Fortbildung GSSK

  • *räusper* Also.


    Ich peile für nächstes Jahr die SKP an und überlege, ob ich mich dann an der GSSK versuche. Ich werd wohl die Bücher von Borbeck bestellen und dementsprechend lernen. Oder würdet ihr es als Fernstudium empfehlen? Wenn ja, wo?


    Und wie läuft das Anmeldeverfahren für die Prüfung ab? Reicht es, wenn ich lerne und mich dann anmelde? Oder muß ich vorher bei der IHK noch einen Vorbereitungskurs mitmachen? Die Prüfung selbst kann ich erst 2014 absolvieren, ich bin ja erst ein Jahr dabei...

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • Dieser Vorbereitungskurs ist meiner Meinung nach Geldmacherei.
    Wirklich Sinnvoll ist er nur dann, wenn du "Gruppenzwang" zum Lernen brauchst.
    Jemand der eine solide Lerndisziplin hat, und einen kompetenten Ansprechpartner für Verständnisfragen, sollte mit dem Selbststudium gut klar kommen.
    Falls du allerdings tatsächlich den Kurs besuchen möchtest...Stichwort Bildungsprämie ;)
    Ansonsten...lernen, lernen, lernen...anmelden...bestehen...freuen :)
    Gruß
    Chris

  • Ich sehe gerade, ich hab mich falsch ausgedrückt: Ich meine natürlich den Vorbereitungskurs zur GSSK, die SKP mach ich in Eigenregie. ;)

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • Kein Problem, nur...über die GSSk kann ich nicht sprechen. Ich hab noch keine Erfahrungswerte damit. ich muss noch ein Jahr Berufserfahrung sammeln, bevor ich überhaupt zugelassen werde. Allerdings steht die GSSK ganz oben auf meiner Agenda :mail:

  • Ich kenne Leute die viel Geld in eine Vorbereitung gesteckt haben und trotzdem durchfielen und andere, die sich in Eigenregie vorbereitet haben und bestanden haben... das muss man sich selbst einschätzen können.


    Für die Zulassung zur Prüfung ist kein Kurs notwendig.

  • Zur GSSK gibt es auch noch recht brauchbare Arbeitshefte beim Secumedia-Verlag: Den ASW-Leitfaden.
    Grundordner: http://asw-leitfaden.secumedia.com/start/
    Als Ergänzung noch zu empfehlen das Heft Arbeitssicherheit: http://asw-leitfaden.secumedia…/themenheft-f/teaser/217/


    Ist meiner Meinung nach besser aufbereitet und übersichtlicher als das zugegeben umfangreiche Lehrbuch beim Boorbergverlag.


    Auch für die Sachkundeprüfung gibt es Lehrhefte bei secumedia:
    http://asw-sachkunde.secumedia.com/start-asw-sachkunde/
    Beispielseiten sind hier zu finden:
    http://asw-sachkunde.secumedia.com/demo-seiten/http://

  • Vielen Dank an alle, besonders an Nemere. :)


    Wie ist das dann mit der Prüfung zur GSSK? Reicht es, wenn ich mich bei der IHK anmelde?

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • Es reicht, wenn Du Dich zur Prüfung bei der IHK anmeldest. Bei der Anmeldung müssen dann die Prüfungsvoraussetzungen (Berufserfahrung, 1. Hilfe Ausbildung usw.) nachgewiesen werden.
    Ich empfehle eine Anfrage bei Deiner örtlich zuständigen IHK, ob diese die Prüfung GSSK anbieten oder welche IHK für Deinen regionalen Bereich für diese Prüfung zuständig ist. Nicht alle IHK bieten diese Fortbildungsprüfung an. Dann klärst Du am besten mit der IHK, wie die Anmeldung und der Nachweis der Prüfungsvoraussetzungen erfolgen muss.

  • Alles klar :)


    Wie gesagt, die Prüfung kann ich frühestens 2014 ablegen, dann sind die zwei Jahre Berufserfahrung voll. Ersthelferausbildung schenke ich mir, hab im vergangenen Monat die Sanitäterprüfung abgelegt und der Schein ist bis 2015 gültig :D.

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • Zitat von "Arvasi"

    Ersthelferausbildung schenke ich mir, hab im vergangenen Monat die Sanitäterprüfung abgelegt und der Schein ist bis 2015 gültig :D.


    Da wäre ich vorsichtig bzw würde hier auch gezielt bei der IHK nachfragen, in wie weit die das akzeptieren.


    Für viele Dinge sind Ersthelfer-Ausbildungen gefordert, und das auch von Menschen die eine eindeutig höherwertigere Ausbildung bereits erfolgreich absolviert haben. So wird uU auch vom Notarzt oder dem Rettungsassistenten der Nachweis des Kurses "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort" oder ggf "Erste Hilfe" verlangt, wenn er eine Fahrerlaubnis erwerben will.


    Dein Sanitäter ist etwas anderes als das, was von der IHK gefordert wird. Meinetwegen zwar höherwertig, aber dennoch etwas anderes. Nachfragen bringt dir Gewissheit. Es wäre doch blöde, wenn Dein Vorhaben an so etwas scheitern würde, oder nicht?

  • Prüfungsvoraussetzungen GSSK u.a.:
    (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
    1. ...
    2. ...
    3. ein Mindestalter von 24 Jahren
    und
    4. die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung zum Ersthelfer nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft mit mindestens 8 Doppelstunden,
    dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.
    (2) .....
    (3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.


    Das Problem sehe ich weniger in der Anerkennung der Wertigkeit des Sanitäterabschlusses, hier kann man sicherlich den Abs. 3 geltend machen. Wichtig ist allerdings daß die Ausbildung nicht länger als 24 Monate zurückliegt, also wäre Oktober 2014 die Deadline ist.


    Grösseres Problem wird für Arvasi die Nr. 3 werden - Mindestalter von 24 Jahren!

  • Zitat von "Nemere"

    Das Problem sehe ich weniger in der Anerkennung der Wertigkeit des Sanitäterabschlusses, hier kann man sicherlich den Abs. 3 geltend machen. Wichtig ist allerdings daß die Ausbildung nicht länger als 24 Monate zurückliegt, also wäre Oktober 2014 die Deadline ist.


    Selbst wenn: Ich hab mit der Ersthelferbescheinigung im März angefangen, hab im April den Sanihelfer gemacht, im Juni den Betriebssani und jetzt im Oktober den Sani (wie gesagt: der Schein ist bis 2015 gültig) - aber es ist auch kein Problem, eines der Module bis zum Prüfungstermin zu wiederholen - in der Hinsicht warte ich ab, was die IHK möchte. :)


    Zitat von "Nemere"

    Grösseres Problem wird für Arvasi die Nr. 3 werden - Mindestalter von 24 Jahren!


    :kiss: Danke :best:


    Zitat von "Cujo"

    ... Tante Silke macht Karriere :yahoo: !!!


    Ruuuuuhig, Brauner - da muß ich erstmal hinkommen :)
    Könnte durchaus drinne liegen, dass du anschließend nach der Prüfung einen zweiten Bauchnabel hast :D :D

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • Ja. Deutlich sichtbar, denn wenn ich mit dir durch bin, hast du die Geheimratsecken am Hinterkopf :D

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • Zitat von "Arvasi"

    ... hast du die Geheimratsecken am Hinterkopf :D ...


    ... die habe ich ohnehin schon ... so wie Du mich immer fertigmachst :crying: :eek: !!!


    Gibs mir!!!

  • Zitat von "fallen.one"

    Ich...äh...
    was zur Hölle hab ich grad gelesen? :o


    Woher sollen wir wissen, was du liest? :D


    Cujo: Anständig bleiben! :)

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.