Hallo,
Seit Juli 05 ist im Bewachungsgewerbe eine neue Bestimmung in Kraft getreten die es zur Auflage macht (wenn man nicht unúnterbrochen in den Jahren 2000-2003 im Bewachungsgewerbe tätig war) eine Sachkunde abzulegen ...
Der Gesetzgeber "so wurde mir vom Gewerbeamt gesagt" hat bestimmt das auch wer nur einen Tag (und das egal wie lange er vorher im Gewerbe tätig war) in der zeit von 2000 - 2003 aus welchem Grund auch immer nicht im Job tätig war, zur Sachkunde muss ...
Da die Informationen über die Prüfungen in diesem Umfang nicht jedem bekannt sind und es auch nicht jeder einsieht was da im dunklen Räumchen beschlossen wurde gehe ich mal davon aus das es in der ersten Zeit bei Kontrollen zu erheblichen Aufdeckungen kommen wird ...
Wie sieht die Sachlage aus wenn ich einen Kooperationspartner mit einem Auftrag beauftrage und er mir nicht geprüfte Mitarbeiter zur Verfügung stellt "Wer steht da in der Haftung" Auftragnehmer o. Auftraggeber ... Wen kann man in solchen Fällen ansprechen wegen Sonderregelungen ... aus meiner Sicht ist es Schikane einen Mitarbeiter zur Prüfung zu laden der 10 Jahre Berufserfahrung hat nur weil er in dem Zeitraum vieleicht einige Monate zb. Arbeitslos war ...