Sicherheitskonzepte erstellen !

  • hallo liebe kollegen


    seit der love parade ist "Sicherheitskonzept" ein beliebtes schlagwort bei veranstaltungen geworden! im grunde ja nicht schlecht und auch durchaus verständlich


    ABER


    oft höre ich von veranstaltern haarsträubende geschichten das z.b. von einer behörde ein sicherheitskonzept verlangt wird und auf nachfrage dann solche antworten kommen wie :


    wissen wir doch nicht wie sowas aussehen muss, wir müssen es nur fordern!


    oder


    wir haben selber absolut keine ahnung was da drin stehen muss


    kann doch nicht sein das eine behörde etwas fordert wovon sie selber keine ahnung hat wie es aussehen muss oder ?


    der veranstalter steht dann auch erst mal hilflos da wenn ihm gesagt wird das er ein sicherheitskonzept erstellen muss für eine veranstaltung welche die letzten 20 jahre OHNE sicherheitskonzept problemlos stattgefunden hat


    wie sind eure erfahrungen mit dem thema sicherheitskonzept ?

  • Zitat von "masterchief"

    ... der veranstalter steht dann auch erst mal hilflos da ...


    ... nun ja, wie anders als hilflos soll ein Veranstalter auch dastehen, wenn ihm niemals vermittelt worden ist, wie ein solches Sicherheitskonzept auszusehen hat?


    Oder noch schlimmer - wenn ein Veranstalter sich selbst niemals aus Eigeninitiative darum bemüht hat, solche Informationen zu Sicherheitskonzepten zu gewinnen. Obwohl er doch weiss, dass diese in Zukunft zunehmend mehr von ihm gefordert werden.


    Da zeigt sich doch wieder einmal mehr, wie wichtig qualifiziertes Personal auch in dieser Branche ist ... denn dieses weiss, wie ein Sicherheitskonzept zu erstellen ist und wie es auszusehen hat :zw: .


    Eine Struktur für ein Sicherheitskonzept hat Nemere hier einmal dargestellt. Eigentlich ist es gar nicht so schwer ...

  • eigentlich !


    trotzdem unverständlich wenn ein veranstalter nachdem er sich damit befasst hat mehr darüber weiss als derjenige der es eingefordert hat

  • ... wie gesagt, wenn er sich denn damit befasst hat (eben weil es ja die letzten 20 Jahre ohne ging) :zw: .

  • Hallo Masterchief,


    kenne dies ebenso, leider wird sich dies nun nicht von Heute auf Morgen verändern ...
    Wenn man bedenkt, wieviele kleine Feste in den näheren Umgebungen stattfinden,
    bei denen es kein Konzept gibt ...
    Wieviele Hallen gefüllt werden, ( Fastnacht, Ostern, Weihnachten, ... ) die überhaupt kein Konzept haben, was die Sicherheit angeht ...
    Leider wird es erst dann in den Focus gerückt, wenn in diesem Bereich etwas passiert ...
    Reaktion gibt es nur auf eine Aktion ...
    Wie stark wurde die Latte nach oben gelegt, als der 11. Sep. die Menschen in ein neues Zeitalter geschickt hat ...
    Das sind Dinge, die wir leider nicht verhindern können ...


    Man kann nur versuchen, die Veranstalter, die eben Augenscheinlich keine Ahnung haben,
    zu beraten, ihnen die Probleme aufzuzeigen, Lösungsansätze vorzugeben, ....


    Sie werden einem Dankbar sein und auf einen zurück greifen, wenn es um die nächste Veranstaltung geht ...


    Gruß 2m02cm-Mann

    Sei stehts freundlich zu deinen Mitmenschen und habe Respekt!!!!

  • schaddia: so sieht es aus. Das ist schon ne sehr komplexe Sache und bedarf neben Gesetzeskenntnis auch einen ganzheitlichen Denkansatz. Denn "nur" die VStättV zu erfüllen, blendet Brandschutz, Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Verkehrsrecht u.v.a.m einfach aus.


    Die beschriebenen Erfahrungen mit Behörden habe ich auch gemacht. Ein dort vorgelegtes Sicherheitskonzept war komplett aus dem www geclont und hat ausschließlich österreichisches Recht beschrieben. Hatten die "Ersteller" nicht gemerkt, die Behörde auch nicht. Die haben sich gefreut dass überhaupt was vorlag. Die Materie verstanden hatten sie nicht.
    Zum Glück hat der Vermieter/ Betreiber den Braten gerochen und mir als externen Berater das Konzept zur fachlichen Beurteilung gegeben. Schlussendlich wude die Location nicht vermietet und die Behörde aufgeklärt. Denen stand der Mund dann offen...


    Seit Januar 2011 gibt es von TÜV SGS und VABEG Deutschland zertifizierte Sicherheitsfachplaner für Versammlungsstätten. Googelt danach wenn ihr Hilfe benötigt oder PN an mich. Das kann mit Sicherheit auch das Portfolio eines Sicherheitsdienstes aufwerten, mit externen Fachplanern zusammen zu arbeiten.
    Grüße aus Bad Muskau: Burkhard Strelow

    + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +
    Sicherheitskonzepte für feste und temporäre Versammlungsstätten. TÜV Zertifiziertes Planungsverfahren.
    <!-- w --><a class="postlink" href="http://www.bs-kult.de">http://www.bs-kult.de</a><!-- w --> // <!-- w --><a class="postlink" href="http://www.vabeg.com">http://www.vabeg.com</a><!-- w -->

  • Hallo Heino123 und ein herzliches Willkommen hier im Forum ...
    Ich wünsche Dir viel Spaß hier im Forum, hoffe, von Dir im Forum zu lesen
    und denke, dass auch Du die ein oder andere Anregung finden wirst ...


    Zum Thema Veranstaltungsplaner ...


    Sicherlich kann es von Vorteil sein, wenn man Fachkräfte für eine Planung
    einer Veranstaltung heranzieht, die von der Materie mehr verstehen, als der Veranstalter selbst ...
    Dennoch ...
    würde ich sagen, sollte man es eben, auch aus ganzheitlicher Sicht eben einer wirklichen Fachkraft, als Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder einem Meister für Schutz und Sicherheit überlassen,
    solche Pläne zu erstellen, sie aufzustellen, sie zu leben und den Kunden auch richtig zu beraten.
    Ein Veranstaltungsplaner, der in einem zeritifizierten Lehrgang sitzt, dort 1 oder 2 Wochen mit Theorie bombardiert wird, hat es eben um einiges Schwieriger, wenn er keine Erfahrung aufweisen kann ...
    Und da liegt es dann schon, die Erfahrung ...
    Jemand, der im Werkschutz Arbeitet, immer wieder Geschult wird, oder eine sehr gute Ausbildung genossen hat, wir ein Werk anders begehen, wie das ein frisch geprüfter SKP´ler kann oder macht ...
    Dies war nur ein Beispiel um zu verdeutlichen, dass es eben nicht nur auf einen Lehrgang
    oder auch zwei Lehrgänge ankommt ...
    Daher halte ich so einen Lehrgang, bitte nicht falsch verstehen, mal wieder für eine Möglichkeit für die IHK oder Dekra oder sonst eine Einrichtung, Geld aus den Taschen zu ziehen ... Jeder Unternehmer, der mit einer Beurteilung und Analyse einer Veranstaltung beauftragt wird, macht das entweder selbst oder schickt eine Fachkraft, die sich diese Veranstaltung anschaut ...


    Gruß 2m02cm-Mann

    Sei stehts freundlich zu deinen Mitmenschen und habe Respekt!!!!

  • Zitat von "heino123"

    Denn "nur" die VStättV zu erfüllen, blendet Brandschutz, Arbeitsschutz...... u.v.a.m einfach aus.


    Einspruch!


    Ein wesentlicher Teil der Versammlungsstättenverordnung befasst sich mit Brandschutz:
    § 3 Bauteile
    § 4 Dächer
    § 5 Dämmstoffe, Unterdecken, Bekleidungen und Bodenbeläge
    § 8 Treppen
    § 9 Türen und Tore
    § 14 Sicherheitsstromanlagen usw.
    § 16 Rauchableitung
    § 17 Lüftungsanlagen
    § 18 Stände und ARbeitsgalerien
    § 19 Feuerlöscheinrichtungen und - anlagen
    § 20 Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Brandmelder- und Alarmzentrale, Brandfallsteuerung der Aufzüge
    § 21 Werkstätten, Magazine und Lagerräume
    § 22 Bühnenhaus
    § 23 Schutzvorhang
    § 24 Feuerlösch- und Brandmeldeanlagen
    § 25 Platz für die Brandsicherheitswache
    § 26 Räume für Lautsprecherzentrale, Polizei, Feuerwehr, Sanitäts- und Rettungsdienst
    § 33 Vorhänge, Sitze, Ausstattungen, Requisiten und Ausschmückungen
    § 34 Aufbewahrung von Ausstattungen, Requisiten, Ausschmückungen und brennbarem Material
    § 35 Rauchen, Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen
    § 36 Bedienung und Wartung der technischen Einrichtungen
    § 41 Brandsicherheitswache, Sanitäts- und Rettungsdienst
    § 42 Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne
    § 43 Sicherheitskonzept, Ordnungsdienst


    Auch Arbeitsschutz ist ein wesentliches Thema in der VStättV, nur als Beispiel seien genannt:
    § 6 Führung der Rettungswege
    § 7 Bemessung der Rettungswege
    § 8 Treppen
    § 9 Türen und Tore
    § 10 Bestuhlung, Gänge und Stufengänge
    § 11 Abschrankungen und Schutzvorrichtungen


    Die genannten Paragraphen sind solche der Musterversammlungsstättenverordnung, können bei den Länderverordnungen in der Nummerierung abweichen, vom Inhalt her erscheinen sie aber in jeder Verordnung - zum Teil sogar verschärft gegenüber der Musterverordnung.


    Wer will, kann hier nachlesen:


    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.vbg.de/apl/gv/mvstaettv/titel.htm">http://www.vbg.de/apl/gv/mvstaettv/titel.htm</a><!-- m -->


    Obwohl eindeutig in den Rahmenlehrplänen bzw. in den Prüfungsthemenkatalogen genannt, scheint die Versammlungsstättenverordnung sowohl den Fachkräften wie auch den Meistern für Schutz und Sicherheit kaum bekannt zu sein. Ich schaue immer in ganz entsetzte Augen, wenn ich als Prüfer z.B. nach dem Anwendungsbereich dieser Verordnung frage oder die Aufgaben des Ordnungsdienstleisters (§ 43 Abs. 4 MVStättV) wissen will, obwohl das ein typischer Aufgabenbereich für Fachkräfte bzw. Meister ist.

  • Ergänzung zu meinem vorherigen Beitrag:


    Interessant zur Wichtigkeit von Brandschutzbestimmungen in der Versammlungsstättenverordnung ist auch die amtliche Begründung zu dieser Vorschrift:


    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.is-argebau.de/Dokumente/4235648.pdf">http://www.is-argebau.de/Dokumente/4235648.pdf</a><!-- m -->


    Hier wird deutlich gemacht, warum die Bestimmungen in der festgelegten Art und Weise erlassen wurden.

  • Hallo Masterchief,


    leider ist es eben heute so gefordert ...
    bzw. was heißt leider, die Vorschriften haben eben auch eine gewisse Rechtssicherheit ..
    Wende ich sie an, habe nicht zu befürchten, dass bei einer gefährlichen Situation oder einem Unfall jemand auf mich zukommt und mir erklärt, dass ich für den Schaden gerade stehen muss ...
    Daher kann es für den einen oder anderen auch eine Stütze sein.
    Es soll natürlich auch Auftraggeber geben, in dem der Beauftragende etwas von der Materie versteht und dann erkennt, was für eine Kompetenz sein Auftragnehmer inne hat ...


    Ich selbst würde alle Dinge, die zu beachten sind, einhalten, schon alleine des wegen,
    weil ich nicht weiß, wer dieses " Dokument " später in die Finger bekommt ...


    Man stelle sich vor, in einem Großunternehmen wie z.B. einem großen Automobilhersteller wie VW oder Audi würden die Planer und Sicherheitsverantwortlichen an ihrem Standort machen, was sie wollen ...
    Es würde das große Chaos ausbrechen, jeder würde in der Gefährungssituation anders arbeiten, als es das Werk in einer anderen Stadt/ einem anderen Bundesland/ einem anderen Land tut ..
    Solche Vorschriften sind für daher eher eine Sache der " Auf einen Level bringen " ...
    Daher begrüße ich diese Ausarbeitungen ...


    Gruß 2m02cm-Mann

    Sei stehts freundlich zu deinen Mitmenschen und habe Respekt!!!!

  • Hallo,


    und zwar mache ich eine Ausbildung als Fachkfraft für Schutz und Sicherheit.


    habe sommer 2012 meine Abschlussprüfung über Sicherheitskontzept.


    meine frage ist was muss ich lernen damit ich es bestehen kann,


    weil in der schule haben wir noch nix über sicherheitskontzep gelernt


    würde mich freuen

  • ... ich weiss zwar nicht, wie das Thema in diesen Thread kommt, aber schau' mal hier in unseren Ausbildungsbereich :zw: .


    Das Thema wurde eigentlich schon mehr als ausreichend diskutiert :pein: !


    Übrigens - herzlich willkommen bei uns im Forum :zw: .

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