Mindestlohn im Bewachungsgewerbe

  • Hab mal wieder eine Frage, die mir hier sicherlich auch beantwortet wird.


    Nehmen wir an eine Detektei hat Ihren Sitz in NRW. Der Auftrag ist in Niedersachsen. Nun meine Fragen:


    1) Dann muss doch die Detektei mit Sitz in NRW, die Tariflöhne für Detektive in Niedersachsen zahlen, oder?


    2) Ab wann genau sind Mindestlöhne im Bewachungsgewerbe zu zahlen? Es geht hier um Arbeitsort in Niedersachsen.


    3)Sind für eine Büroangestellte auch die Mindestlöhne zu zahlen, die im Bewachungsgewerbe vorgeschrieben sind?


    Vielen Dank vorab für Antworten.

  • Zu deinen Fragen ....


    1) Trotz des Sitzes in NRW muss minimum der Mindestlohn von Niedersachsen gezahlt werden, Grund: Arbeits-Ort-Erfüllungs-Prinzip. Steht sogar im Manteltarifvertrag, wenn ich mich nicht irre...


    2) Der aktuelle Mindestlohntarifvertrag ist allgemeinverbindlich erklärt worden und somit muss der Mindestlohn von dem Bundesland gezahlt werden, wo dein Arbeitsort ist. Wenn du also als Detektiv in Niedersachsen arbeitest, sagen wir 12 Stunden am Tag, dann musst dein AG auch für die gesamte Arbeitszeit den MINDESTENS den Lohn von Niedersachsen zahlen.


    3) NEIN! Eine Büroangestellte hat i.d.R. einen völlig anderen Beruf erlernt und muss nach dem Tarifvertrag für Bürokaufleute bezahlt werden.


    MfG

  • Zitat von "fks-2012-md"

    Zu deinen Fragen ....


    1) Trotz des Sitzes in NRW muss minimum der Mindestlohn von Niedersachsen gezahlt werden, Grund: Arbeits-Ort-Erfüllungs-Prinzip. Steht sogar im Manteltarifvertrag, wenn ich mich nicht irre...


    Falsch - es kommt auf den AV an. Wenn ich in NRW angestellt werde und mich zeitweilig auf Reise begebe, kann der AG nicht einfach hingehen und jedesmal einen anderen Tarif zugrunde legen. Sonst hab ich in Monat 1 den Stundenlohn von Bayern und in Monat 2 den Satz von Sachsen-Anhalt...


    Zitat von "fks-2012-md"

    2) Der aktuelle Mindestlohntarifvertrag ist allgemeinverbindlich erklärt worden und somit muss der Mindestlohn von dem Bundesland gezahlt werden, wo dein Arbeitsort ist. Wenn du also als Detektiv in Niedersachsen arbeitest, sagen wir 12 Stunden am Tag, dann musst dein AG auch für die gesamte Arbeitszeit den MINDESTENS den Lohn von Niedersachsen zahlen.


    Nochmal falsch: Er ist in NRW angestellt, lediglich der Einsatzort ist Niedersachsen. Und ob der AG den Lohn für 12 Stunden zahlen muss, ist auch dahingestellt - er kann die Pausen abziehen... Oder den Bereitschaftsdienst anders vergüten...


    Zitat von "fks-2012-md"

    3) NEIN! Eine Büroangestellte hat i.d.R. einen völlig anderen Beruf erlernt und muss nach dem Tarifvertrag für Bürokaufleute bezahlt werden.


    MfG


    Na, das wäre ein Traum! Büroangestellte haben keinen eigenen Tarifvertrag, ihr Gehalt ist frei verhandelbar und wird in der Regel an den Tarif der Branche angelehnt.

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • im "Mindestlohntarifvertrag" ist im § 3 festgelegt :


    "Hinsichtlich des in diesem TV Mindestlohn festgelegten Mindestlohnes ist auf den jeweiligen Ort der Erbringung der Arbeitsleistung abzustellen (Arbeitsortprinzip)


    und auch Bürokräfte unterliegen "mindestens" dem Mindestlohntarifvertrag, wenn sie in Betrieben arbeiten, die Sicherheitsdienstleistungen für Dritte durchführen, und in diesen Bereichen beschäftigt sind (§ 1)
    die Stundenlöhne ...stellen zugleich die untersten Vergütungen für alle unter den § 1 fallenden Arbeitnehmer dar (§ 2)

  • Ist eine „Detektei“ überhaupt an den Manteltarifvertrag im Bewachungsgewerbe zwingend gebunden?

    Freundliche Grüße


    Moderator Doph_Zügota



    Gerechtigkeit herrscht, wenn es in einem Volk weder übermäßig Reiche noch übermäßig Arme gibt.


    Thales von Milet (um 625 - 545 v. Chr.), griechischer Philosoph und Mathematiker, einer der Sieben Weisen

  • Zitat

    und auch Bürokräfte unterliegen "mindestens" dem Mindestlohntarifvertrag, wenn sie in Betrieben arbeiten, die Sicherheitsdienstleistungen für Dritte durchführen, und in diesen Bereichen beschäftigt sind (§ 1)
    die Stundenlöhne ...stellen zugleich die untersten Vergütungen für alle unter den § 1 fallenden Arbeitnehmer dar (§ 2)


    Darüber habe ich zum Beispiel etwas anderes gehört. Es heißt, dass Mindestlohn nur denjenigen auch zusteht, die auch im Bewachungsgewerbe tätig sind. Die Meisten Bewachungsunternehmen bieten auch Reinigung, Service, Promotion usw. an und wenn dort zum Beispiel eine Büroaushilfe tätig ist, dann ist doch ihr Stundenlohn nicht Tarifgebunden, oder?


    Gerade wenn man ein Gewerbe hat, wo Bewachung, Service, Reinigung, Promotion eingetragen ist, dann ist man doch nicht an nur einen TV gebunden, oder?

  • Betrachtet das ganze doch mal rein logisch und so, wie es die Gesetzeslage im Tarifrecht hergibt:


    Wenn ich ein Gewerbe habe, wo ich zum Beispiel Sicherheitsdienstleistungen für Geldtransport, Objektschutz und Revierdienst, desweiteren Gebäudereinigung, Wäscherei (auf Textilien bezogen) und Schneiderei anbiete, dann ist des doch rein logisch, dass ich meinen Mitarbeitern aus der Gebäudereinigung nicht den Mindestlohn für Revierfahrer zahlen kann, weil ich das nicht darf und das unlogisch ist!!!


    Und so verhält es sich auch mit der Sekretärin: Sie arbeitet nicht IM Bewachungsgewerbe, sondern FÜR ein Sicherheitsunternehmen und muss den Lohn für Bürokaufleute kriegen. Das Prinzip ist doch einfach: Bezahlung für die Tätigkeit, die ich ausübe, dabei ist das Unternehmen zweitrangig.


    Das gleiche sagte mir jüngst auch mein Anwalt sinngemäß; diesen hab ich gestern mal interesse halber nach dem Sahverhalt gefragt.

  • Nochmal: Bürokaufleute, Sekretärinnen, Notargehilfinnen, Steuerfachangestellte etc. unterliegen KEINEM Tarifvertrag. Das Gehalt ist frei verhandelbar, immer noch. Aber in den seltensten Fällen zahlen die AGs mehr als den MAs, die dem Tarifvertrag unterliegen.

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • Zitat von "Arvasi"

    Nochmal: Bürokaufleute, Sekretärinnen, Notargehilfinnen, Steuerfachangestellte etc. unterliegen KEINEM Tarifvertrag. Das Gehalt ist frei verhandelbar, immer noch. Aber in den seltensten Fällen zahlen die AGs mehr als den MAs, die dem Tarifvertrag unterliegen.



    Das stimmt so aber nicht.


    Wenn die Bürokauffrau z.B. in einem Einzelhandelsunternehmen angestellt ist, dann unterliegt dieses Beschäftigungsverhältnis dem Tarifvertrag für den Einzelhandel. Mit allem Drum und Dran.
    Und wenn die gleiche Bürokauffrau im Einzelhandelsunternehmen aufhört und in einem Unternehmen des Bewachungsgewerbes anfängt, dann unterliegt das Beschäftigungsverhältnis eben nicht mehr dem TV des Einzelhandels, sondern eben den TV des Bewachungsgewerbes.


    Anders herum: Wenn die gelernte Sicherungskraft, nennen wir sie doch der Einfachheit halber "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" als solche bei einem Unternehmen des Einzelhandels beschäftigt wird, z.B. im unternehmenseigenen Sicherheitsteam, dann gilt auch für jenes Beschäftigungsverhältnis der TV des Einzelhandels.
    So was gibt es übrigens öfter als man denkt. Jetzt nicht unbedingt im Einzelhandel (obwohl auch größere Unternehmen jener Branche sich so etwas leisten, für einige spezielle Verwendungen), aber es gibt doch einige Fachkräfte für Schutz und Sicherheit, die aufgrund ihres persönlichen Beschäftigungsverhältnisses bei entsprechenden Unternehmen unter den Tarif der Metaller fallen und nicht unter den Tarif für das Sicherheitsgewerbe.

  • Jetzt bin ich leider wieder genau so schlau wie vorher...


    Muss jetzt die Büro-Aushilfe nach dem allgemeinverbindlichen TV bezahlt werden oder nicht?

  • Zitat von "Arvasi"

    Nochmal: Bürokaufleute, Sekretärinnen, Notargehilfinnen, Steuerfachangestellte etc. unterliegen KEINEM Tarifvertrag. Das Gehalt ist frei verhandelbar, immer noch. Aber in den seltensten Fällen zahlen die AGs mehr als den MAs, die dem Tarifvertrag unterliegen.

  • Eine Freundin von mir hatte bis vor kurzem einen Job als Sekretärin (um den sich alle gerissen haben, bei einer namhaften Firma), sie verdiente weniger als ich im Sicherheitsdienst.

  • Zitat von "Nightowl"

    Eine Freundin von mir hatte bis vor kurzem einen Job als Sekretärin (um den sich alle gerissen haben, bei einer namhaften Firma), sie verdiente weniger als ich im Sicherheitsdienst.


    die Frage ist halt nur, ob das auch rechtlich okay war...

  • Ja, ist es. Bürokaufleute bekommen ein Gehalt, keinen Stundenlohn. Selbst wenn ich für meine Bürokauffrau einen Stundenlohn von 7.50 € ansetze, dann komme ich bei einer 40 Stunden Woche auf ein Gehalt von knapp 1300 € brutto.


    Der AG kann den TV-Lohn zahlen, er muß es aber nicht. Die TVs gelten nicht unbedingt für die kaufmännischen Angestellten. Oft orientieren sich die AGs daran, aber für gewöhnlich ist es eine Verhandlungssache.

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • Sorry, dass ich so oft nachgefragt habe. Habe das nur gemacht, weil in einem anderen Forum das Gegenteil behauptet wurde und ich nicht mehr wusste was richtig ist. Aber mir wurde
    auch von anderen Stellen gesagt, dass der Tarifvertrag nicht für Sevicekräfte und Büroangestellte gilt.


    Es wird leider überall etwas anderes dazu gesagt. Kann man irgendwo ganz verbindlich nachfragen?


    <!-- m --><a class="postlink" href="http://securitytreff.de/viewtopic.php?f=38&t=13426">http://securitytreff.de/viewtopic.php?f=38&t=13426</a><!-- m -->

  • Kein Problem, Detek. Das der TV nicht greift, liegt daran, dass Bürokräfte keiner Branche zugeordnet werden können - ich selbst habe im Handwerksbetrieben gearbeitet, deswegen aber noch lange nicht den jeweiligen Monteurtarif bekommen. Beim Postzusteller habe ich ein höheres Gehalt bekommen, aber dafür auch mehr Stunden machen müssen als die Fahrer.


    In diesem Bereich kämpft jeder für sich allein.

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • Zitat von "Arvasi"

    Das der TV nicht greift, liegt daran, dass Bürokräfte keiner Branche zugeordnet werden können.


    Wie schon geschrieben, das ist ganz einfach falsch.


    Es wird grundsätzlich nicht nach Tätigkeit bzw Beruf zugeordnet, sondern danach, welcher Branche der Arbeitgeber angehört.
    So kann die Bürokauffrau eben unter den TV für den Einzelhandel bezahlt werden, wenn sie als Bürokauffrau bei REWE arbeitet, und die Fachkraft für Schutz und Sicherheit unter den Metall-Tarif, wenn sie als Werkschützer bei Daimler angestellt ist.

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