Folgender Fall:

  • Objekt-und Baustellenbewachung auf einem Gutshof.


    2 Mietparteien auf dem Areal werden darauf hingewiesen dass Nächtliches Abgehen von Securitys auf dem Areal statt finden wird.
    Die Mieter werden gebeten, alles was auf den Wegen liegt zu entfernen, damit keine Stolperfallen entstehen.
    Gleich am ersten Tag wird ein Mieter gebeten ein Telefonkabel zu entfernen, dass einfach so von der Whg. zur einer Scheune durchs Gras führt und teils auch auf dem Gehweg herum liegt.
    Auf bitten dieses zu entfernen, wurde dies nicht befolgt und wurde dann von der Sicherheitsfirma Firma XY entfernt.


    Nach einer Woche ist das Kabel wieder da und jetzt passiert es, ein Mitarbeiter fällt über das Kabel, verletzt sich schwer und fällt somit aus. Auf Grund der Lage und des plötzlichen Ausfalls, konnte ca. 9 Stunden dieser Mitarbeiter nicht ersetzt werden bzw.wurde eine 24H Bewachung mit 2 MA nicht gewährleistet!


    Der Auftraggeber verlangt aber 24 H Wachdienst mit 2 Personen!


    Nun meine Frage:


    Kann man dem Verursacher der Stolperfalle eine Ausfallsentschädigung von 9 Stunden in Rechnung stellen!?
    Und kann der Auftraggeber die SF belangen?


    Heiße Disskusionen im Vorfeld, und ich bin wirklich gespannt ob hier jemand weiter helfen kann..!!?


    In diesem Sinne

    Dienstleistungsgruppe securaPLAN "Wir PLANen Ihre Bedürfnisse"

  • also füe den sachverhalt kannste direkt ein diskussionsforum in einem jura forum eröffnen.
    da können die dann direkt drauf los gehen- pro & contra, für und wieder, hin und her...
    da gibt es sicherlich viele rechtsgüter die gegeneinander abgewägt werden müssen....

    Hauptsache -
    wir sind einer meiner meinung!!!

  • Hallo,



    Eigentlich weniger......"Blick" in die BGV genügt.....:-)


    Da gibt es eigentlich überhaupt nicht viel zu "Diskutieren".........
    Ein Blick in die "Unfall-Verhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft"
    reicht da schon...............
    Der "Auftraggeber" einer Dienstleistung (hier Bewachung) ist für den sicheren Zustand des zu kontrollierenden Objektes
    verantwortlich.Genau aus diesem Grunde schreibt die BGV ja auch eine "Erstbegehung" durch Kunde und Sicherheitsunternehmen vor,in der vorhandene "Mängel" erfasst und so schnell wie möglich beseitigt werden müssen.......

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Hier mehr Infos, die ich erhalten habe und eventuell für andere Forumsteilnehmer hilfreich sein könnten.


    In diesem Sinne



    Umbaubewachungen wie eine auf einem Gutshof mit Kunden- oder Publikumsverkehr oder bei Supermärkten finden in einem öffentlichen Verkehrsraum statt. Das bedeutet, daß hier die Sorgfaltspflicht an erster Stelle steht. Wenn dort ein Kabel über den Gehweg verlegt wurde, so ist dies eine fahrlässige Handlung des "Kabelverlegers". Dies gilt auch, wenn keine Umbaubewachung stattfindet, da dies eine Gefahr für den Publikumsverkehr darstellt.


    Ist das Areal aber ein geschlossenes (Hof mit Einfriedung zB), dann ist dies privater Verkehrsraum. Demgemäß kann derjenige mit dem Hausrecht auch Dinge machen, die sonst nicht erlaubt sind... zum Beispiel ein Stolpergefahr schaffendes Kabel verlegen.


    Nun ist dies sozusagen ein Hybrid aus beiden Situationen: Der Gutshof (lassen wir diesen mal ein Privatgrundstück sein) wird durch die Baustelle (auf der auch fremde Leute arbeiten) kurzfristig zu einer Form des öffentlichen Verkehrsraumes, da nicht nur Personen der unmittelbaren "Hausrechtsherrschaft" auf diesem Grundstück befindlich sind. Demgemäß ist für die Dauer der Bauarbeiten die Sorgfaltspflicht wieder ein Thema, als sei das Grundstück ein öffentlicher Verkehrsraum. Die Bauarbeiter müssen nicht damit rechnen, daß dort Kabel merkwürdig verlegt wurden.


    Nun kommt die Bewachung zum Einsatz. Das Wachpersonal sichert den Bereich vorher durch Begehung und räumt mögliche Gefahrenquellen aus dem Weg, damit die MA der Sicherheitsfirma sich nicht des nächtens den Hals brechen. Das Kabel wird gefunden und der "Verleger" aufgefordert, dieses zu entfernen. Dieser unterlässt es. Dies allein reicht schon aus, bei einem Unfall einen Haftungsanspruch zu begründen. Nun wird das Kabel aber entfernt (Sicherheit der MA der Fremdfirma geht vor das Interesse des "Kabelverlegers", da Personenschäden akut werden könnten). Der "Kabelverleger" legt das Ding einfach wieder hin. Damit wird aus der vormaligen leichten Fahrlässigkeit eine grobe Fahrlässigkeit.


    Stolpert nun ein Sicherheitsmann über dieses Kabel, so ist der Kabelverleger kausal für den Unfall. Dies ist eine unerlaubte Handlung gem. §823 BGB und lässt Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche erwachsen.
    Die Sicherheitsfirma hat eine Dienstleistungsanforderung von der Baufirma erhalten, daß zwei Leute die Baugeräte usw. bewachen. Diese DLA kann nicht erfüllt werden, weil der MA ausgefallen ist und zudem auch noch in der Kürze der Zeit kein Ersatz gefunden werden kann. Der Einsatz gilt damit als gescheitert. Der Ausfall des MA wird zur Folge haben, daß der Verdienst gemindert wird und sogar Konventionalstrafen fällig werden. Dies sind Schäden, die der Unternehmer ob der groben Fahrlässigkeit des "Kabelverlegers" ertragen muss. Der Unternehmer hat also Anspruch auf Ausgleich dieser Schäden. Der gestürzte MA hingegen kann Schmerzensgeld verlangen. Der Kollege des "gefallenen" MA kann indes, sodann er nach Einsatzstunden über einen Tätigkeitsbericht abrechnet (wie es üblich ist), den entagenen Verdienst gelten machen. Hat der Kollege doch gearbeitet, so hat er keine Ansprüche. Es gilt: Nur der tatsächlich entstandene Schaden soll ersetzt werden! Schmerzensgeld kann der Geschädigte nur selbst fordern.


    Fazit: Der Verdienstausfall und Schaden des Sicherheitsdienstes muss wegen der groben Fahrlässigkeit des "Kabelverlegers" von diesem ausgeglichen werden.


    Der Auftraggeber kann die Sicherheitsfirma in der Tat belangen. Die Dienstleistungsanforderung wurde nicht sachgemäß erfüllt. In manchen Bewachungsverträgen sind Konventionalstrafen vereinbart, wenn dieser Fall eintritt. Allerdings muss man hier genau hinschauen: Der AG kann zwar zwei Leute verlangen, aber wenn nur einer im Einsatz war, so muss dieser auch bezahlt werden. Zwar gilt der Auftrag als gescheitert, aber dennoch war einer zum Bewachen da. Der AG kann nicht insgesamt den Verdienst streichen, es sei denn der AN hat einen wirklich groben Fehler gemacht. So ein Fehler wäre zB den Ausfall nicht umgehend zu melden. Diese Pflichtverletzung wäre gravierend genug, daß der AG nicht zu leisten verpflichtet wäre. Auch bräuchte der AG nicht leisten, wenn die Abrechnungsgrundlage falsch oder unvollständig wäre (Abrechnungsgrundlage = Tätigkeitsbericht).


    Fazit: Der AG kann die Rechnung auf die tatsächlich geleistete Einsatzzeit mindern (9 Stunden x Stundensatz x MA-Anzahl). Eine komplette Verweigerung der Auszahlung kommt nur bei einem groben Verstoss oder einer groben Verfehlung bzw. Pflichtverletzung in Frage.

    Dienstleistungsgruppe securaPLAN "Wir PLANen Ihre Bedürfnisse"

  • Ich hoffe mal das nicht unser Securaplan ist.


    Zitat

    Mieterärger im Hintertaunus


    Obwohl sie unbefristete Mietverträge haben, sollen einige Mieter in Weilrod-Gemünden im Hintertaunus offenbar vertrieben werden. Die neue Vermieterin arbeitet dabei mit allen Mitteln: Ein Frankfurter Sicherheitsunternehmen bewacht das Anwesen – doch nicht zum Schutz, sondern vielmehr zum Schikanieren der Mieter.


    http://www.hr-online.de/websit…tandard_document_26979396


    Das Video zum Beitrag (5.10:):


    http://www.hr-online.de/websit…ubrik=5300&r=8&y=2006&s=m


    Spätestens wenn mich der SDL ab 22Uhr nicht mehr rein oder raus lässt, hätte er ein anders Problem als ein Stromkabel.

    Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt.

  • Zitat

    Ich hoffe mal das nicht unser Securaplan ist.


    Doch, leider haben wir diesen Auftrag angenommen, möchte hier aber auf die einseitige Berichterstattung verweisen.
    Für uns nicht erklärbar, warum hier der HR sich so vor den Karren spannen lies!??


    Gerne werde ich die Einzelheiten zu diesem Objekt einmal hier niederschreiben, was unsere SM unter anderem ertragen müssen, wenn es um sicherheitsrelevante Aspekte geht bzgl. einer Objekt und Baustellenbewachung!
    Wir haben seit einem Monat 8 Mitarbeiter 3 Tage a 24 H im Wechsel im Einsatz, und wenn Ihr die Tagesberichte lesen würdet, dann sind Exkremente an den Türklinken und bissige Hunde der Mieter nur die Spitze des Eisbergs!!! :evil:


    Man muss immer die Kehrseite einer Medaille sehen, aber leider kann ich hier noch nicht viel dazu sagen, da es ein schwebendes Verfahren bzgl. Vermieter und Mieter ist.


    In diesem Sinne

    Dienstleistungsgruppe securaPLAN "Wir PLANen Ihre Bedürfnisse"

  • Als hätte ich es geahnt :roll:


    Auf den Bericht und Deinem Post täte ich in Deiner Intresse und der Deiner MAs den Auftrag mit einem Antwalt für Mietrecht durchgehen.
    Immerhin sind die Mieter wohl in vielen Bereiche Hausrechtinhaber und Du und Deine MAs sind Besitzdiener des Vermieters bzw. deines Auftraggebers. Und in den Gärten der Mieter rumstapfen und die Zugangsreglung brauche ich ja nicht genau zu sagen was für EUCH dabei rausspringen könnte.

    Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt.

  • Hallo Securaplan,


    Zitat


    Doch, leider haben wir diesen Auftrag angenommen, möchte hier aber auf die einseitige Berichterstattung verweisen.
    Für uns nicht erklärbar, warum hier der HR sich so vor den Karren spannen lies!??


    Weil das "Tiefster Wildwestlicher Frühkapitalismus" ist???????............. :(


    Der Vermieter will doch nichts anderes als Geld sparen und dir die "Drecksarbeit" überlassen...........
    DU bist dann in der "Öffentlichkeit" der "Böhse Bube".........
    Du hast ja schon "Massives" Glück,das es sich nicht um Mieter "osteuropäischer Nationalität" handelt...wer weiss,was deinen Mitarbeitern sonst schon passiert wäre...............
    In einigen US-Bundesstaaten zum B. wären die Mieter kraft Gesetzes sogar zum "Erschiessen" deiner Mitarbeiter berechtigt.........*nur mal so anmerkt*......

    jo mei.....iss denn scho Zahltag???..........

  • Zitat

    Auf den Bericht und Deinem Post täte ich in Deiner Intresse und der Deiner MAs den Auftrag mit einem Antwalt für Mietrecht durchgehen.
    Immerhin sind die Mieter wohl in vielen Bereiche Hausrechtinhaber und Du und Deine MAs sind Besitzdiener des Vermieters bzw. deines Auftraggebers. Und in den Gärten der Mieter rumstapfen und die Zugangsreglung brauche ich ja nicht genau zu sagen was für EUCH dabei rausspringen könnte.


    Nun so einfach ist das Ganze nicht, es sind Mieter die Du, Ich und sicherlich andere auch nicht haben möchten...glaub mir!!
    Du darfst gerne mal die Videos anschauen, die wir gedreht haben, dann denke ich Du gehst mit meiner Meinung konform..!100%


    Und wir stapfen noch nicht mal irgendwo herum, sondern nur da wo wir dürfen...aber wie gesagt wenn das ganze mal vorbei ist werde ich gerne mal Wachberichte hier einstellen da schlackerst Du mit den Ohren...und das Verhalten der Mieter ist ja nicht erst seit wir da sind...sondern seit der neue Besitzer das Objekt hat...2005!!!


    In diesem Sinne

    Dienstleistungsgruppe securaPLAN "Wir PLANen Ihre Bedürfnisse"

  • Zitat von Securaplan


    Nun so einfach ist das Ganze nicht, es sind Mieter die Du, Ich und sicherlich andere auch nicht haben möchten...glaub mir!!
    Du darfst gerne mal die Videos anschauen, die wir gedreht haben, dann denke ich Du gehst mit meiner Meinung konform..!100%


    Gib mal bitte ein paar Beispiele.


    Du bist IMHO in einen schönen Kleinkrieg geraden. Vor Gericht und auf See sind alle gleich, nur Mieter und SMA habens einfacher. :wink:

    Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt.

  • Zitat

    Gib mal bitte ein paar Beispiele.


    Nazigruss, Parolen wie "Polakensau", Bierflaschen werfen, ständiges aufbrechen von Schlössern (Schlüssel werden generell nicht angenommen), Hunde werden aufgehetzt und und und und und und....

    Dienstleistungsgruppe securaPLAN "Wir PLANen Ihre Bedürfnisse"

  • Tscha dann noch ne Empfehlung als Warnung vor einer auch etwas tückischen Fussfalle:
    Schaltet die Tonaufnahme bei der Videokamera aus, die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes ist geschützt. Und Gerichte entscheiden da immer mal so und mal so. und wenns diesesmal so sein sollte, wirds recht teuer. ;)
    Rein rechtlich für mich viel interessanter ist übrigens die Frage, ob sich der/die Vermieter/in nicht strafbar macht und sich damit auch der SD, denn einfach in vermieteten Räumlichkeiten und Grundstücken rumstiefeln, ich weiss nicht... ;)
    Ich hab zum Glück ne ETW, und wenn da einer rumstolpert, rappelts mal kurz und kräftig im Karton.... *gg*


    Aber für was sich Leute für ein paar Kröten anheuern lassen......mannmann... *gg*


    Gruß
    BigBlock

    Hüte Dich vor dem Zorn eines sanftmütigen Mannes.

  • Zitat

    Aber für was sich Leute für ein paar Kröten anheuern lassen......mannmann... *gg*


    :lol: Wir nehmen keine Kröten, denn nur bares ist wahres!


    Aber auch Dir sei gesagt, wenn Du solche Mieter neben Deiner ETW wohnen hast, glaube ich dass Du der Erste wärst der bei den "netten" Herren einstiefelt!! 8)



    In diesem Sinne

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  • Zitat


    dein chef war heute beim zdf im interview.


    Im ZDF??Bist Du Dir da sicher....ich dachte es war im ARD in Brisant!? :roll:


    In diesem Sinne

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