Hallo 2 all, kann mir vieleicht jemand bei diesen fragen helfen(Antworten wenn möglich nur mit begründung)
7.Ein Kaufhausdetektiv ist beuaftragt, auch Behältniskontrollen bei den Angestellten durchzuführen. Er entreißt einer Verkäuferin,die diese Kontrolle nicht dulden willeine Tasche,die dabei zu Boden fällt.Durch dieses ungeschickte Verhalten ensteht der Verkäuferin ein Schaden von etwa 50Euro. Dieses Verhalten des Kaufhausdetektives
A ist eine schadenersatzpflichtige unerlaubte Handlung
B ist keine schadenersatzpflichtige unerlaubte Handlung
C ist als eine Maßnahme der Besitzkehr zu betrachten,weil anzunehmen ist,dass sich in der Tasche Diebesgut befindet.
D ist ein unrechtmäßiger Eingriff in die Grundrechte der Verkäuferin
8.Welche rechtliche Vorausetzung muss vorliegen,damit die erlaubte Selbsthilfe nach§ 229 BGB erfüllt ist?
A es muss ein nach der Rechtsordnung einklagbarer Anspruch enstanden sein(zB. durch eine Schadenersatzpflichtige unerlaubte Handlung)
B Eine Straftat
C Eine Ordungswidrigkeit
9.Im Rahmen seiner Kontrollgänge wird ein Mitarbeiter von einem bissigen Hund angegriffen. Mit einem Lattenstück , das er aus dem Zaun eines Nachbarn herauszieht,verteidigt er sich und tötet dabei den Hund. A Der Sicherheitsmitarbeiter handelt in Notwehr nach § 227 BGB
B Der Sicherheitsmitarbeiter ist dem Zaunbesitzer zu Schadenersatz verpflichtet.
C Der Sicherheitsmitarbeiter ist dem Zaunbesitzer nicht zu Schadenersatz verpflichtet.
D Der Sicherheitsmitarbeiter muss dem Hundebesitzer Schadenersatz leisten.
E Der Sicherheitsmitarbeiter hat verhältnismßig gehandelt.
10.Welche Voraussetzung muss Vorliegen,damit ein Schadenersatzanspruch nach § 823 BGB ensteht?
A Es muss eine fahrlässige Sachbeschädigung vorliegen
B Es muss ein im §823 BGB genanntes Rechtsgut verletzt sein.Die Verletzung muss vorsätzlich oder fahrlässig begangen worden sein.
C Es muss ein im § 823 BGB genanntes Rechtsgut fahrlässig durch einen Dritten verletzt worden sein.
D Der Tatbestand der Sachbeschädigung im Sinne von § 303 StGB muss erfüllt sein