Riskante Knöllchenjagd
Wem Regeln schnuppe sind, dem droht ein Fahrverbot
Berlin (dav). Hartnäckige Falschparker
riskieren ihren Führerschein – und dies
unabhängig von der in Flensburg eingetragenen
Punktezahl. Das Verwaltungsgericht
Berlin bestätigte die Entziehung
der Fahrerlaubnis auch in dem Fall, dass
der Führerscheininhaber bloße Ordnungsvorschriften
häufig oder fortlaufend
nicht einhält.
In dem von der Arbeitsgemeinschaft
Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins
mitgeteilten Fall beging ein Autofahrer
mit zwei auf ihn zugelassenen
Wagen in acht Monaten 127 Parkverstöße
und 17 Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Daraufhin entzog ihm die zuständige
Behörde mit sofortiger Wirkung
die Fahrerlaubnis.
Das Verwaltungsgericht bestätigte die
Entscheidung. Eine Fahrerlaubnis könne
nicht nur bei Eintragungen im Verkehrszentralregister,
sondern auch dann
entzogen werden, wenn sich der Führerscheininhaber
aus anderen Gründen als
ungeeignet erwiesen habe. Parkverstöße
seien für die Beurteilung der Fahreignung
relevant, wenn sie sich über einen
längeren Zeitraum derart häuften, dass
sich dadurch eine laxe Einstellung und
Gleichgültigkeit gegenüber Verkehrsvorschriften
jeder Art zeige.
Dies sei dann anzunehmen, wenn – wie
hier – auf ein Jahr gesehen nahezu wöchentlich
ein geringfügiger Verstoß anfalle.
Der Mann verkenne die von ihm
ausgehende Gefahr, die in seiner unangemessenen
Einstellung zu den Rechtsvorschriften
liege, die einem geordneten
Straßenverkehr dienten.
i Aktenzeichen
VG Berlin 4 L 271.12