Frage zum Mindestlohn

  • der genaue Wortlaut dieser Klausel wäre hier wichtig


    dieses nachvertragliche Wettbewerbsverbot wäre möglich, wenn der AG z.b. eine sog. "Karenzentschädigung" zahlen würde


    tut er offenbar nicht, fehlt auch ein Verweisung auf §§ 74 ff HGB, wäre diese Klausel nichtig


    soll heißen : forget ist :cheers:


    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.wettbewerbsverbot.com/Info_Arbeitsrecht_Wettbewerbsverbot_2-1+Nichtigkeit_deutsch.html">http://www.wettbewerbsverbot.com/Info_A ... utsch.html</a><!-- m -->

  • Zitat von "Bruchpilot1982"

    Da ich in Bayern bin: Die Umstellung auf 8,14 erfolgte zu spät, die aktuelle Umstellung auf 8,28 noch gar nicht! Zugegeben, es sind keine großartigen Beträge, aber da gehts wohl eher ums Prinzip.


    dem Staat gehts dabei auch ums Prinzip


    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266a.html">http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266a.html</a><!-- m -->


    die zuständige Behörde (Zoll) nimmt auch anonyme Hinweise entgegen und geht ihnen nach


    es ist doch erbärmlich, welches Theater AG wegen ein paar Cent machen

  • Wahrscheinlich bist du schnell aus dem Vertrag raus sobald du deinen Lohn nachforderst... ;)

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • die paar Euro nachzufordern, wenn man auf den Job angewiesen ist, kann sicherlich nach hinten losgehen,
    also lieber den Kopf nicht rausstrecken


    ein anonymer Anruf beim Zoll wäre mir das Ganze aber wert
    damit die den Laden mal umkrempeln,
    und meistens entdecken sie noch andere Unregelmässigkeiten


    solchen AG gehört das Handwerk gelegt
    zumindest brauchen sie eine kräftige Watschn...........
    und bei Steuersachen teilt der Staat gern kräftig aus


    und wenn dann auf einmal als Nebeneffekt eine Nachzahlung vom AG kommt, umso besser

  • Also kurz mal wieder das Thema updaten:


    Sind jetzt bei 8,28. Wurde vom AG übersehen!?! Egal, wird nachgezahlt. Finde ich soweit schonmal gut, wobei es mir ja wie gesagt jetzt nicht um die paar Cent ging, sondern eher ums Prinzip!


    Die neuen Verträge sind da. Die erwähnte Klausel hat folgenden Wortlaut:


    "1. Dem Arbeitnehmer/Mitarbeiter ist es nicht gestattet ein neues Dienst- oder Arbeitsverhältnis als selbstständige oder unselbstständige Mitarbeiter eines Auftragnehmers/Subunternehmers des Unternehmes ***NAME DER FIRMA*** zu werden. Diese Bestimmung gilt auch noch 24 Monate nach Beendigung des Vertrages.
    2. Verstößt der Arbeitnehmer/Mitarbeiter schuldhaft gegen die Bestimmungen des Absatz 1, so ist er verpflichtet, die zehnfache Monatsgebühr als Vertragsstrafe zu zahlen."


    Kein weiterer Verweis auf Gesetztestexte o.ä.!

  • diese Klausel wäre meiner Meinung nach nichtig/unwirksam
    (aber das ist nur meine Meinung, für Rechtsverbindlichkeit solltest du hierzu einen Fachanwalt konsultieren)
    falls es sich um ein generelles nachvertragliches Wettbewerbsverbot handeln würde


    lies dir nochmal meinen Link durch (ein paar Antworten weiter unten)
    da ist ziemlich gut erklärt,
    wie ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot wirksam formuliert werden muß


    so wie ich das ganze lese, soll dir aber lediglich untersagt werden, jetzt sowie später (bis zu 24Mo nach Ende des Arbeitsverhältnisses))
    für jemanden tätig zu werden, der Aufträge für die >>NAME DER FIRMA<<
    (also deine jetzige/ ehemalige Firma) übernimmt


    das könnte einen Unterschied machen
    da es eher darum geht, daß dich niemand, der in Geschäftsbeziehung zu deiner jetzigen Firma steht, abwerben soll ( was vermutet wird, das das geschehen ist, wenn du dort bis zu 24 Mo nach Vertragsende anfängst zu arbeiten)


    also in meinen Augen schwierig zu klären,
    ich tendiere auf Unwirksamkeit

  • Ich zweifle hier massiv an Gültigkeit.... Als Arbeitnehmer habe ich eine freie Arbeitsplatzwahl... möchte ich gerne mal sehen wie mein ehmaliger AG versucht auf Basis eines solchen Passus Geld von mir als Angestellten einzuklagen...

  • Ich stecke auch in so einem 400 euro Verhältnis. gelten eigentlich auch die gleichen Urlaubsbestimmungen und weihnachtsgeldzahlungen für mich (Wachgewerbe Bayern)
    gruss bertl

  • ja, die Urlaubsregelungen sind dieselben


    und auch die Jahressonderzahlung steht dir anteilsmässig zu deinen geleisteten Stunden zu


    das muss auch so sein, weil 400-Euro-Jobs als ganz normale (Teilzeit-) Arbeitsverhältnisse gelten
    wobei niemand benachteiligt werden darf im Vergleich zu einem Vollzeitarbeitsverhältnis


    § 4 TzBfG Verbot der Diskriminierung
    (1) Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht.
    (2) Ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Befristung des Arbeitsvertrages nicht schlechter behandelt werden, als ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Einem befristet beschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung, die für einen bestimmten Bemessungszeitraum gewährt wird, mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Beschäftigungsdauer am Bemessungszeitraum entspricht. Sind bestimmte Beschäftigungsbedingungen von der Dauer des Bestehens des Arbeitsverhältnisses in demselben Betrieb oder Unternehmen abhängig, so sind für befristet beschäftigte Arbeitnehmer dieselben Zeiten zu berücksichtigen wie für unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer, es sei denn, dass eine unterschiedliche Berücksichtigung aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist.

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