Frage BW-Bewachung

  • Hallo, ist es grundsätzlich möglich für ein Unternehmen BW-Liegenschaften zu bewachen wenn man vor 14 Jahren den Wehrdienst verweigert hat? Ist es üblich in den Verträgen die der Unternehmer mit der Bundeswehr macht, KDVèr auszuschließen(warum auch immer)? Ist ein frisch abgegebener Auftrag der hiesigen Verwaltungsstelle des Bundes, direkt dort war ich vorher zum Vorstellungsgespräch, die hätten mich auch genommen, jetzt hatte mich der AG nachdem er den Wachauftrag übernahm zuerst abgelehnt, jetzt wieder (wahrscheinlich wegen personalmangel) angefordert zum Auswahlverfahren, welches ich locker bestehen werde, heute den schriftlichen Test zum UZwGBw bestanden. Irgendwie wusste aber bis jetzt keiner der Vorgesetzten auf meine Fragen keine Antwort, einer war erstaunt wegen meiner verweigerung.... ich denke aber das ist total veraltet, warum sollte man als KDV nicht privat ganz normal ein Objekt bewachen? Bei Kernkraftwerken und U.S. Militär wurde nichtmal danach gefragt... Morgen ist letzter Ausbildungstag, vielleicht weiss dann ja mal jemand bescheid wie der Plan ist.

  • Verstehe ich es richtig: Du warst vor 14 Jahren aus Gewissensgründen nicht in der Lage dein Land mit der Waffe zu verteidigen. Und jetzt möchtest Du u.U. mit Waffegewalt die Bundeswehr verteidigen?
    Und jetzt möchtest Du wissen ob die Bundeswehr bzw. die Bewachungsfirmen , dieses Beliebigkeit deiner Entscheidungen goutieren.
    Ich hoffe das die Bundeswehr diesbezüglich klare Regelungen hat.

  • Nein , falsch verstanden: Ich habe mich vor 14 Jahren dazu entschieden etwas sinnvolles zu machen da ich erst SAZ4 war, ich aber merkte das es nicht so ganz mein Verein ist, das hatte nichts mit meinem Gewissen zu tun sondern mit dem Wunsch Rettungssanitäter zu werden. Menschen ändern sich und mittlerweile hätte ich sicher die nötige Reife um es nochmal beim Bund zu versuchen, bin aber mit meinen 34 Jahren leider zu alt. Warum hoffst du das die Bundeswehr klare Regeln diesbezüglich hat? Damit Top-Leuten die schon viel gesehen und getan haben, aber leider in der Vergangenheit eine Entscheidung getroffen haben deren Folgen im späteren Berufsleben damals noch nicht abzusehen waren, der Weg verbaut wird? Eine befriedigende Antwort ist das leider nicht:)

  • na na na Garde.... der Dienst an der Waffe und das Land mit der Waffe zu verteidigen sind noch mal zwei paar Schuhe... erstes hatte man eine Wahl, ich kenne einige KDVler die später Polizist wurden... letztes hat man, wenn mal soweit sein sollte, keine Wahl...


    14 Jahre.... Zeiten und Prioritäten ändern sich...

  • Danke, fump:) es ist halt nicht eben alles nuur schwarz oder nur weiss, nur böse oder nur gut, menschen ändern sich (wäre schade wenn nicht) Im Objektschutz eines KKW kannte ich n paar Leute die einen fetten "Atomkraft nein Danke" Aufkleber am Auto hatten... wäre doch doof wenn diese supernetten Kollegen deswegen als potentielle Gefahr abgestempelt gewesen wären, genauso wie mancher gern die "faulen zivi`s die allesamt linke staatsfeinde sind , die ja nix für den staat getan haben" verurteilt... das mancher sich als Sani den Arsch für die Allgemeinheit abgebuckelt hat oder lieber im Altenheim schuftete, realisieren viele nicht so ganz weil es ja "nur" Ersatzdienst war:)

  • ....Warum sollte einem also das recht genommen werden, als qualifizierte sicherheitskraft mit waffensachkunde, sachkunde nach 34a, gültiger Ü2 , diversem zusatzkram und viel erfahrung in der sicherheit, z.b. eine Kaserne zu bewachen? Weil er damals ehrenamtlich im Roten Kreuz war und lieber im zivilen Rettungsdienst arbeiten wollte, es dann aber alles anders lief? Ich hoffe diese Sache ist veraltet, der Objektleiter wusste es nicht, wie gesagt, ich hoffe in den nächsten tagen erfahre ich mehr, ich weiss nur das ich nicht umsonst eingeladen wurde, es allerdings n bissl unklar ist...vielleicht wird ja gar ein exempel statuiert? Hat sonst jemand schonmal erfahrungen mit sowas gemacht? Hätte auch kein Problem damit meine KDV zurückzuziehen, ich weiss es geht, dauert ca. 1 monat mit n bissl schriftverkehr oder so, mhhh

  • Ich kenne die Modalitäten im mil. Bewachungsbereich nicht, logisch wäre es aber ein ernsteres Gespräch zu führen und Hintergründe zu beleuchten...


    Ich weiss aber auch wie der Staat tickt, sehr ich immer wieder rund um das Thema Ordnungspartnerschaft, kann manchmal auch nur den Kopf schütteln

  • Man wird ja eh überprüft, das geht über den Verfassungsschutz und militärischen Abschirmdienst und andere Stellen, die können also nur zuverlässige Leute einstellen. Da würde ich als Unternehmer viel lieber einen Ex- Zivi nehmen, als einen der seinen Führerschein los wird wegen Alkohol am Steuer und mehrfachem zu schnell fahrens und dazu noch ein Verfahren läuft weil er anner Diskothekentür beleidigt wurde... und von solchen Kandidaten kenne im Moment 3... soo schlimm kann der "Fachkräftemangel" doch nicht sein...

  • schmoko: Deine Geschichte kann so nicht stimmen. Als Zeitsoldat kann man nicht so einfach den Kriegsdienst verweigern. Dazu müssen Gewissensgründe vorgebracht werden. Ganz bestimmt nicht die Begründung: Ich möchte Rettungssanitäter werden. Anerkannt werden Gewissensgründe niemals aber Dein Wünsch Rettungssanitäter zu werden. ( Was im übrig bei der BW genauso möglich ist) Das heißt Du hast Dich unter vorbringung falscher Tatsachen (Gewissensgründe) aus der BW geschliechen. Inwieweit das rechtlich zu würdigen ist bleibt aussen vor.
    Aber meinst Du, dass Du moralisch oder rechtlich besser bist, als wie Dein Beispiel (Alkohol am Steuer)?

  • >Nein , falsch verstanden: Ich habe mich vor 14 Jahren dazu entschieden etwas sinnvolles zu machen da ich erst SAZ4 war, ich aber merkte das es nicht so ganz mein Verein ist, das hatte nichts mit meinem Gewissen zu tun sondern mit dem Wunsch Rettungssanitäter zu werden.<


    Du bist also SAZ4 gewesen. Danach hast Du Dich entschlossen KDV zu werden. Das heißt also Du hast für dich das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen nach Artikel 4. Abs.3 des Grundgesetzes in Anspruch genommen. Warum schreibst Du dann das es nichts mit deinem Gewissen zu tun hatte? Gibt es andere Gründe als Gewissensgründe?


    Als SAZ4 hast Du dich nämlich freiwillig zum Dienst bereitgefunden und damit – bezogen auf den Zeitpunkt Deiner Verpflichtung – indirekt erklärt, dass Du eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe eben nicht getroffen hast, sondern diesen Dienst mit Deinem Gewissen vereinbar ist.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb für die Anerkennung als KDV von Zeit- und Berufssoldaten besondere zusätzliche Anforderungen formuliert. Sie müssen belegen, dass eine „Umkehr“ in der gewissensmäßigen Einstellung zum Kriegsdienst mit der Waffe stattgefunden hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.04.1991 – 6 B 9/91). Dem müsse nicht notwendig ein sogenanntes Schlüsselerlebnis zugrunde liegen. Umkehr meine vielmehr, dass sich ein Wandel in den ethischen Grundüberzeugungen vollzogen hat. Das sei in der Regel das Ergebnis eines längeren Prozesses und geschehe nicht über Nacht. Der Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer sei dann gleichermaßen der folgerichtige Schluss dieses Umkehrprozesses, im Verlauf dessen der Betroffene sich ohne Zweifel bewusst geworden ist, dass der Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen nicht fortgesetzt werden kann.
    Der Soldat muss darlegen, weshalb er sich seinerzeit freiwillig zu dem soldatischen Dienst verpflichtet hat und u.a. bereit gewesen ist, „der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen“ (§ 7 Soldatengesetz [SG]) und Befehle der Vorgesetzten „nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich auszuführen“ (§ 11 Abs. 1 Satz 2 SG). Dass der Soldat ihren Dienstpflichten nachgekommen sind, begründet grundsätzlich keine Zweifel an der Glaubhaftigkeit. Allerdings muss der erwähnte Umkehrprozess glaubhaft verdeutlicht werden, so dass nachvollzogen werden kann, dass infolge dessen ein Konflikt entstanden ist zwischen den Pflichten zur soldatischen Dienstleistung auf der einen Seite und der Pflicht, den Vorgaben des Gewissens zu folgen, auf der anderen Seite.
    Empfindet jemand das Gebot, am Waffendienst im Kriege nicht teilnehmen zu können, weil dieser „seinem Wesen nach auf das Töten des Gegners gerichtet ist“, als bindend und unüberwindlich, so dass der Betreffende in die Gefahr schwerer seelischer Not geriete, wenn er dieser Überzeugung zuwider handelt, so liegt darin die Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.03.1985, Az. 6 C 9.84). Worin letztlich die Motivation für die innere Überzeugung begründet ist (religiöse Überzeugung, allgemein weltanschauliche Überzeugungen etc.), ist dabei unerheblich.


    Wenn Du also hier anführst erst Saz4 gewesen zu sein und dann den KDV-Weg gegangen bist um Rettungssanitäter zu werden, dann hast du Recht , dass es keine Gewissensentscheidung war. Aber es heißt auch, dass Du über Deine wahren Gründe gelogen hast. Andere Gründe als Gewissensgründe werden nicht anerkannt. Nicht eine innere Umkehrung deines Gewissens hat Dich KDVler werden lassen sondern der schnöde Wunsch nach einer „berufliche Veränderung“. Der rechtliche sowie der charakterliche Aspekt Deiner Handlungsweisen seien dahin gestellt. Ich stelle nur fest, beurteile sie nicht.
    Als beruflicher Waffenträger hat man charakterlich geeignet zu sein. Das nach Kenntnis Deines Werdeganges zu überprüfen ist nicht meine Intention.

  • Also Leute ... bei aller Liebe ... nun lasst mal die Kirche im Dorf ... ich bin jetzt schon fast 6 Jahre ununterbrochen im Bereich Bewachung militärischer Anlagen der Bundeswehr als Angestellter eines zivil-gewerblichen Bewachungsunternehmen tätig ... habe Nachwuchs für uns gesucht und gefunden ... habe diesen Nachwuchs für uns ausgebildet und auch in den Dienst gebracht ;) .


    Ich habe nie ... aber auch nie auch nur ansatzweise gehört und erlebt, dass es den Auftraggeber Bundeswehr interessiert, ob jemand Soldat gewesen ist oder nicht oder ob jemand irgendwann mal den Kriegsdienst verweigert hat oder nicht :o .


    Warum sollte es die Bundeswehr auch interessieren, denn ... die Angehörigen eines zivil-gewerblichen Bewachungsunternehmen sollen ja keinen Kriegsdienst ableisten, gescheige denn ...


    Zitat

    ... mit Waffegewalt die Bundeswehr verteidigen ...


    ... mein Gott, wie pathethisch das klingt :eek: ...


    ... sondern "ganz einfache" Bewachungstätigkeiten ausführen (gem. § 34a Abs. 1 GewO: "... Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will ...").


    Mehr ist es ganz einfach nicht ... auch nicht bei der Bewachung militärischer Anlagen der Bundeswehr ;) .


    Sich darüber Gedanken zu machen, ist beinahe schon weltfremd :eek: .


    Was bei einem potenziellen Bewerber für die Übertragung der Aufgaben und Befugnisse nach dem UZwGBw passen sollte, ist ...


    - das 20. Lebensjahr muss vollendet, das 65. Lebensjahr darf nicht überschritten sein


    - der Bewerber muss persönlich zuverlässig sein


    - der Bewerber muss körperlich geeignet sein


    - der Bewerber muss eine ausreichende Vorbildung im Wachdienst nachweisen (damit ist mind. das UV nach § 34a GewO gemeint)


    - der Bewerber muss gute Kenntnisse der Befugnisse nach dem UZwGBw nachweisen (wird in der Ausbildung vermittelt und in einem schriftlichen Multiple-Choice-Test überprüft)


    Das ist nachzulesen im § 1 Abs. 3 UZwGBw.


    Weiterhin ...


    - der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach dem WaffG darf nichts entgegenstehen (u. a. muss die Waffensachkunde vorhanden sein, seit neuestem reicht die Waffensachkunde für Sportschützen übrigens nicht mehr, die Waffensachkunde kann aber oftmals betriebsintern nachgeholt werden)


    - das pol. Führungszeugnis muss "sauber" sein, der Auszug aus dem Bundeszentralregister ebenso


    - der Bewerber muss in "wirtschaftlich geordneten Verhältnissen" leben


    - eine Sicherheitsüberprüfung (Ü 1) muss erfolgreich beschieden sein, die Ü 2 ist aktuell in den wenigsten Bereichen kaum noch gefordert.


    Vergesst das Thema "Soldat gewesen ja oder nein" oder "Kriegsdienstverweigerer ja oder nein" ganz einfach ... es interessiert wirklich niemanden ;) !


    @ schmokko ... wenn Du in Deiner Planung Probleme hast, komm' zu uns ... wir brauchen immer gute Leute ;) !

  • :) Schön wie gleich ohne Hintergrundwissen aus dem vollen geschöpft wird und mir hier Bundesverwaltungsgerichtsbeschlüsse um die Ohren gehauen werden :) Ich bin lediglich noch vor der Vereidigung zum Spieß gegangen, habe mein Leid geklagt das ich mich wohl nicht richtig entschieden habe zur Bundeswehr zu gehen und er meinte lediglich" jau, kein problem, sehen sie die Woche hier einfach als Praktikum an" dann gabs n bissl papierkram und mir wurde eine gute Heimreise gewünscht. Es war einfach nix für mich, nicht mein Verein... Mit der Verweigerung gab es nicht das geringste Problem, habe 1 Din A4 Seite hingeschickt mit Begründungen aus dem Internet di gut zu mir passten und gut wars...



    Sachkundeprüfung §34a Gewo habe ich seit 2006, Waffensachkunde für Sportschützen und Bewacher ebenso, als kleinen Bonus halt noch Rett-San und Truppmann I mit Sprechfunkäääh, habe schon oft gehört das mich viele Arbeitgeber mit Kußhand nehmen würden...aber warum wird das in dieser Firma so hochgebauscht mit der Verweigerung, die Arbeitsvermittlerin meinte halt die haben Verträge und der Bund will das nicht und im Vorstellungsgespräch meinte auch der ereichsleiter es wäre ein ausschlusskriterium..es wissen von mir ja alle...und trotzdem bin ich da, finde es merkwürdig und es scheißt sich keiner aus wo ich lande ....die Ü2 gab es damals für`s Kernkraftwerk schonmal, jetzt halt wieder beantragt, Führungszeugnis ist Lupenrein, die Schulung mit Prüfung zum UZwGBw haben wir gestern und vorgestern gemacht, ebenso wie heute nochmal Waffensachkunde firmenintern aufgefrischt mit Test und praktischer Prüfung, Sonntag gehts in den AGSHP und im Mai dann scharf Schießen mit dem Bundeswehrkommando... ich hoffe die denken sich schon ihren Teil dabei und lassen mich nicht einfach so mitlaufen.

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