Nicht nur ein Knöllchen....

  • Riskante Knöllchenjagd
    Wem Regeln schnuppe sind, dem droht ein Fahrverbot


    Berlin (dav). Hartnäckige Falschparker
    riskieren ihren Führerschein – und dies
    unabhängig von der in Flensburg eingetragenen
    Punktezahl. Das Verwaltungsgericht
    Berlin bestätigte die Entziehung
    der Fahrerlaubnis auch in dem Fall, dass
    der Führerscheininhaber bloße Ordnungsvorschriften
    häufig oder fortlaufend
    nicht einhält.
    In dem von der Arbeitsgemeinschaft
    Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins
    mitgeteilten Fall beging ein Autofahrer
    mit zwei auf ihn zugelassenen
    Wagen in acht Monaten 127 Parkverstöße
    und 17 Geschwindigkeitsüberschreitungen.
    Daraufhin entzog ihm die zuständige
    Behörde mit sofortiger Wirkung
    die Fahrerlaubnis.
    Das Verwaltungsgericht bestätigte die
    Entscheidung. Eine Fahrerlaubnis könne
    nicht nur bei Eintragungen im Verkehrszentralregister,
    sondern auch dann
    entzogen werden, wenn sich der Führerscheininhaber
    aus anderen Gründen als
    ungeeignet erwiesen habe. Parkverstöße
    seien für die Beurteilung der Fahreignung
    relevant, wenn sie sich über einen
    längeren Zeitraum derart häuften, dass
    sich dadurch eine laxe Einstellung und
    Gleichgültigkeit gegenüber Verkehrsvorschriften
    jeder Art zeige.
    Dies sei dann anzunehmen, wenn – wie
    hier – auf ein Jahr gesehen nahezu wöchentlich
    ein geringfügiger Verstoß anfalle.
    Der Mann verkenne die von ihm
    ausgehende Gefahr, die in seiner unangemessenen
    Einstellung zu den Rechtsvorschriften
    liege, die einem geordneten
    Straßenverkehr dienten.
    i Aktenzeichen
    VG Berlin 4 L 271.12

  • ... so wie der Text aussieht, könnte man vermuten, es wäre ein Gedicht ... leider reimt sich da nix :D !!!

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