Weinfest-Sicherheitsdienst bemerkt Einbruch...

  • Zwei aufmerksame Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes die Schutz eines "Weinfestes" eingesetzt waren, haben im anhängenden Artikel des Hamburger Abendblattes die Jedermannrechte eines Bürgers wohl voll ausgeschöpft und damit vielleicht sogar zur Aufklärung des Einbruchdiebsstahls beigetragen.


    Aber haben die Sicherheitskräfte ihren eigenen Auftrag (Bewachung/Schutz des Weinfest) nicht vernachlässigt oder haltet ihr das Verhalten für erforderlich? Wer würde hier im Wachschutzforum genauso handeln?


    Zitat

    Zwei Mitarbeiter des auf dem Ahrensburger Weinfest eingesetzten Sicherheitsdienstes haben bei der Aufklärung eines Einbruchs in ein Antiquitätengeschäft geholfen. Ahrensburg. In der Nacht zu Freitag gegen 1.45 Uhr hörten die beiden Männer im Bereich der Großen Straße ein Klirren. Sie gingen in die Richtung, in der sie die Ursache des Geräusches vermuteten, und sahen im Erdgeschoss einer Ladenzeile ein eingeschlagenes Fenster. Dies meldeten sie der Polizei. Zudem bemerkten sie einen Mann, folgten ihm und nahmen ihn vorläufig fest. Als ein Streifenwagen der Polizeistation Ahrensburg eintraf, übergaben sie den Festgenommenen an die Polizeibeamten. Es handelte sich um einen 29 Jahre alten Oldesloer, der wegen Einbruchdiebstahls polizeilich bekannt ist. Er bestritt die Tat und wurde freigelassen, da er keine Beute bei sich hatte. Die Polizei suchte anschließend die Umgebung ab und fand Gegenstände aus der Auslage des Antiquitätengeschäftes im Wert von 1000 Euro. Nach Zeugenaussagen gilt inzwischen ein anderer, der Polizei ebenfalls bekannter 38 Jahre alter Mann als dringend tatverdächtig. Die Beamten prüfen nun, ob die beiden Männer ebenfalls für zwei andere Einbrüche aus der Nacht in der Bahnhofstraße verantwortlich sind. Hinweise nimmt die Polizei unter Telefon 04102/809-0 entgegen.


    Quelle: Hamburger Abendblatt, 13.07.13, <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.abendblatt.de">http://www.abendblatt.de</a><!-- m -->

    Freundliche Grüße


    Moderator Doph_Zügota



    Gerechtigkeit herrscht, wenn es in einem Volk weder übermäßig Reiche noch übermäßig Arme gibt.


    Thales von Milet (um 625 - 545 v. Chr.), griechischer Philosoph und Mathematiker, einer der Sieben Weisen

  • Die 2 Kollegen durften von ihrem eigentlichen Auftrag nicht fern bleiben. Sie hätten eigentlich nur als Melder gegenüber der Polizei fungieren sollen.
    Das gleiche: Man sitzt in der Wache und 100m weiter vorne an der Verkehrskreuzung gibt es einen Autounfall. Der Wachmann spielt hier auch nur als Meldezentrale und Organisator eine Rolle.

  • Zitat von "SSH"

    Man sitzt in der Wache und 100m weiter vorne an der Verkehrskreuzung gibt es einen Autounfall. Der Wachmann spielt hier auch nur als Meldezentrale und Organisator eine Rolle.


    Da dürfte aber das Gesetz über dem Auftrag stehen. Sollte also kein anderer Ersthelfer sich um die Verletzten kümmern, hat man es selbst zu tun. Wenn nicht, macht man sich strafbar, oder?

  • In der Tat sollte die Frage vom „Fump“ weiter erörtert werden!

    Freundliche Grüße


    Moderator Doph_Zügota



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  • Fump, könnte das nicht auch als "unterlassene Hilfeleistung" ausgelegt werden (gesetzt den Fall, dass es Schwerverletzte gibt) weil man sich an die Weisung des AG hält? Wie sieht die rechtliche Lage aus?

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • Ich bin kein Jurist, aber Fakt ist, keine Meldung abzusetzen (im Rahmen einer EH) kann durchaus als Unterlassung ausgelegt werden. Wobei das bei einem Einbruch Wumpe ist.... da ist in der Tat die Frage nach Dienstausübung. Würde es sich um einen Unfall handeln der uns zu einer EH Maßnahme gesetzlich verpflichtet, kann uns die DA einmal

  • Also ich........... darf ja normalerweise auch das Objekt (Werk) nicht verlassen. Andererseits befinde ich mich wegen Kontrollgängen u.a. sowieso nicht ständig vorn an der Zentrale. Für Notfälle innerhalb des Objektes ist meinereiner zuständig u. muß telefonisch ständig erreichbar sein.


    Krieg ich von draußen einen Unfall mit Verletzten mit u. es ist sonst niemand am Unfallort, stelle ich das Telefon aufs Handy um (Rufumleitung) u. gehe raus, egal, was in der DA steht.

  • Da stimme ich „Fump“ in seiner letzten Ausführung voll zu. Man sollte zudem immer das Sicherheitsbedürfnis des einzelnen Objektes betrachten und dann ggf. entscheiden. Im Fall des Weinfestes kann es schon vorkommen, dass der Mitarbeiter als eingesetzte Kraft im Veranstaltungsschutz seine Grenzen dahingehend überschreitet. Zudem hätte es ja auch ein Gast vom Weinfest sein können der den Schaden verursachte oder nicht?

    Freundliche Grüße


    Moderator Doph_Zügota



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  • Fump, könnte das nicht auch als "unterlassene Hilfeleistung" ausgelegt werden (gesetzt den Fall, dass es Schwerverletzte gibt) weil man sich an die Weisung des AG hält? Wie sieht die rechtliche Lage aus?


    Ich bin zwar nicht Fump aber ich versuch mich mal an einer Erklärung.


    § 323c Unterlassene Hilfeleistung
    Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


    Wenn wir mal das Beispiel mit dem VKU an der Kreuzung weiter verfolgen.
    Ich bin als SMA im benachbarten Objekt nicht dazu verpflichtet lebensrettende Maßnahmen bei einem Unfall auf einer Kreuzung im öffentlichen Verkehrsraum durchzuführen.
    Genauso wie ich das auch als Privatperson im "normalen Leben" nicht machen muss.
    Allerdings sollte ich wenigstens eine Meldung absetzen. Im Zeitalter mobiler Kommunikationstechnik ist das auch jedem zu zumuten.
    Für den SMA im benachbarten Objekt trifft dann m.E. der Fall der "Verletzung anderer wichtiger Pflichten" zu.
    Meine Pflicht ist es nun mal für Sicherheit in meinem Schutzobjekt zu Sorgen. Dafür werde ich in dem Moment bezahlt, so steht es in meiner DA und dafür bin ich Garant.
    Allerdings sollte auch hier das Absetzen einer Meldung zumutbar sein.


    Bevor jetzt die große Aufregung kommt:
    Es geht hier nicht darum was moralisch richtig ist, sondern was der Gesetzgeber sagt.
    Wenn sich natürlich der einzelne SMA im Dienst zu einer Ersten Hilfe außerhalb seines Dienstobjektes entscheidet ist das natürlich löblich.
    Allerdings kann es passieren dass er dann für evtl. Problem/Ausfälle/auflaufenden Alarme in seinem Schutzobjekt grade stehen muss.



    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

  • ...nicht dazu verpflichtet lebensrettende Maßnahmen bei einem Unfall auf einer Kreuzung im öffentlichen Verkehrsraum durchzuführen.
    Genauso wie ich das auch als Privatperson im "normalen Leben" nicht machen muss.


    Mußt Du, wenn es sonst keiner macht.

  • Tja @Maik82 und genau da schaut der Gesetzgeber genau hin.
    Wirst du gesehen, dass du den Unfall beobachtet, gesehen, oder in einer anderen Form betrachtet hast und es unterlässt,
    Maßnahmen zu ergreifen, die dir zumutbar sind und zum Erfolg der Rettung beitragen,
    wird der Richter da genau in die Kerbe schlagen.
    Ist es einem Sicherheitsmitarbeiter zumutbar, sein Objekt zu verlassen, um die Unfallstelle zu sichern
    und dem Menschen zu helfen, auch wenn ein Alarm, der im Objekt eingehen könnte, dann nicht bearbeitet wird?
    Wie steht das Verhältnis in der Rechtssprechung zwischen Leben und Eigentum?


    Ich bin gespannt.

    Sei stehts freundlich zu deinen Mitmenschen und habe Respekt!!!!

  • Das absolut mindeste ist der Anruf 112.... das zieht den hals schon mal zu einem großen teil aus der Schlinge... der Rest ist dann von den weiteren Umständen abhängig

  • Ich glaube nicht, daß ich jemanden auf der Straße sterben lassen kann u. hernach mit dem Hinweis davonkomme, mein Objekt nicht verlassen zu dürfen.....könnte ja in der Zeit eine Störmeldung an der BMZ geben....... oder ähnliches.

  • Man muss natürlich eines hinzufügen.
    Es gibt Objekte, da kann man seinen Posten nicht verlassen.
    Dennoch habe ich die Möglichkeit, dem Menschen mit einer, wie von @Fump erwähnten telefonischen Meldung zu helfen.
    Es wird von keinem verlangt, sich selbst in eine Notsituation zu bringen, um einem Menschen zu helfen.
    Aber das zumutbare, und das legt der Richter eben aus, ist zu erbringen, ob mir das nun gefällt oder nicht.


    Dies gilt für den dienstlichen wie auch privaten Bereich.

    Sei stehts freundlich zu deinen Mitmenschen und habe Respekt!!!!

  • Zitat

    Es gibt Objekte, da kann man seinen Posten nicht verlassen.


    Das Objekt zu verlassen bringt mich nicht in eine Notsituation. Mir passiert körperlich nichts, wenn ich raus gehe.


    Wenn draußen einer liegt, dem das Blut aus der Schlagader spritzt u. es ist niemand da........... was, bitte schön, soll dann die Telefoniererei? Oder die Entschuldigung damit: "Ich hab doch angerufen."
    Kommt in 15 min der RTW..... in einer ländlichen Gegend vielleicht noch länger.... ist er möglicherweise ausgeblutet.


    Und dann soll ich dem Richter allen Ernstes erzählen, daß ich mein Objekt nicht verlassen durfte? Das "schluckt" der dann? Wohl kaum.


    Menschenleben gehen immer u. überall vor. Auch wenn dabei das halbe Objekt zusammenkracht.

  • Du magst ja recht haben, 2m02cm-Mann, dass es einem SMA zumutbar ist sein Objekt zu verlassen um zu helfen.
    Aber genau darum dreht es sich doch: Ist es denn zumutbar lebenserhaltende Maßnahmen als Form der Ersten Hilfe zu leisten?
    Oder reicht nicht vielleicht doch der Notruf?
    Ist es mir persönlich zumutbar einen Menschen, den ich nicht kenne, von dem ich nicht weiß was für ansteckende Krankheiten er eventuell hat, anzufassen?


    Ich formuliere mal die Worte eines Ausbilders zur Ersten Hilfe und auch die einer Schwester einer Notaufnahme:
    "Wenn du dir nicht zu traust die Person anzufassen dann musst du das auch nicht. Aber setzte wenigstens einen Notruf ab und hilf anderweitig"!


    Und auch du sprichst ja von Maßnahmen die den Erfolg der Rettung betreffen. Unfallstelle sichern, Schaulustige fernhalten, RTW einweisen...
    Keine Frage, da würde wahrscheinlich jeder von uns das Richtige tun und handeln und das Objekt mal Objekt sein lassen.


    Es ging ja auch wie gesagt nicht um Moral, sondern um den Inhalt des Paragraphen.



    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

  • Sorry, aber dieser "Ausbilder" hat da Dünnschiß losgelassen. Vielleicht, wie so oft, ein (Medizin-)Student, der sein schmales Salär aufbessert.


    Ist es denn zumutbar lebenserhaltende Maßnahmen als Form der Ersten Hilfe zu leisten?


    Nicht nur zumutbar, es wird vom Gesetzgeber gefordert.

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