Selbstschutz

  • Nein. Nicht nur, dass das Führen den Waffenschein voraussetzt - wenn dein Gegner Herzprobleme hat oder du unglücklich eine Arterie triffst, dann gute Nacht!

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • Diese Frage stellt sich im Dienst doch überhaupt nicht... es sei denn der ES ist als Einsatzmittel freigegeben...


    Auch der Teaser stellt sich nicht zur Wahl, kann ja gerne mal jemand versuchen zu erwerben und zu führen. Ich bezweifle sogar das dieser mit Genehmigung geführt werden darf.... super nicht tödliche Waffe die schnell tödlich endet...


    Bleibt der klassische Elektroschocker.... brauche ich bereits Kontakt um das Einsatzmittel (wenn frei gegeben) anzuwenden... da ist mir mein OC und EKA deutlich lieber....

  • wieso stellt sich diese Frage nicht? Wenn ich im Dienst zu tragen hätte, dann würde ich ihn in einer Notwehrsituation auch einsetzen - würde sogar mehr Sinn machen als eine scharfe Waffe.... Dieses "er könnte ja auch sterben" Argument greift, finde ich, nicht, denn eine scharfe Waffe endet wohl viel öfters tötlich - und das mit Gewissheit.


    Würde man sich denn mit nem Schlagstock wehren? Würde man sich mit Pfeffer wehren? Würde man sich überhaupt wehren, oder lieber verprügeln oder schlimmeres mit sich machen lassen? Fehlt es einfach am "Mut" oder der fehlenenden Hemmschwelle, eine Waffe einzusetzen?
    Sofern man keine andere Möglichkeit hätte und diese Waffe mit sich führen würde...wieso ein "klares NEIN"?


    Frägt man einen Polizisten, ob er seine Dienstwaffe zur Verteidigung einsetzen würde, würde wohl vermutlich die Antwort kommen, dass es hoffentlich nie dazu käme. Aber DENNOCH: Genau dafür wäre die Waffe da. Wieso also sieht es mit der in der Frage beschriebenen Waffe so anders aus?



    Kraftsport

  • Das sehe ich zunächst genauso wie "Kraftsport"!

    Freundliche Grüße


    Moderator Doph_Zügota



    Gerechtigkeit herrscht, wenn es in einem Volk weder übermäßig Reiche noch übermäßig Arme gibt.


    Thales von Milet (um 625 - 545 v. Chr.), griechischer Philosoph und Mathematiker, einer der Sieben Weisen

  • Kraftsport, ich verstehe dein Argument - doch es ging hier um Selbstschutz, und da finde ich einen Elektroschocker übertrieben.

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)


  • Nicht nur anlesen, ganz lesen:


    Diese Frage stellt sich im Dienst doch überhaupt nicht... es sei denn der ES ist als Einsatzmittel freigegeben...


    Ist er freigegeben und seitens Arbeitsgeber gestellt und gefordert, habe ich das Einsatzmittel auch zu führen oder mir einen anderen Job zu suchen, ob ich es toll finde oder nicht ist dabei völlig irrelevant....


    Und privat, keinesfalls.... würde ich ihn privat führen, ich hätte in einer Notwehr oder Nothilfesituation aber auch kein Problem ihn zu verwenden, oder einen Tele, oder eine Waffe etc... wenn es gerade greifbar ist.

  • Fump, ich hatte es auch genauso verstanden - allerdings gehe ich davon aus, der Fragesteller meint den "privaten" Selbstschutz und nicht den dienstlichen Einsatz. :)

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • Dann sollte die „Lage“ doch besser oder verständlicher beschrieben werden. Aber ich es ist für mich auch nicht ausschlaggebend ob dieses Mittel privat oder dienstlich zum Einsatz kommt. Wenn es erforderlich ist und die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind, kommt dieses Mittel zum Einsatz.

    Freundliche Grüße


    Moderator Doph_Zügota



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  • Zitat von "Doph_Zügota"

    Dann sollte die „Lage“ doch besser oder verständlicher beschrieben werden. Aber ich es ist für mich auch nicht ausschlaggebend ob dieses Mittel privat oder dienstlich zum Einsatz kommt. Wenn es erforderlich ist und die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind, kommt dieses Mittel zum Einsatz.


    Naja..... die Lage ist praktisch gar nicht beschrieben....


    Wenn ich das Ding lt. Bewachungsverordnung nicht führen darf, weil es seitens AG nicht erlaubt ist, ich es trotzdem führe, einsetze und es zu einem tödlichem Vorfall kommen würde... wäre dieser vermeidbar gewesen, wenn ich mich an meine Dienstanweisungen gehalten hätte. Wäre ein interessanter punkt für eine juristische Bewertung...


    Das ich u..U. meinen Job verliere ist nach so einem Vorfall zweitrangig... das ich ihn ohne Vorfall genauso schnell verlieren kann wenn mein AG mitbekommt das ich unerlaubte Gegenstände führe, schon interessanter.

  • Ja da bin ich mal gespannt auf die „juristische Bewertung“! Ich werde mir meinerseits ebenfalls dazu Gedanken machen!

    Freundliche Grüße


    Moderator Doph_Zügota



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  • Solange der Fall bei uns nicht zutrifft, kümmere ich mich nicht weiter drum. Trifft er zu, haben wir eine recht gute Rechtsabteilung die das bewerten und den Mitarbeiter unterstützen darf. Im umgekehrten Fall, Einsatzmittel müssen getragen werden, wurden nicht mitgenommen, es kommt zu einer Verletzung die hätte verhindert werden können, wenn Mittel am Mann gewesen wären, kann die Unfallkasse sich aus der Nummer raussziehen, dann kann es wirklich teuer werden wenn sin Richtung Folgeschäden geht.

  • Ich würde mich aber trotzdem über weitere Kommentare zu diesem Thema freuen. Vielleicht auch für diejenigen, die gerade dabei sind sich weiterzubilden!

    Freundliche Grüße


    Moderator Doph_Zügota



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  • Hallo kollegen,
    Da hier die frage aufgekommen ist ob ich bei meiner anfrage
    „Würdet ihr zum selbstschutz einen elektroschocker tragen und wenn nötig auch einsetzen??“


    nur den privaten bereich meinte also den privaten bereich meinte ich überhaupt nicht, sondern nur dienstlich eben als Objektschützer oder auch Doorman
    eben zur selbstverteidigung. :yahoo:

  • Ich meine JA, wenn es erforderlich ist und geltende Gesetze dem nicht entgegenstehen!

    Freundliche Grüße


    Moderator Doph_Zügota



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