WC am Arbeitsplatz

  • Ich habe einen Arbeitsplatz wo ich bisher die Toilette der Mitarbeiter kostenlos für Hände waschen und WC Gänge nutzen konnte. Nun soll dies von unserem Kunden verboten worden sein und wir sollen die wirklich verkeimten öffentlichen Toiltten für je 50 Cent nutzen. Ist dies so üblich, da ich an meinem Arbeitplatz schon mit manchmal merkwürdigen Personen zu tun habe, Flaschen wegräume gegebenfalls Rauschmittel, älteren Leuten Helfe beim Tragen etc. Ich halte da das Händewaschen für absolut erforderlich?

  • Nun im Grunde hat der Arbeitgeber dafür sorge zu tragen das die "Grundbedürfnisse" eines Mitarbeiters erfüllt werden.Einen passenden Gesetzestext wird es bestimmt geben und ich denke zum beispiel Kriegsrat kann den liefern.


    Solche Fälle gab es auch bei uns schon, 14 stunden schicht, ohne die möglichkeit eine Toilette zu benutzen.Das ist meines erachtens ein Menschen unwürdiges verhalten des AG's.
    Du solltest definitiv deine/n Chef/in darauf ansprechen er solle dir alternativen nennen oder zumindest für die 50 Cent pro nutzung aufkommen.gegebenenfalls auch mal beim Kunden nachfragen wieso dies verboten wurde,einen Grund wirds da schon geben.


    Also als erstes deinen Chef damit konfrontieren darauf drängen das da eine Lösung erzielt wird.
    Evtl solltest du auch damit beginnen beim einweisen in ein Objekt oder der ersten Planung gleich auf die Toiletten und Pausen möglichkeiten einzugehen,sollte es KEINE geben würde ich den Dienst des jeweiligen Objekts NICHT antreten ,den zumindest eine Toilette muss gegeben sein.

  • An deiner Stelle würde ich für den Gang auf´s WC nicht einen Cent bezahlen!!!................

    In meiner physisch, soziologischen Konstellation manifestiert sich die absolute Dominanz positiver Impressionen meines Individiums

  • Zitat von "GoldenSSJ"

    Einen passenden Gesetzestext wird es bestimmt geben .


    Gibt es:


    Arbeitsstättenverordnung § 6 Abs. 2:
    Der Arbeitgeber hat Toilettenräume bereitzustellen. Wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern, sind Waschräume vorzusehen.


    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.vbg.de/apl/gv/arbstaettv/6.htm">http://www.vbg.de/apl/gv/arbstaettv/6.htm</a><!-- m -->


    Dazu gilt als momentan fortgeltendes Recht auch noch die Arbeitsstätten-Richtlinie 37/1, welche die Anforderungen an die Toiletten näher beschreibt (z.B. nicht mehr als 100 m entfernt).


    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.vbg.de/apl/gv/asr/asr37-1.htm">http://www.vbg.de/apl/gv/asr/asr37-1.htm</a><!-- m -->


    Ich möchte bei dieser Gelegenheit wieder einmal auf die Seite "unserer" VBG hinweisen, wo man eigentlich komprimiert alle häufig gebrauchten Vorschriften findet:


    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.vbg.de/wachundsicherheitsdienst/p_bewach/struktur/hi_bewach.htm">http://www.vbg.de/wachundsicherheitsdie ... bewach.htm</a><!-- m -->

  • also was wc am arbeitsplatz betrifft, kann ich euch mal ein gutes beispiel nennen......


    hatte mal mitten in Berlin, sprich hauptverkehrstrasse, SETWACHE, ging von 0:00 bis 12:00 uhr. ich sollte auf die Fahrzeuge der Filmcrew aufpassen. als ich dort ankam, dachte ich ja, das ich evtl das WC im motiv benutzen könnte. tja fehl gedacht. kein schlüssel. also was soll ich sagen. 12std. dienst ohne WC. war echt der hammer. das kleine geschäft hatt man ja noch zwischen den Fahrzeugen machen können. aber wenn man groß müßte.


    also wenn ich groß hätte gemußt, hätte ich meinen posten verlassen. wäre mir in dem moment schei....... egal gewessen. seitdem mach ich nur noch setwachen mit klo vor ort, und wenns nen dixi wärw auch egal.aber nie wieder so............

  • ja das ist einfach nur ein menschenunwürdiges Arbeitsverhältniss.


    Beschweren,beschweren,beschweren bis du nur noch an objekten mit wc eingesetzt wirst,denn das darfst du wirklich verlangen.Solltest du aufgrund einer solchen begebenheit deinen Posten verlassen müssen (also großes Geschäft verrichten müssen) versuchst du dich am besten vom Chef telefonisch abzumelden oder nach einer ablösung zu fragen damit du auf toilette kannst,sollte zwar so nicht laufen aber so bist du abgesichert.Sollte nämlich in der Zeit in der du auf Toillete bist irgendetwas geschehen hättest du mit hoher wahrscheinlichkeit große Probleme.Sollte dies dazu führen das ihr beispielweise den Kunden verliert,kann dir eine Konventionalstrafe drohen.


    Allerdings ist das Recht dann wiederum teils auf deiner seite:

    Zitat

    Arbeitsstättenverordnung § 6 Abs. 2: Der Arbeitgeber hat Toilettenräume bereitzustellen.

  • Wie oft durfte ich stundenlang irgendwo stehen/sitzen, ohne auch nur den Hauch der Chance auf einen Toilettengang zu haben.


    Mein persönliches "Highlight", wenn man es so nennen möchte:
    10 Stunden Observation bei einer Serie von Brandstiftungen. Keine Toilette in der Nähe, aber auch schlicht nicht die Chance, mal eben sonst irgendwo Wasser zu lassen.
    War aber vorher bekannt, also war halt entsprechende Vorbereitung angesagt.

  • gibts für solche Fälle dienstlich gelieferte Windeln, vielleicht mit eingebautem Blaulicht, das anzeigt, wenn sie gewechselt werden müssen :lach:

  • Das wünschte ich mir im GWT-Bereich! Aber das Blaulicht außen am Panzer befestigt, damit man mit "Sonderfahrrechten" zur nächsten öffentlichen Toilette rasen kann um den "Windel-Wechsel-Modus" einhalten zu können! :fr:

  • Wie gesagt, mit entsprechender Vorbereitung nicht wirklich ein Problem auch mal 10 Stunden nicht "zu müssen". Kann man auch antrainieren.


    Sollte jetzt allerdings nicht falsch verstanden werden. Natürlich sollte grundsätzlich ein WC zur Verfügung stehen, da führt kein Weg dran vorbei.
    Wollte nur darauf hinweisen, daß auch jenseits des Bewachungsgewerbes solche Situationen möglich sind, in denen man kein WC in der Nähe hat und sogar nicht einmal schnell irgendwo hinter nen Busch kann.

  • Aber wo anders ist es nicht die Regel das Kunden dies ernsthaft verlangen und Auftragsnehmer es dann ihren Mitarbeitern widerstandslos zumuten.


    Ich hätte von meinem vorherigen Arbeitgeber in ein solches Objekt sollen, bei dem der Kunde verlangte, dass man dort 10 bis 12 Stunden eine Technikwache besetzt und natürlich nicht verlässt (und dort auch nicht isst, trinkt oder irgendwas anderes tut als auf die Monitore zu starren).


    Das Argument war, wenn man dort nicht Essen und Trinken darf (was wegen der Anlage ja noch irgendwo nachvollziehbar war), brauche man dort auch keine Toilette. Zugang zu dem Raum war mit Chipleser gesteuert, so dass ein Rausschleichen zwecks Austritt nicht möglich gewesen wäre.

    :fr:


    Die Herrschaften die so etwas verlangen sollen mal nicht vergessen, dass die Revolution kommt und wir hier in Deutschland sehr praktisch geformte Straßenlaternen haben...


    Ich habe damals gleich als ich dort vorgestellt worden bin und das erfahren hatte noch in Anwesenheit des Kunden gesagt das ich das nicht mache, bin auf gestanden und gegangen und dann tagsdrauf eben bei meinem jetzigen AG angefangen wo es solche Mätzchen garnicht erst gibt. Da haben z.B. alle unsere Revierfahrer jeweils einen Zugang zu einem zentral gelegenen Kundenobjekt wo sie Wasch- und Toilettenräume nutzen können. Und da liegen sogar Zeitungen aus...

  • dem Auftraggeber ist da wenig Schuld anzulasten


    der sagt sich, ich zahle dafür, daß die "Wache" 10-12 Std ständig besetzt ist
    wer wann wie mal aufs Klo muß, kann ihm egal sein
    die Arbeitsorganisation ist Aufgabe des Arbeitgebers


    das Problem dabei ist nur, der AG gibt diesen Auftrag so 1:1 weiter,
    obwohl er aufgrund seiner Fürsorgepflicht angehalten wäre, entsprechend
    für Ablösemöglichkeiten zu sorgen


    also der "Schwarze Peter" liegt hier ganz klar wieder beim Arbeitgeber

  • Zitat von "kriegsrat"

    dem Auftraggeber ist da wenig Schuld anzulasten.....
    also der "Schwarze Peter" liegt hier ganz klar wieder beim Arbeitgeber


    also da muss ich dir ganz klar Recht geben der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen das die Grundbedürfnisse der MA erfüllt werden. KEINE Pausen,KEINE Toiletten....Leute wir sind nicht im Mittelalter jeder der hier nicht begreift wie mit ihm umgesprungen wird ,der sollte sich dringend Informieren.


    1. Hat der Arbeitgeber das Recht mir Toilettenpausen/Toilettengänge zu verweigern ?

    Grob,NEIN.
    Eigentlich hat der Arbeitgeber etwas freie Hand,allerdings gab es bereits einen Präzedensfall.
    Siehe hier:
    Weil die Toilettenbesuche nicht planbar sind und nicht auf die üblicherweise vorgesehenen Pausen verschoben werden können, benötigt der Kläger zusätzliche Pausen, auf die nach dem Arbeitszeitgesetz kein Anspruch besteht.
    Urteil:Sozialgericht Augsburg S 1 RJ 318/99
    Bayerisches Landessozialgericht L 16 RJ 303/01.


    Also Grob gesagt es gibt bisher kein passendes Gesetz für,aber im fall der Fälle,hättest du das Recht Toilettenpausen zu verlangen.


    2. Muss er mir Toilettenräume zur Verfügung stellen ?


    Diese Frage wurde bereits beantwortet doch werde ich diese der Vollständigkeit halber erneut wiedergeben.


    Zitat von "Nemere"

    Arbeitsstättenverordnung § 6 Abs. 2:
    Der Arbeitgeber hat Toilettenräume bereitzustellen. Wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern, sind Waschräume vorzusehen.


    Leute abschließend wäre einfach zu sagen......WEHRT EUCH,LASST ES NICHT MIT EUCH MACHEN ihr habt Rechte,ihr seit Menschen keine nutztiere oder sontiges auch wenn der eine oder andere sich so vorkommt :zw:

  • Das kann ich so nicht unkommentiert stehen lassen.


    Wenn ich eine Aufgabe ausschreibe die ob ihrer Natur und meiner Vorgaben als Kunde (und dem Preis den ich bereit bin zu zahlen) darauf hinausläuft, dass ein Auftragnehmer seinen Mitarbeitern bestimmte "arbeitstechnische Grundrechte" wirtschaftlich vertretbar nicht zugestehen kann, obwohl er dies muss, DANN trifft mich auch als Auftraggeber eine Schuld.


    Bei dem konkreten Fall den ich beschrieben hatte ist dies nämlich genau das, was passiert ist. Der Kunde kann selber den Job nicht besetzen weil er dann draufzahlen würde, also gibt er ihn (und damit das Problem) an einen anderen weiter und drückt sich so vor seiner Verantwortung.


    Schreibtischtätertum in Reinform.


    Nur so nebenbei: Gewehrt habe ich mich, da ich schlichtweg einfach gegangen bin und die Stelle nicht genommen habe.


    Klar steht primär der Auftraggeber in der Verantwortung, aber wir alle wissen auch wie die Realität aussieht. Nehmen wir mal nur so etwas banales wie Dauerbelastungssessel die in jeder Pforte stehen müssten.


    Da darf der Pförtner meistens einen alten Stuhl aufbrauchen wo 15 Jahre lang jemand anderes reingepupst hat. Kunde will nichts stellen, aber der Dienstleister der mit dem Auftrag vielleicht im Monat 1000€ umsetzt soll eine DBS beschaffen, der alleine schon 1500€ kostet...


    Klaro... :bö:

  • Aber niemand zwingt den Arbeitgeber einen solchen Auftrag anzunehmen.
    Der Arbeitgeber ist verpflichtet Pausen zu gestatten,genauso wie er dazu verpflichtet ist Toilettenräume bereitzustellen.Nimmt er also einen Auftrag an bei dem das schlichtweg nich möglich ist,ist meiner Meinung nach der Arbeitgeber schuld und nicht der Auftraggeber.


    Der Auftraggeber will bsp das 12 Stunden Wachdienst vollrichtet wird.Also was Pausen angeht,es gibt ja immernoch die möglichkeit eine Ablösung für die Pausenzeit zu erhalten so das ständig jemand vor Ort ist was aber die Aufgabe des Argeitgebers ist so wären die Pausen gewährleistet.


    Toilletengänge müssten eigentlich immer gestattet sein, natürlich sieht die Realität anders aus.


    Wie schon gesagt das Problem bleibt beim Arbeitgeber dieser hat dafür zu sorgen das er dem Auftraggeber mitteilt das Toilettenräume benötigt werden.Leider interessiert die meisten AG schlichtweg die Kohle,die Qual eines Mitarbeiters der 12 Stunden lang die Beine zusammendrücken muss ist denen egal.
    In meiner Firma werde ich DEFINITIV keine Arbeiten annehmen die mir verweigern auf die Toilette zu gehen.Also ist irgendwie der AN der letzte schuldige solange dieser alles mit sich machen lässt werden sich die Zustände in diesem Gewerbe nie ändern.

  • Zitat

    Aber niemand zwingt den Arbeitgeber einen solchen Auftrag anzunehmen.


    Das ist genau der springende Punkt.


    Es ghet hier darum, dass ein Auftrag ausgeschrieben wird der in seiner Natur bereits die korrekte Einhaltung der Vorgaben unmöglich macht - ich unterstelle hier dem Auftraggeber, dass er dies bewusst in Kauf nimmt und damit macht er sich in meinen Augen moralisch genauso schuldig wie ein Auftragnehmer der seinen Mitarbeitern so etwas antut.


    Klar muss ich als Arbeitgeber für bestimmte Sachen sorgen, nur komme ich hier auch schnell an Grenzen die mir andere aufzwingen. Ich kann ja schlecht beim Kunden ein Klo aufbauen, wenn der nicht will, dass meine Leute die Toiletten benutzen die der Kunde nur für sein eigenes Personal bereithalten will. Oder soll ich jede Nacht fü 75€ Lohn einen Revierfahrer zu unmöglichen Zeiten in Objekte schicken weil mein Mann vor Ort austreten und dank irgendwelcher Spinnereien des Kunden dies nicht vor Ort tun kann?


    Ich hatte bisher immer den Eindruck, dass Vorgaben für alle Beschäftigten in einem Betrieb gelten - egal ob sie jetzt eigenes Personal sind oder Leiharbeiter.


    Hier geht es nicht darum, dass man irgendwelche Verantwortungen hin- und herschiebt, sondern dass es aktzeptiert wird, dass bestimmte Leute wie Menschen zweiter Klasse behandelt werden und das bin ich persönlich nicht bereit zu aktzeptieren.


    Und die Apologeten solcher Leute die sich auf geltendes Recht berufen sind genauso zu verachten.

  • Ich stelle mir gerade vor, der AN läßt toitoitoi vorfahren und ein mobiles Klo aufstellen. :lach:


    Ich gehe halt aufs Klo und halte mich etwas ran. Solange ist der Einfahrtsbereich eben unbeaufsichtigt.

    Die letzten Worte des Wachmanns: "Hallo? Ist hier jemand?"

  • ich hatte auch das problem gehabt bei einer veranstalltung, die wc waren dauerbesetzt und die einsatzleitung hatte es nicht für nötig befunden eine ablösung zu schicken.
    da habe ich mir die nächste ecke gesucht und laufen lassen.. ganz einfach.

  • also toitoi und dixi ist bei dreharbeiten wo ich oft arbeite keine besonderheit. tagsüber kriegen die das bei uns hin. aber nachts habe ich schon zweimal gehabt das nix da war.

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