Wer darf die Kenntnisse vermitteln? ...

  • Hallo zusammen,


    es gibt zahlreiche Anbieter in/aus der Branche, die die erforderlichen Kenntnisse im Unterrichtungsverfahren/für den Sachkundenachweis vermitteln (wollen).


    Wer darf das eigentlich? Welche Anforderungen werden an die vermittelnden Personen ("Dozenten") gestellt?


    Bin gespannt :zw: ...


    Gruss, Cujo.

  • Hallo Cujo,


    die Unterrichtung darf ausschließlich von der IHK durchgeführt werden (§ 2 BewachV). Angebote privater Anbieter für die Unterrichtung sind mit äußerster Vorsicht zu geniessen, wenn nicht ganz klar wird, dass dahinter eine IHK steht.
    Natürlich setzt die IHK aber auch private Dozenten ein.


    Die Qualität der Dozenten ist nach meinen Erfahrungen sehr, sehr durchwachsen. Ich hatte vor einigen Monaten Praktikanten, die im letzten Jahr bei einer süddeutschen IHK die Unterrichtung "durchlitten" haben. Der Dozent hatte Unterlagen ausgegeben, die sich noch auf die uralte VBG 68 (Vorläufer der BGV c 7), die VBG 1 (Vorläufer der BGV A 1) und die seit Jahren außer KRaft gesetzte BGV A 5 (Erste Hilfe) beziehen. Von der Brandklasse F hatte der Dozent genauso wenig eine Ahnung, wie von der Änderung des § 303 StGB, die immerhin auch schon 2006 erfolgte.


    Die Auswahl der Dozenten durch die IHK erfolgt nach deren problemloser Verfügbarkeit und nach Kostengrundsätzen - Hauptsache billig. Diese Dozenten besetzen Erbhöfe bei den IHK und lassen sich kaum verdrängen. Beispiel: Im Sommer dieses Jahres wollte ich aus gegebenem Anlaß für etwa 15 Personen die Unterrichtung (40 Stunden) bei uns durchführen lassen. Nach langem Hin und Her hatte sich die IHK mit einer Inhouse-Schulung bei uns in der Firma einverstanden erklärt. Um mir die Planung zu erleichtern, schlug ich der IHK vor, die Unterrichtung mit unserem eigenen Personal durchzuführen, ohne das dafür der IHK Kosten entstanden wären - die IHK hätte also sämtliche Gebühren einstreichen können.
    Wir hatten als verfügbarer Ausbildungspersonal zu dieser Zeit:
    - 3 Meister Schutz und Sicherheit
    - 1 Fachkraft Schutz und Sicherheit mit ADA-SChein
    - 1 Fachkraft für Arbeitssicherheit mit ADA-SChein
    - 1 Volljurist mit langjähriger Ausbildungserfahrung.


    Alle 6 Ausbilder sind bei uns seit JAhren in der Ausbildung Fachkraft Schutz und Sicherheit eingesetzt, fünf davon sind Prüfer bei der IHK (für Fachkraft und Meister).


    Daraufhin erklärte mir der Sachbearbeiter der IHK, daß er dieses vorgeschlagene Personal nicht einsetzen könne, weil die Unterrichtung sehr schwierig durchzuführen wäre. Man müßte dabei nicht nur unterrichten, sondern sich auch durch Verständnisfragen überzeugen, ob der Stoff verstanden worden ist.
    Mein Hinweis, daß wir seit JAhren selbst ausbilden und sehr wohl in der Lage sind, methodisch und didaktisch brauchbare Unterrichte abzuhalten, wurde nicht akzeptiert. Man bestand auf den seit Jahren bei der IHK tätigen Dozenten - zu deren Qualitäten siehe oben.

  • Hi Nemere,


    zunächst einmal vielen Dank für Deine fundierten Ausführungen :ok: .


    Wie müsste nun ein Unternehmen unserer Branche verfahren, wenn es z. B. neuen Mitarbeitern die notwendigen Kenntnisse für das Unterrichtungsverfahren/den Sachkundenachweis selbst vermitteln möchte, dafür über persönlich und fachlich geeignete Ausbilder aus den eigenen Reihen verfügt und das Unternehmen als Ausbildungsstätte geeignet ist?


    Ich könnte mir vorstellen, dass solche "Inhouse"-Lösungen für einige Unternehmen attraktiv sein könnten (natürlich vorausgesetzt, die Bedingungen dafür stimmen).


    Gruss, Cujo.

  • Unterrichtung: Er muß sich mit seiner zuständigen IHK abstimmen, ob und unter welchen Bedingungen die IHK eine "Inhouse"- unterrichtung in der Firma durchführt (bzw. durchführen lässt). Ob sich die IHK darauf einlässt, firmeneigene Ausbilder zu akzeptieren, muß auch im Einzelfall geklärt werden - siehe meine oben beschriebenen Erfahrungen.


    Sachkundeprüfung: Es ist keine irgendwie geartete Ausbildung vor der Sachkundeprüfung vorgeschrieben. Jeder Bewerber könnte sich also direkt zur Sachkundeprüfung anmelden, er muß keine Schulung vorher nachweisen.
    Daraus folgt, daß ich Ausbildungen im Hinblick auf die Sachkundeprüfung ohne jede Genehmigung durch die IHK durchführen kann. Die Prüfung allerdings erfolgt immer durch die IHK - und jetzt kommt der Pferdefuss:


    Die Sachkundeprüfung kann unbegrenzt oft wiederholt werden, die IHK kassiert dafür jedesmal Prüfungsgebühren von 150,--Euro für einen wirklich minimalen Aufwand. Ergo ist das Interesse der IHK gar nicht so groß, daß jemand auf Anhieb die Sachkundeprüfung besteht. Ohne es im einzelnen nachweisen zu können, habe ich bei mehreren IHK (Bayern, Südwestdeutschland, Rhein-Main-Gebiet) inzwischen den durch eine Reihe von Einzelfällen gefestigten Eindruck, daß bei diesen IHK viele Prüflinge für die Sachkundeprüfung erst einmal durchfallen, wenn sie nicht direkt bei der jeweils prüfenden IHK einen Vorbereitungskurs gemacht haben.


    Die häufig angebotenen 40 oder 80-stündigen Vorbereitungen für die SAchkundeprüfung reichen nur aus, wenn Vorkenntnisse vorhanden sind und/oder der Prüfling sich wirklich intensiv die Materie erarbeitet. Wenn ich Bewerber auf die Sachkundeprüfung betriebsintern vorbereite, dann setze ich etwa 130 Unterrichtsstunden an.

  • Das würde dann heissen das sie Prüfer entweder die Prüfungsaufwertung manipulieren würden, da hier ein einheitlicher Fragebogen verwendet wird oder diese "Manipulation" in der mündlichen Prüfung vonstatten geht, hier sitzen in der Regel aber auch keine IHK MItglieder, sondern Prüfer mit unterschiedlichem Hintergrund.


    Dein Eindruck deckt sich nicht mit meinen Beobachtungen bei meiner Sachkundeprüfung vor der IHK Stuttgart. Viele Selbstvorbereiter hatten bestanden, viele mit Vorbereitungskursen fielen durch... bei einer Durchfallquote in der schriftlichen von knapp über 60%.


    Vielleicht liegt es eher daran das die Selbstvorbereiter die gesamte Thematik ernster nehmen als einige andere, die vorher einen Kurs (nicht zwingend bei der IHK) absolviert haben.

  • oder es ist wie bei der IHK Potsdam,zur mündl. Prüfung 3Mann rein,2durchgefallen,immer so weiter,da sieht man doch das die nur an Nachprüfungen verdienen wollen,gggggggrrrrrrrr

    gehe gerne auch Wochenweise in andere Regionen des Landes,b.z.w. würde sofort wieder nach Berlin gehen,wenn man Arbeit bekommt

  • Zitat von "Fump"

    hier sitzen in der Regel aber auch keine IHK MItglieder, sondern Prüfer mit unterschiedlichem Hintergrund.


    Wer ist denn IHK Mitglied?


    Falls du jetzt gemeint hast "Festangestellte der IHK" hast du Recht.
    Wenn du tatsächlich "Mitglied der IHK" gemeint hast, dann nicht.

  • Hi Nemere,


    es ging mir in meiner Frage tatsächlich darum allumfassend zu klären, ob ein Bewachungsunternehmer seinen neuen Mitarbeitern über einen unternehmenseigenen, persönlich und fachlich geeigneten Ausbilder die Kenntnisse aus dem Unterrichtungsverfahren vermitteln kann/darf, ohne sich mit der Institution "IHK" abstimmen zu müssen.


    Es geht ja auch darum, dass diese neuen Mitarbeiter nach Abschluss des Unterrichtungsverfahrens ein anerkanntes Zertifikat in die Hand bekommen, welches bei einem Auftraggeber als Nachweis für die erfüllte, geforderte Mindestanforderung "Unterrichtungsverfahren" Anerkennung findet.


    Wenn ich Deine Ausführungen richtig verstanden habe, ist es für den Bewachungsunternehmer jedoch einfacher/besser, wenn er seinen neuen Mitarbeitern über seinen unternehmenseigenen, persönlich und fachlich geeigneten Ausbilder gleich die Kenntnisse zum Sachkundenachweis vermitteln lässt.


    Er schickt dann die neuen Mitarbeiter nach Abschluss der 80 Std. zur zuständigen IHK und lässt sie dort die "Prüfung" ablegen. Diese erhalten dann nach erfolgreichem Ablegen dieser "Prüfung" ein Zertifikat der IHK darüber, welches der Bewachungsunternehmer einem Auftraggeber vorlegen kann. Er steht dann u. U. sogar besser da, weil er sagen kann: "Lieber Auftraggeber schau', ich habe meinen neuen Mitarbeitern sogar eine bessere Qualifikation vermittelt, als Du sie von mir forderst!".


    Von den Kosten für den Bewachungsunternehmer her gesehen, macht das ja auch einen Unterschied: Unterrichtungsverfahren bei einer IHK = 450,00 € - Sachkundenachweis "lediglich" Prüfungsgebühren = 150,00 €. Die Kosten des Bewachungsunternehmers für seinen unternehmenseigenen Ausbilder lasse ich mal unberücksichtigt ...


    Demnach könnte man einem Bewachungsunternehmer, welcher solche "Gedankengänge" pflegt, eigentlich nur empfehlen, neuen Mitarbeitern gleich die Kenntnisse zum Sachkundenachweis vermitteln zu lassen. Weil es halt besser und unkomplizierter ist :zw: ...


    Korrigiere mich, falls ich irgendetwas falsch verstanden habe (57) ...


    Gruss, Cujo.

  • Zitat von "Cujo"

    es ging mir in meiner Frage tatsächlich darum allumfassend zu klären, ob ein Bewachungsunternehmer seinen neuen Mitarbeitern über einen unternehmenseigenen, persönlich und fachlich geeigneten Ausbilder die Kenntnisse aus dem Unterrichtungsverfahren vermitteln kann/darf, ohne sich mit der Institution "IHK" abstimmen zu müssen.


    Ganz klare Aussage - NEIN. Er muß sich für die Unterrichtung immer mit der IHK abstimmen, damit er dann von dort die Zertifikate für die Unterrichtung bekommt.


    Wir haben im September eine betriebsinterne Ausbildung als Vorbereitung für die Sachkundeprüfung durchgeführt. Da uns die Probleme mit den IHK bekannt sind, haben wir insgesamt vier Wochen Ausbildungszeit angesetzt. Den Ausbildungsplan füge ich im Anhang bei.

  • Zitat von "haifisch"


    Wer ist denn IHK Mitglied?


    Falls du jetzt gemeint hast "Festangestellte der IHK" hast du Recht.
    Wenn du tatsächlich "Mitglied der IHK" gemeint hast, dann nicht.


    pardon, ich meinte Angestellte der IHK

  • ob beim ersten mal durchgefallen,oder nicht,es ist die Regel gewesen drei geprüft,zwei durchgefallen,sowas riecht doch nach.........oder?

    gehe gerne auch Wochenweise in andere Regionen des Landes,b.z.w. würde sofort wieder nach Berlin gehen,wenn man Arbeit bekommt

  • ... oder vielleicht war der Leistungsstand doch nicht so gut (woran/an wem es auch immer gelegen haben mag) :bö: ?

  • ... wollte ich auch in keinster Weise pauschal behaupten :zw: .


    Man sollte jedoch auch ebenso nicht die Gründe für ein Nichtbestehen einer Prüfung immer bei den Prüfenden suchen.


    Fehler bei der Vorbereitung auf eine Prüfung können auch seitens der Auszubildenden, Ausbilder, etc. gemacht werden, die dann manchmal zum Nichtbestehen einer Prüfung führen können :trau: ...


    Es steht ja auch jedem Prüfling nach Nichtbestehen einer Prüfung frei, innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich oder zur Niederschrift bei der jeweiligen IHK Widerspruch einzulegen, wenn ihm etwas nicht ganz "koscher" an der versemmelten Prüfung vorkommt.