Tarifverträge ... muß ein AG sich daran halten oder nicht ??

  • Erstmal ein freundliches Hallo in die Runde .... :lach:


    Ich habe eine, nein mehrere Fragen zum Tarifvertrag Bundesland Sachsen.


    Meine bessere Hälfte ist in einem Sicherheitsunternehmen als NSL Operator tätig. Dort wird er meines Erachtens von vorn bis hinten besch....n.


    Ich habe schon nach mehreren Tarifverträgen gesucht und bin immer wieder nur auf veraltete gestoßen und komme damit nicht weiter.


    Meine Fragen:
    Er bekommt für Feiertagsdienste einen Lohnzuschlag von nur 50% obwohl im Tarifvertrag Stand 1. Juli 2010 eine 100% Vergütung steht. Ich gehe mal davon aus, das sich auch nach dem 1.Juli 2010 nichts daran geändert hat, oder ??
    Die Gewerkschaft in der er Mitglied ist, (ist leider nicht Ver.di, sondern IG-Bau) hat ihm gesagt das sein Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet ist, ihm diese 100% zu zahlen.
    Wozu gibt es dann einen Tarifvertrag, wenn sich keiner dran halten muß ... :bö:


    Ausserdem muß er jeden Monat für seine Dienstkleidung 5 Euro eppes (genauen Betrag müßte ich nachschauen) zahlen, obwohl er diese ja tragen muß und sie nicht vom AG gereinigt wird.
    Hat sogar schon von ausscheidenden MA`s Klagen gegeben und diese haben ihr Geld wieder bekommen. Warum treibt diese Firma trotz alledem immer noch dieses Spielchen ??


    Und an diesem Wochenende "darf" er mal wieder insgesamt 60 Stunden arbeiten. Das heisst er hat 5 Nachtdienste a`12 Stunden vor sich. Ist dies überhaupt zulässig ??


    Ganz zu schweigen von den Dienstplänen .... ich glaube derjenige, der die Dienstpläne macht, setzt sich hin und würfelt aus. Es gibt Leute die haben immer den gleichen Familienfreundlichen Dienst und andere (so wie meiner) ziehen jedesmal die A....karte !!


    Ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand helfen könnte .... LG Schmiko :no:

  • Hallo Schmiko,


    zunächst einmal ein recht herzliches Willkommen hier bei uns im Forum. Ich wünsche Dir viele angenehme Aufenthalte hier mit möglichst vielen interessanten Informationen für Dich :zw: ...


    Wir haben hier bei uns einen kompetenten Ansprechpartner im Forum, der sich gern solcher Probleme annimmt - kriegsrat.


    Ich habe ihm eine PN geschrieben, mit der Bitte, sich Deinem Problem anzunehmen. Warte bitte ein wenig ab und schau' ab und zu mal hier rein :zw: ...


    Weiterhin viel Spass und ... ein wenig Geduld :pein: .


    Gruss, Cujo.

  • Hallo Cujo ....


    vielen Dank für deine schnelle Antwort :lach:


    Wäre natürlich prima wenn sich jemand der ganzen Misere mal annehmen könnte :ok:


    LG Schmiko

  • Hallo Schmiko ....


    Der AG muß sich an Tarifverträge halten , wenn sie entweder im Arbeitsvertrag als gültig vereinbart oder als allgemeinverbindlich anerkannt
    wurden.
    Laut meinen Recherchen gibt es einen allgemeinverbindlichen Manteltarifvertrag in Sachsen (noch?)
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bdws.de/cms/images/stories/AVE/SNmtv.PDF">http://www.bdws.de/cms/images/stories/AVE/SNmtv.PDF</a><!-- m -->


    der neue Lohntarifvertrag (seit 01.04.2010) mit der GÖD ist nicht allgemeinverbindlich


    mit verdi gibt es lediglich einen entgelttarifvertrag "aviation", der auch allgemeinverbindlich wäre
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bdws.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=14&Itemid=91">http://www.bdws.de/cms/index.php?option ... &Itemid=91</a><!-- m -->


    das ist alles immer etwas kompliziert im Bewachungsgewerbe
    es gibt einen Bundesrahmenmanteltarifvertrag,für die "Region Ost" noch einen eigenen Rahmen-TV mit der GÖD, dann länderbezogen noch jeweils einen eigenen Manteltarifvertrag sowie
    einen (oder mehrere) Lohntarifverträge



    Bezüglich der Dienstkleidung schreibst du ja schon, daß Mitarbeiter, die geklagt hätten, ihr Geld zurückbekamen.
    Warum macht es der AG trotzdem noch ? Weil das Risiko, daß er eingeht, äußerst gering ist.
    wer klagt, bekommt das Geld zurück , wer nicht klagt, hat Pech gehabt.
    Das dürfte sich unter dem Strich für den AG rechnen, da erfahrungsgemäß die wenigsten klagen.


    Auch hier muß man schauen, was genau vereinbart ist.
    Finden auf ein Arbeitsverhältnis Regelungen Anwendung, die vorsehen, dass die Dienstkleidung vom Dienstgeber unentgeltlich gestellt werden muss, muss er hierfür aufkommen. Dienstkleidung ist es dann, wenn der Arbeitgeber Vorgaben der Bekleidung hinsichtlich der Farbe und des Materials macht. , so dass Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 13. Februar 2003 (AZ 6 AZR 536/01).


    zum Thema Dienstplan greift der § 106 GeWO : Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen


    12 std-Schichten sind erstmal zulässig, wenn.............
    § 7 ArbZG Abweichende Regelungen
    (1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden1.
    abweichend von § 3
    a.)
    die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt,


    5 mal 12 std-schichten sind auch nicht unüblich in diesem Gewerbe


    das Arbeitszeitgesetz lässt soviele Ausnahmen zu, daß man nun nicht pauschal sagen könnte, dies wäre unzulässig


    falls sich die Mitarbeiter durchringen könnten, einen Betriebsrat zu wählen,
    hätte dieser in Bezug auf Dienstpläne Mitbestimmungsrechte,
    gibt es keinen, bestimmt der AG alleine (oder würfelt aus, wie du schon schreibst....)

  • Hallo kriegsrat .... erstmal vielen Dank für deine schnelle Antwort.
    Aber ich werde immer noch nicht so ganz schlau aus diesen ganzen Regelungen ... wie allgemeinverbindlich !!

    Manteltarifübersicht BDWS
    SACHSEN (GÖD)
    01.01.2006 - 30.09.2010
    Revierwachdienst Std./Monat 264
    Separatwachdienst Std./Monat 264
    Mehrarbeit: 25 %
    Sonntagsarbeit: 30 %
    Feiertagsarbeit 100 %
    Nachtarbeit 22:00 - 06:00 - 5 %


    Warum muß sich der AG laut Aussage - Gewerkschaft nicht daran halten .... ich glaub ich bin im Moment einfach nur Megablond :pein:





    Zitat

    kriegsrat : Auch hier muß man schauen, was genau vereinbart ist.
    Finden auf ein Arbeitsverhältnis Regelungen Anwendung, die vorsehen, dass die Dienstkleidung vom Dienstgeber unentgeltlich gestellt werden muss, muss er hierfür aufkommen. Dienstkleidung ist es dann, wenn der Arbeitgeber Vorgaben der Bekleidung hinsichtlich der Farbe und des Materials macht. , so dass Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 13. Februar 2003 (AZ 6 AZR 536/01).


    MANTELRAHMENTARIFVERTRAG
    vom 1. Dezember 2006
    FÜR DAS WACH- UND SICHERHEITSGEWERBE FÜR DIE
    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
    gültig mit Wirkung ab 1. Januar 2007 - 30.09.2010



    § 10 Ausrüstung und Bekleidung
    1. Die für den Dienst erforderliche Ausrüstung und die erforderliche Dienstkleidung
    sind dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber in ordnungsgemäßem Zustand
    unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, diese
    Sachen im Dienst zu gebrauchen. Zum Gebrauch außer Dienst ist er ohne
    ausdrückliche Genehmigung der Betriebsleitung nicht befugt.
    2. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die ihm übergebenen Ausrüstungs- und
    Bekleidungsstücke in Ordnung zu halten. Die Kosten für notwendige Reparaturen
    trägt der Arbeitgeber, wenn die Reparatur mit seiner Genehmigung
    vorgenommen wurde.
    3. Wer Kleidungs- und Ausrüstungsstücke verliert oder schuldhaft beschädigt, hat
    dem Arbeitgeber den nachgewiesen entstandenen Schaden (Zeitwert) zu
    ersetzen.



    Zitat

    kriegsrat: falls sich die Mitarbeiter durchringen könnten, einen Betriebsrat zu wählen,
    hätte dieser in Bezug auf Dienstpläne Mitbestimmungsrechte,


    Wäre schön, wenn noch jemand, der in dieser Firma arbeitet, überhaupt einer Gewerkschaft angehören würde. Beim Einstellungsgespräch wurde mein Bester als erstes gefragt, ob er in einer Gewerkschaft ist, denn eigentlich würde diese Firma keine Leute anstellen, die in einer Gewerkschaft sind ... :bö:


    Wie schon beschrieben ist es mit den Diensten noch was krasser .... mein Bester hat 5 Nachtdienste hintereinander. Sein Dienst endet am Dienstag in der früh um 5 Uhr. Danach hat er sogenanntes Ausschlaffrei und muß am Mittwoch schon wieder für 4 Nächte a`12 Stunden los .... das kann doch nicht richtig sein .
    Und wenn ihm dabei noch ein Fehler bei der Arbeit unterläuft, wird er noch zur Rechenschaft gezogen und landet vor dem Kadi ... lol

  • der von dir zitierte Manteltarifvertrag Sachsen ist allgemeinverbindlich
    der AG muß sich daran halten,
    (Tarifvertragsgesetz § 5 Absatz 4
    Mit der Allgemeinverbindlicherklärung erfassen die Rechtsnormen des Tarifvertrages in seinem Geltungsbereich auch die bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.)
    da hat die von dir gefragte Gewerkschaft wohl eine Falschauskunft gegeben


    der Bundesrahmenmanteltarifvertrag ist nicht allgemeinverbindlich
    dessen Gültigkeit auf das Arbeitsverhältniss müsste im arbeitsvertrag extra vereinbart sein,
    oder der AG ist im BDWS und der AN bei Verdi
    (Tarifvertragsgesetz § 4 Abs.1 Die Rechtsnormen des Tarifvertrages, die den Inhalt, den Abschluss oder die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ordnen, gelten unmittelbar und zwingend zwischen den beiderseits Tarifgebundenen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallen.
    Abs. 3 : Abweichende Abmachungen sind nur zulässig, soweit sie durch den Tarifvertrag gestattet sind oder eine Änderung der Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten.


    was nun noch alles in dem Rahmen-TV "Region Ost" von der GÖD drinsteht, ob der vielleicht den Bundesrahmenmanteltarifvertrag sogar für diese Region auschließt bzw. aushebelt (der ja von der Konkurrenzgewerkschaft Verdi stammt) ???????



    das interessante wäre, falls der Bundesrahmenmanteltarifvertrag einschlägig wäre, würde deinem Freund
    pro Woche eine unbezahlte Freischicht zustehen (35 stunden zusammenhängende Freizeit)


    auch das Arbeitszeitgesetz geht von einer sechs-Tage -Woche aus, sprich 1 Tag frei (So),
    auch ohne die vielfältigen Ausnahmeregelungen wäre z.b. auch eine zusammenhängende Schichtfolge von 19 Schichten
    hintereinander kein Problem, bis entsprechende "Frei-Tage"(Ausgleichstage für Sonntagsarbeit) erfolgen müssten...................
    evtl sogar noch mehr, wenn man die Ausgleichstage an den Beginn der Schichtenfolge legt..................
    da wären theoretisch die wildesten Konstellationen möglich...........


    wenn du schreibst, bei euch wären jetzt 264 std einschlägig, wären dies 22 schichten a 12 std


    der erste Blick bei solchen Fragen ist immer in den Arbeitsvertrag
    was ist zur Arbeitszeit vereinbart ?
    ich hab diesen Manteltarifvertrag Sachsen leider nicht vorliegen,
    deshalb weiß ich auch nicht, ob es sich bei den 264 stunden um die Höchstarbeitszeit oder
    vielleicht gar um die Mindestarbeitszeit für Vollzeitkräfte handelt


    dein Freund hat sich eine Branche ausgesucht, in der das "Stunden-Kloppen" dazugehört.........
    wenn er mehr Freizeit möchte, wäre wohl ein Teilzeitvertrag anzuraten, in dem man die gewünschte
    Stundenzahl verbindlich mit dem AG vereinbart...............

  • Zitat von "Schmiko"

    ... Beim Einstellungsgespräch wurde mein Bester als erstes gefragt, ob er in einer Gewerkschaft ist, ...


    ...und dazu auch noch etwas:


    Zitat

    ... In einem Vorstellungs-/Einstellungsgespräch ist die Frage nach der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft nicht erlaubt. Nach der Einstellung ist die Frage der Gewerkschaftszugehörigkeit relevant, da es hier um die Anwendung geltender Tarifverträge geht. Daher ist nach der Einstellung diese Frage zulässig. ...


    o. K. :zw: ?

  • Schmiko,
    mich würde an dieser Stelle interessieren, wie deine bessere Hälfte in das Bewachungsgewerbe gekommen ist?
    Was übt er aus?
    Was hat er gelernt, bzw. welche Qualifikation hat er im Bewachungsgewerbe?


    So wie unser Experte hier schon gesagt hat gibt es viel Schlupflöcher und das Bewachungsgewerbe ist dafür bekannt wie auch schon erwähnt Stunden zu schruppen, ok die Freizeit bleibt auf der Strecke aber dafür kommt doch einiges mehr in den Haushalt als in einem anderen Beruf.


    Regt er sich auch so auf wie Du?


    Bitte versteh mich nicht falsch. ich finde es nur immer lustig das man in das Bewachungsgewerbe kommt, meist durch ein Bildungsgutschein, sich aber nicht zuvor informiert.



    Also ich muss sagen, bei den Vorstellungsgesprächen bei uns in der Firma, bei dehnen ich anwesend bin werden die Mitarbeiter explizit auf die Nacht- und Wochenendarbeit wie auch die Stundenzahl welche bei einer Vollzeitkraft bei uns um die 220 Stunden liegt hingewiesen, und das Sie dies mit Ihrem Lebenspartner eben noch einmal besprechen sollen. Es gibt doch nichts ärgerliches als einen neuen Mitarbeiter einzuarbeiten, was je nach Objekt, oder Revier von 2-7 Tagen gehen kann, er arbeitet 1-3 Wochen und dann hängt der Haussegen schief und er geht wieder.

    Gruß saw1977


    wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten ^^
    hier noch ein paar Satzzeichen ....,,,,,!!!!!!??????

  • Zitat von "saw1977"

    ... sich aber nicht zuvor informiert. ...


    ... verwunderlich? Ist doch ein weit verbreitetes Problem bei Neueinsteigern in unserer Branche :zw: .


    Du wirst lachen - ich habe bei Vorstellungsgesprächen sogar schon erlebt, dass Bewerber ganz entgeistert gefragt haben: "Wieee - nachts und am Wochenende arbeiten???!

  • @ kriegsrat Mein Freund hat im April in dieser Firma angefangen zu arbeiten und zu diesem Zeitpunkt stand im Vertrag das er für Nacht 5%, für Sonntag 30 % und für Feiertag 50 % Zuschläge bekommt.
    Er hat vor kurzem seine Probezeit beendet und ist in dieser Zeit vom Kurier- und Revierdienst in die NSL gewechselt.
    Nach seiner Einarbeitung im NSL-Bereich sollte er einen neuen Arbeitsvertrag mit neuer Vergütung bekommen.
    Wir sind davon ausgegangen, das er nach der Probezeit einen höheren Feiertagszuschlag bekommt.


    Für mich ist es in diesem Fall wieder nachvollziehbar, das der AG so etwas nicht in der Probezeit zahlt.


    Nun hat mein Freund aber einen neuen AV bekommen, mit einem anderen SL , aber immer noch mit den selben Zuschlägen.
    Was mir nun aufgefallen ist .... er hat von seiner Firma sogar den Manteltarifvertrag bekommen und dort fehlt bei §4 (Zuschläge) der komplette Punkt 2 und ein Teil von Punkt 3.
    Ich gehe mal davon aus, das dieser Teil mit allergrößter Wahrscheinlichkeit den Punkt Feiertagsvergütung beinhaltet. :bö:


    Als er noch im Bereich Kurier-und Revierfahrer bei der Firma tätig war, war es keine Seltenheit das er 14 Tage Dienst am Stück hatte. Aber da waren es auch keine 12 Stunden täglich, sondern von Mo.-Fr. - 8 Stunden und am Wochenende auf Streife 10 bzw. 11 Stunden.


    Wir wohnen in einer WG und unser Mitbewohner ist auch im Sicherheitsdienst tätig. Er hat zum Beispiel im Monat grad mal 19-20 Dienste à 12 Stunden....dies wäre ja für uns noch annehmbar.
    Er hat meistens 3-4 Dienste und hat anschließend zwei Tage frei ... wobei 4 Tage am Stück schon das höchste sind.
    Ich gehe mal davon aus das es sich bei den 264 Stunden um die Höchstarbeitszeit handelt.



    @Cujo

    Zitat

    ... In einem Vorstellungs-/Einstellungsgespräch ist die Frage nach der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft nicht erlaubt.


    Ich habe schon einige seltsame Vorstellungsgespräche hinter mir, indem ich sogar nach privaten Sachen gefragt wurde :pein: ... ich selbst fands unmöglich das sich ein Chef solche dreistigkeiten erlauben darf. Antwortet man nicht, wird man wenns gut geht noch beim Amt als unkooperativ bezeichnet.



    Moe


    Zitat

    mich würde an dieser Stelle interessieren, wie deine bessere Hälfte in das Bewachungsgewerbe gekommen ist? Was übt er aus? Was hat er gelernt, bzw. welche Qualifikation hat er im Bewachungsgewerbe?


    Dazu muß man sagen.... er war mal nach der Wende beim BGS beschäftigt, hat aber dann ein Berufsverbot im öffentlichen Dienst bekommen. Wie so viele, die mal für die Stasi gearbeitet bzw. angeblich gearbeitet haben. Und dort hat er auch schon den Wochenend und Nachtdienst gekannt.


    Zitat

    ok die Freizeit bleibt auf der Strecke aber dafür kommt doch einiges mehr in den Haushalt als in einem anderen Beruf

    - wie soll ich das jetzt verstehen ... ??... ich weiss nicht, ob du bei 242 geleisteten Stunden und mit 1040 Euro Netto zufrieden und mit einem lächeln auf den Lippen nach Hause gehst und mit deiner Frau schon den nächsten Karibikurlaub planst ??
    Es gibt immer noch den Unterschied zwischen Ost und West ... und das spiegelt sich leider Gottes auch im Lohn wieder .... ein einheitliches Deutschland wird es auch in 20 Jahren noch nicht geben.

    Zitat

    Bitte versteh mich nicht falsch. ich finde es nur immer lustig das man in das Bewachungsgewerbe kommt, meist durch ein Bildungsgutschein, sich aber nicht zuvor informiert.


    Er ist nicht durch einen Bildungsgutschein in diese Branche gekommen ... wie man oben schon erlesen kann ....


    @Cujo


    Zitat

    ... verwunderlich? Ist doch ein weit verbreitetes Problem bei Neueinsteigern in unserer Branche


    Wie oben schon erwähnt .... kein Neueinsteiger


    Danke für eure Hilfe ....

  • Ok Schmiko,
    das kleine Detail zwischen Ost und West habe ich nicht beachtet.


    Da hilft nur zieht runter in den Süden ;-)


    meine Lieblingsseite von VERDI Bewachungs Synopse


    Der neue Arbeitsvertrag, ist dieser ein komplett neuer, in dem auch eine neue Probezeit steht oder ein Änderungsvertrag?


    Habt Ihr Richtschutzversicherung? Dann geht zum Anwalt.

    Gruß saw1977


    wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten ^^
    hier noch ein paar Satzzeichen ....,,,,,!!!!!!??????

  • Der AV beinhaltet keine weitere Probezeit ... wäre ja noch so ein Ding, wenns so wäre !!


    Aber die Machenschaften dieser Firma stinkt einfach nur zum Himmel.... :bö:


    Es sind so viele Ungereimtheiten in diesen Verträgen ... unfaßbar :trau:


    Laut Aussage MTV stehen den Mitarbeitern 27 Tage Jahresurlaub bei einer 6 Tage Woche zu .... im Vertrag soll sich der AN mit 24 zufrieden geben.
    Wie arbeiten die Leute in BaWü zum Beispiel anders als in anderen Bundesländern, damit ihnen bei einer 5 Tage Woche, 30 Tage Urlaub zustehen ?? Das sind ganze 6 Wochen ... in Sachsen grad mal 4. Wie sollen sich die Mitarbeiter da noch erholen können. :trau:


    Ganz zu schweigen wie die mit ihren Azubis dort umgehen.... die sind im ersten Lehrjahr, wenns geht noch nicht mal volljährig und müssen schon so viele Dienste wie die anderen Mitarbeiter machen ... ua auch mehrere Nachtdienste von 12 Stunden.
    Ein Lehrling im 3. Jahr hat jetzt das Handtuch geworfen und is zu ner anderen Firma gewechselt, während der Ausbildung.
    Eine junge Frau die dort gearbeitet hat, hat dem ganzen, psychisch nicht mehr standhalten können.


    Chronische Unterbesetzung ist noch so ein Problem .... somit bleibt es jetzt an dem Rest der noch dort ist, hängen. Und die Vögel die, die Dienstpläne machen sehen auch nicht ein, mal 4 oder 5 Nachtdienste zu schieben ... dafür haben sie ja die dementsprechenden Posten ... aber dann sollen sie auch dafür sorgen, das genug Leute zur Verfügung stehen .


    Rechtsbeistand kann man ja über die Gewerkschaft bekommen !!


    Solchen Firmen sollte man einfach das Handwerk legen .... aber es sind auch zu wenige die sich trauen etwas dagegen zu tun.

  • Hi Schmiko,


    erstmal grundsätzlich und unmissverständlich zum Begriff "Allgemeinverbindlichkeit" von Tarifverträgen ...


    Zitat

    ... Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) eines Tarifvertrags bewirkt nach deutschem Recht, dass die Rechtsnormen dieses Tarifvertrags auch für alle sonst nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb des sachlichen und räumlichen Geltungsbereichs des Tarifvertrags verbindlich werden.


    Somit hat ein Arbeitnehmer, dessen Tätigkeit durch einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag beschrieben wird, Anspruch auf dessen Leistungen, auch wenn er nicht Gewerkschaftsmitglied, und/oder der Arbeitgeber nicht Mitglied im tarifaushandelnden Arbeitgeberverband ist. ...


    ... ist "Euer" Tarifvertrag nicht für Allgemeinverbindlich erklärt oder der Tarifvertrag ist im Arbeitsvertrag Deines Freundes nicht als gültig vereinbart worden, muss sich sein Arbeitgeber auch nicht daran halten. Hat Dein Freund diesen Arbeitsvertrag unterschrieben, hat er sich mit diesen Bedingungen einverstanden erklärt.


    Zitat von "Schmiko"

    ... kein Neueinsteiger ...


    ... leider geht aus Deinen bisherigen Beiträgen nicht eindeutig hervor, wann Dein Freund in die Branche "eingestiegen" ist. War das unmittelbar nach seinem Ausscheiden aus dem damaligen BGS oder war das, wie Du berichtet hast, erstmalig im April diesen Jahres? Wenn der letztere Zeitpunkt zutreffen würde, wäre er für mich ein "Neueinsteiger". Ausserdem sollte man es vermeiden, den Dienst beim damaligen BGS mit dem Dienst im Privaten Sicherheitsgewerbe zu vergleichen.


    Aber davon mal abgesehen, ist es tatsächlich ganz allgemein so, dass viele Menschen völlig falsche Vorstellungen von den vorherrschenden Bedingungen im Privaten Sicherheitsgewerbe haben. Das muss jedoch jeder selbst für sich entscheiden, ob er mit diesen Bedingungen klarkommt. Wenn ja - o. K.; wenn nein - muss er die Finger davon lassen.


    Zitat von "Schmiko"

    ... habe schon einige seltsame Vorstellungsgespräche hinter mir ...


    ... man geht ja eigentlich auch mit der Erwartung in ein Vorstellungsgespräch, den Arbeitsplatz zu "ergattern". Wird einem im Verlauf dieses Vorstellungsgespräches eine solch' "unerlaubte" Frage gestellt (von der man auch weiss, dass sie unerlaubt ist), gerät man natürlich in eine Zwickmühle. Weist man auf die "Unerlaubtheit" dieser Frage hin, hat man meistens schon das Rennen verloren - antwortet man wahrheitsgemäss, ebenso - lügt man, kommt es meistens später heraus und ein Vertrauensverhältnis gilt plötzlich als gestört.


    Zitat von "Schmiko"

    ... Aber die Machenschaften dieser Firma stinken einfach nur zum Himmel ...


    ... zusammenfassend vor dem Hintergrund aller "Unzulänglichkeiten", die Euch bisher widerfahren sind oder Euch z. Zt. gerade widerfahren - wenn Dein Freund in dieser Branche bleiben möchte, solltet ihr auch ernsthaft über einen Arbeitgeberwechsel oder einen Umzug in ein anderes Bundesland nachdenken - auch Flexibilität ist in dieser Branche ganz stark angesagt :zw: .


    Nicht alle Arbeitgeber in dieser Branche sind so ...