Waffensachkunde dringend Hilfe!

  • Weis nicht mehr weiter....


    Mein Abteilungsleiter meinte ich muss die Waffensachkunde nach §7 ablegen.
    Nun habe ich 2 Möglichkeiten oder doch nur eine?


    1. Übers Land, eine Private Firma Securma Academy bildet aus kostet 705€ und dauert 14 Tage mit Prüfung übers Land, ist mir alles zu teuer und hätte dann ein Verdienstausfall von 14 Tagen....
    2. Schützenverein ich würde dort eintreten kostet 200€ Aufnahmegebühr, Prüfung 75€ dauert 2 Tage haben viele Mitarbeiter so gemacht wäre mir auch am liebsten...


    Nun meine Frage der Schützenverein meinte die wissen nicht ob das anerkannt wird diese Waffensachkunde nach §7, mein Chef meinte bräuchte nur den Schein mit den §7.


    Reicht es aus wen ich den übern Schützenverein mache ja oder nein?

  • in 2 Tagen???
    Entweder ist das nur ein Kurs zum Festigen des Wissensstand und Du hast die Prüfungsfragen schon vorher gelernt
    Oder Du gehörst zu den Top-Lernenden. Einmal durchgelesen-schon verstanden.
    Außerdem musst Du erst einmal eine längere Mitgliedschaft im Schützenverein nachweisen,
    bevor Du über den Schützenverein die Prüfung ablegen kannst.
    Dann benötigst Du zur theoretischen Ausbildung auch eine praktische Ausbildung.
    Nachweislich mehrere Schussbilder vorzeigen in unterschiedlicher Entfernung und Standstellung.
    Ich rate Dir, zu einer anerkannten Ausbildungsstelle zu gehen, diese erfährst Du über Deine IHK Industrie u. Handelskammer.
    Oder über das Internet.
    Diese sind nicht so teuer, aber einige Tage zum Lernen musst Du schon investieren.
    Ein Kurs dauert ca 7 Tage in Theorie und Praxis. Und da ist intensives Lernen angesagt. Die Prüfer verlangen schon Sachkunde,
    was verständlich ist, wenn es um Waffen geht.
    Bei jedem legitimierten Betrieb, sei es Schützenverein oder Lehrgangsvermittler, wird die Sachkundeprüfung nach §7 anerkannt.
    Dir viel Glück bei der Prüfung

  • Hier ist der Fragenkatalog, was dort nicht auftaucht, braucht dich nicht zu interessieren.
    Da sieht man schon, dass es mit auswendig lernen bei der Theorie getan ist.
    Dafür habe ich vielleicht 6h gebraucht, wobei ich mich für Notwehrfragen auch nicht vorbereiten musste.
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bva.bund.de/cln_170/nn_372242/sid_43C646CEC47C8664BD3444AA0A636D33/DE/Aufgaben/Abt__II/WaffenrechtlicheErlaubnisse/FragebogenSachkunde/Fragenkatalog__sachkunde.html?__nnn=true">http://www.bva.bund.de/cln_170/nn_37224 ... __nnn=true</a><!-- m -->


    Der praktische Teil ist auch einfach.
    Man muss die Sicherheitsregeln einhalten und schießt dann ein paar mal.
    Das ist aber je nach Anbieter verschieden.
    Ich habe auch mit einem Gewehr geschoßen, die meisten nur mit Pistole und Revolver.


    Anschlagsarten wurden gar nicht beigebracht.


    Ich habe mir die Frage nach gesetzlichen Richtlinien auch gestellt und nichts konkretes gefunden.
    Man munkelt und manche behaupten vehement, dass es für Berufswaffenträgr eine vorgeschriebene Mindestdauer gibt, aber ich habe keinen Gesetzestext dazu gefunden.
    Anrufe bei verschiedenen Polizeibehörden haben hier auch nicht viel weitergeholfen.


    Letztendlich kann dir also ein Sachbearbeiter einen Stein in den Weg legen und du musst dann die Waffensachkunde nach seinen Vorstellungen ablegen.
    Daher würde ich bei der örtlichen Polizei oder Ordnungsamt nachfragen, was die für Anforderungen haben.

  • Ja aber wen ich im Schützenverein eintrete und im Oktober die Prüfung mache geht das?
    Weil der vom Schützenverein meinte, ja ich könnte dann Oktober anfangen mit der Sachkunde- Prüfung die auch der Präsident und co. abnimmt.
    Würde das gehen?

  • Zitat von "christian8672"

    ...Würde das gehen?...


    ..."der vom Schützenverein" wird sich wohl auskennen, wenn er sich so äussert. Obwohl, :satan: ...

  • Zitat von "ThatGuy"

    Ich habe mir die Frage nach gesetzlichen Richtlinien auch gestellt und nichts konkretes gefunden.
    Man munkelt und manche behaupten vehement, dass es für Berufswaffenträgr eine vorgeschriebene Mindestdauer gibt, aber ich habe keinen Gesetzestext dazu gefunden.


    Es gab 2006 den Entwurf einer "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz"
    http://www.rechtskataster.de/c…s.cgi?texte=0081_2D06#h16
    in dem unter 7.5.1. steht:
    "Demgegenüber ist im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an Erlaubnisinhaber im Bewachungsgewerbe eine Lehrgangsdauer von 24 Vollzeitstunden (dies entspricht 32 Unterrichteinheiten) Voraussetzung. In der zusätzlichen Unterrichtszeit sind über die Grundqualifikation hinaus vertiefte Rechtskenntnisse (insbes. zu Notwehr, Notstand) sowie besondere Fertigkeiten im Schießen (insbes. mit Kurzwaffen) zu vermitteln."


    Dieser Entwurf wurde zwar nie in Kraft gesetzt, allerdings wendeten ihn eine ganze Reihe von Behörden im Rahmen ihres Ermessensspielraumes an. Es gab Fälle, in denen Waffensachkundeprüfungen, die nur mit den 16 Stunden für Sportschützen abgelegt wurden, für Waffenträger im Sicherheitsgewerbe von den Behörden nicht anerkannt wurden.


    Hier in Bayern verlangen einige Landratsämter die 24 Vollstunden Ausbildung und haben auch eigene Regeln für eine praktische Überprüfung der Schießfertigkeit aufgestellt. Sie beziehen sich hier auf die Nr. 7.4. des erwähnten Entwurfs, in dem es heißt: "So müssen Sportschützen ein bestimmtes Trefferniveau nicht erreichen, wohl aber Personen, die die Waffe führen wollen. Dementsprechend sind an die Schießfertigkeit von Personen im Bewachungsgewerbe oder Berechtigten nach § 19 WaffG hohe Anforderungen zu stellen."
    Eine Mindestforderung war z.B. bei 5 Schüssen viermal die Scheibe zu treffen.


    Eine sehr interessante Diskussion dazu lief unter
    http://www.securitytreff.de/vi…e8277b9296a48af8018289be2


    Ich würde mich mit dem zuständigen Ordnungsamt ins Benehmen setzen und mir von dort eine definitive Aussage holen, welche Anforderungen gestellt werden.


    Eine Ausbildung in 2 Tagen halte ich auch für unrealistisch, vor allem wenn in dieser Zeit auch noch praktisches Schiessen und die Prüfung dabei sein sollen.

  • Auf den praktischen Teil kann man sich aber auch in einem Schützenverein vorbereiten, wenn sie einen als unbekannten Neuling in die Nähe einer 9mm Pistole lassen. Der überwiegende Teil der Standleiter macht sich dann nämlich ins Hemd. :wein:
    Richtig zu schießen lernt man ohnehin in keinem Vorbereitungskurs. Man lernt nur die Scheibe zu treffen in einer gänzlich realitätsfernen Situation.
    Die besonderen Fertigkeiten im Schießen werden gar nicht beigebracht.
    Deshalb würde ich auch nach einem möglichst günstigem Anbieter der die Mindestanforderungen erfüllt suchen.


    Um sich auf einen Verteidigungsfall, der einen als Berufswaffenträger erwarten könnte vorzubereiten braucht man
    einen Trainer, der sich mit "kampfmäßigem" Schießen auskennt
    Zeit und Geld
    einen Waffenschein, um überhaupt entsprechend trainieren zu dürfen

  • Du benötigst die Waffensachkunde für "gewerbliche Waffenträger".
    Dies ist über den Schützenverein nicht möglich, da hier die Waffensachkunde für "Sportschützen" erteilt wird.

    Most of the time you figure that everyone else reason is better than yours - but one day i learn.
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  • ...wenn es in einem Schützenverein ein Mitglied gibt, welches die Berechtigung besitzt, die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten für "gewerbliche" Waffenträger zu vermitteln und die entsprechende Prüfung abzunehmen, wird das sicherlich auch dort möglich sein :zw: .

  • Hab meine Waffensachkunde Anfang der 80er im Schützenverein abgelegt und wurde etwas später vom Landratsamt hier in Stuttgart für den Betriebswaffenschein anerkannt und gilt heute noch.
    Würde mich wundern, wenn jemand den ganzen Stoff in nur 2 Tagen erlernen könnte , dies war mir so nicht möglich

  • Zitat von "manhattan"

    ...zur Voraussetzung eines Waffenscheines bedarf es erst mal der Waffensachkunde...


    ...wohl nicht nur - was ist denn mit den "restlichen" Voraussetzungen :bö: ?


  • Zitat von "hundler"

    Hab meine Waffensachkunde Anfang der 80er im Schützenverein abgelegt und wurde etwas später vom Landratsamt hier in Stuttgart für den Betriebswaffenschein anerkannt und gilt heute noch.
    Würde mich wundern, wenn jemand den ganzen Stoff in nur 2 Tagen erlernen könnte , dies war mir so nicht möglich


    heisst ja nicht das man sich nicht vorher schon mit dem Thema beschäftigt und lernt ;)

  • Hallo erstmal ne frage von meiner Seite hast du dich mit deinem Chef schonmal über das Programm WEGEBAU vom Arbeitsamt unterhalten??
    darüber kannst du, wenn dein Chef sagt ohne Waffensachkunde ist dein Arbeitsplatz in gefahr, die Waffensachkunde über deinen Bildungsträger machen und das Arbeitsamt bezahlt das ganze + dein gehalt welches du in der Zeit der Weiterbildung bekommen würdest.


    Bei Fragen stehe ich gerne per PM zur Verfügung

  • Zitat von "s_d1980"

    ...Programm WeGebAU vom Arbeitsamt...


    ...sicherlich eine Möglichkeit, die man in Betracht ziehen sollte :zw: .



    Einen Versuch wäre es wert :lach: ...

  • ich möchte nocheinmal auf die Erlaubnis eingehen,
    das Bedürfnis nach §8.
    Im Portal kann ich immer viel von Wafenscheinen nachlesen.
    Richtig wäre die WBK, die viel haben, aber nicht den Waffenschein.
    Ein Bewachungsunternehmer erhält einen Waffenschein, wenn dieser die nachgewiesenen Voraussetzungen hat,
    dies hat der Gesetzgeber erleichtert. Diesen Waffenschein kann er seinem Personal, vorausgesetzt, diese haben die
    Waffensachkunde und die erforderlichen Punkte, wie schon von Cujo eingestellt,, als erweiterten Waffenschein während des
    Dienstes ausgeben.
    Eine Privatperson muss dieses Bedürfnis erst nachweisen, das ist nicht so einfach und wird vom jeweiligen Bundesland
    nur schwerlichst ausgegeben, was auch richtig ist.

  • Zitat von "manhattan"

    ...Diesen Waffenschein kann er seinem Personal, vorausgesetzt, diese haben die
    Waffensachkunde und die erforderlichen Punkte, ... , als erweiterten Waffenschein während des
    Dienstes ausgeben...


    ...genauso wird es bei uns gehandhabt :ok: .


    Zitat von "manhattan"

    ...Eine Privatperson muss dieses Bedürfnis erst nachweisen, das ist nicht so einfach und wird vom jeweiligen Bundesland
    nur schwerlichst ausgegeben, was auch richtig ist...


    ...und genau daran scheitert es meistens :ok: .

  • für den bereich "münchen" darf ich noch ergänzen, daß lediglich waffensachkundeprüfungen anerkannt werden, die beim kreisverwaltungsreferat münchen abgelegt wurden


    unabhängig von bereits erworbenen qualifikationen muß daher jeder der im bereich "münchen" eine waffe führen will, dort nochmal seine prüfung ablegen


    inwieweit dies in anderen "fürstentümern" ebenfalls so gehandhabt wird, kann ich nicht sagen....................