Frage zum Mindestlohn

  • Tag Zusammen!


    Ich hatte das ehrlichgesagt nur so am Rande mitbekommen, aber ich hab da 'ne Frage zum Mindestlohn.
    Gilt dieser denn nun auch für den 400-Euro Minijob oder nicht? Oder ist das Länderabhängig?


    Grüßle Jojo

  • Länderabhängig ist es sowieso, die Tarife sind immer spezifisch. :)


    Abgesehen davon: Für eine 400 €-Kraft gelten die gleichen Tarifbedingungen, sie werden lediglich auf die Situation angepasst, damit aus dem Mini- kein Midijob wird und der AN nicht doch noch Abgaben zahlen muß.

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • @ Silke ... gibt es eigentlich die sog. "Gleitzone" (400,01 € bis 800,00 €) noch :o ?

  • Zitat von "Bruchpilot1982"


    Gilt dieser denn nun auch für den 400-Euro Minijob oder nicht?


    er gilt und zwar von der Höhe her länderabhängig für alle AN,
    egal ob Teil- oder Vollzeit
    er muß auch gelten
    wie im Teilzeitbefristungsgesetz nachzulesen


    § 4 Verbot der Diskriminierung
    (1) Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht.

  • Zitat von "Cujo"

    @ Silke ... gibt es eigentlich die sog. "Gleitzone" (400,01 € bis 800,00 €) noch :o ?


    Yepp - allerdings kaum bekannt, die AG bevorzugen die Minijobber. :bad:


    siehe hier: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.aok.de/niedersachsen/beitraege-tarife/beitragssaetze-gleitzone-16215.php">http://www.aok.de/niedersachsen/beitrae ... -16215.php</a><!-- m -->

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  • Zitat von "Arvasi"

    die gleichen Tarifbedingungen, sie werden lediglich auf die Situation angepasst, damit aus dem Mini- kein Midijob wird und der AN nicht doch noch Abgaben zahlen muß.


    wie meinst du das ?

  • So wie du es oben mit Gesetzestext unterlegt hast: Urlaub muß tageweise umgerechnet werden, die Stundenanzahl muß passen dass man nicht die 400 € überschreitet. Natürlich muß der Lohn der gleiche sein wie bei allen anderen auch.
    Es geht nicht, dass die Aushilfe z. B. nur 5 Euro in der Stunde bekommt, damit sie mehr Stunden machen kann.


    Ich hab im letzten Jahr eine Stelle zur Aushilfe gehabt, habe genauso wie alle anderen den Stundenlohn plus Zuschläge bekommen. Durfte dann aber "nur" 47 statt 48 Stunden arbeiten, sonst hätte ich 405 Euro verdient und wäre in die Gleitzone (steuer- und versicherungspflichtig) hineingerutscht. Damit hätte ich einen Teilzeitvertrag bekommen müssen weil ich eine Rückstufung auf 400 € nicht hätte hinnehmen müssen. ;)

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  • Der neue bundesweite MRTV sieht doch inzwischen Arbeitszeitkonten vor. Detailierte Regelungen müssen über Betriebsvereinbarung oder als individuelle Vereinbarung getroffen werden. Damit müßte man doch Spitzen abfangen können, um nicht in die Gleitzone zu rutschen.


    Wie sieht das der Fachmann?

    Die letzten Worte des Wachmanns: "Hallo? Ist hier jemand?"

  • Bei Zeitkonten läuft der AN schnell Gefahr, dass er regelmäßig zu mehr eingeteilt wird und die Stunden bis unendlich auflaufen.


    Als Aushilfe darfst du zweimal im Jahr über die Stundenzahl drüber sein, um eben diese Möglichkeit auszuräumen. Wird aber gern über das Zeitkonto abgewürgt, ist der Buchhaltung meist zu viel Aufwand mit der Anmeldung.

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  • kritisch sieht er das, ..... ablehnen tut er das... :D


    weil sicherlich wieder missbräuchlich benutzt wird
    z.b. um sich Überstundenzuschläge zu sparen, das Betriebsrisiko auf den AN zu verlagern, Stunden unter den Tisch fallen etc,


    insbesondere wenn es keinen BR gibt oder der BR zu blauäugig an die sache rangeht

  • Okay, was mache ich mit folgendem Fall?


    Kollege braucht die 400 Euro monatlich, kann aber nur die Samstag-Nachtschicht machen. Wenn er 2 Samstage arbeitet, hat er monatlich irgendwas um die 280 Euro. Arbeitet er 3 Samstage, liegt er knapp in der Gleitzone.


    Die kleine Spitze von 20-30 Euro könnte man auf Zeitkonto packen. Er hat auch mal Monate mit nur 2 Samstagen, dann könnte man Stunden auflösen.

    Die letzten Worte des Wachmanns: "Hallo? Ist hier jemand?"

  • Wenn er nur 2 Samstage macht und du ihm gerade den dritten verkaufst... ;) Natürlich kann man die Stunden auf das Zeitkonto packen, man muß halt nur aufpassen, dass der besagte AN nachher nicht zu viele Stunden drauf hat und irgendwie z. B. auf ein halbes Jahr Freischicht kommt.


    Wie wäre es denn, wenn der darauffolgende Kollege eher anfängt und die überfällige Zeit auffängt? Wenn ich das richtig sehe, darf dein Kollege nur 34 Stunden machen, dann käme er auf 396 irgendwas.


    Bleiben zwei Stunden übrig zu einer kompletten Schicht, die könnte man auf die anderen verteilen (natürlich nur, wenn gewollt).

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  • Wenn es der AG mitmacht. Es gibt auch AG die die Zeitkonten nur
    einrichten um die AN zu schröpfen.
    Denn merkwürdigerweise lese ich immer in Vertragsklauseln das es
    Überstundenzeitkonten gibt und gemacht werden muss aber mit kein
    einziger Silbe was von, z.B alle 6 Monate wird so und soviele Stunden
    ausgezahlt.

  • Am Wochenende machen wir 12er, da ist nicht viel mit schieben. Und wer will schon um 4 Uhr früh anfangen? Er hat früher öfters 3 Samstage gemacht. Ist sein Wunsch.


    Davon abgesehen, habe ich nicht vor, meine Linie zu ändern und irgendwelche Winkelzüge aus dem Köcher zu ziehen, um irgendwelche Zahlen zu erfüllen :superbad: Entweder funktioniert etwas anständig oder ich laß es bleiben.

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  • Es war ein Vorschlag, komm wieder runter. :kiss:


    Wäre übrigens einfacher, wenn der Kollege eine Stunde später anfängt, statt eher zu gehen ;).


    Aber wie gesagt, es geht auch, wenn man einige Stunden auf das Zeitkonto packt. Von daher hast du die Qual der Wahl.

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  • Bin die ganze Zeit unten ;) War nur eine Reaktion auf Kriegsrats Reflex :D


    Aber die Idee mit dem Stundenschieben ist auch nicht schlecht. Wenn wir am Freitag 8er haben, könnte man ein wenig schieben und alles wäre schick.
    Aber übers Jahr gesehen läuft das Arbeitszeitkonto glaube ich besser für meinen Kollegen. Muß mal mit ihm reden.

    Die letzten Worte des Wachmanns: "Hallo? Ist hier jemand?"

  • Die Tabelle ist aktuell. Gegenfrage: Warum zahlt dein Chef dich nicht korrekt aus? Was fehlt dir daran?

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  • Da ich in Bayern bin: Die Umstellung auf 8,14 erfolgte zu spät, die aktuelle Umstellung auf 8,28 noch gar nicht! Zugegeben, es sind keine großartigen Beträge, aber da gehts wohl eher ums Prinzip.


    Ebenso hab ich noch 'ne kleine Offtopic Frage:
    Wir sollen neue Verträge bekommen. Ist es denn üblich, oder überhaupt erlaubt, dass man in Vertrag für einen 400-Euro Job eine Klausel einbauen dürfte, durch welche ich im Fall einer Kündigung ein paar Monate keinen Nebenjob bei einem anderen Sicherheitsdienst ausführen dürfte?
    Soll wohl dem Konkurrenzdenken bzw. irgendwelchen Abwerbversuchen entgegen wirken!

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