins Berufsleben eingestiegen sind so richtig bescheissen.


    Im übrigen überlegen wir, diesen "leitenden" Mitarbeiter strafrechtlich zu verklagen, meine Tochter hatte nach einer Zahn OP sehr starke Schmerzen, dieser "Leiter" sagte ihr daß keine Ablösung da sein könnte um daß sie für eine halbe Stunde die gegenüberliegende Zahnarztpraxis aufsuchen könne,sie sollte doch als Schwangere lieber 500er Tabletten einnehmen, auf jeden Fall darf sie Ihren Arbeitsplatz nicht verlassen.