Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung (AZWV

  • Ich habe da mal einge Fragen zu Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung (AZWV):


    Zunehmender Wettbewerb und wachsende Kundenforderungen führten in den letzten Jahren zu
    einer verstärkten Qualitätsdiskussion in der Bildung. Der Gesetzgeber hat darauf mit Änderung des
    SGB III (§§ 84, 85 und 87) und der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA)
    erlassenen Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) reagiert. Damit wird
    die bisherige Zulassung von Bildungsträgern und -maßnahmen von der Bundesagentur für Arbeit
    (BA) nun auf Dritte verlagert.


    Erfolgte die Anerkennung als Träger bislang durch das örtliche Arbeitsamt, werden seit 01.01.2006
    sowohl Bildungsträger als auch -maßnahmen ausschließlich durch privatwirtschaftliche
    Zertifizierungsstellen, sogenannte Fachkundige Stellen (FKS), durchgeführt, die wiederum zentral
    über die Anerkennungsstelle der Bundesagentur für Arbeit zugelassen und registriert sind.


    Zitat : <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.quacert.de/index.php/zertifizierungen/azwv">http://www.quacert.de/index.php/zertifizierungen/azwv</a><!-- m -->


    Wer zertifiziert im Bereich Wach-, Schutz und Sicherheitsgewerbe ?
    Erkennen alle IHK´s / Arbeitsargenturen die Zertifierung an ?
    Gibt es Erfahrungen für den Bereich Schleswig-Holstein / Hamburg ?


    Antworten auch gerne per PN.


    Vielen Dank im voraus !

  • ... also, für meine Fortbildung zum Meister für Schutz und Sicherheit im Rahmen eines Fernstudiums, musste ich mir z. B. einen Bildungsträger suchen, der die Zulassung durch die hier klicken vorweisen kann.


    Ansonsten hätte ich nicht die Förderung nach dem AFBG ("Meister-Bafög") bekommen :zw: .