Sachkundeprüfung oder Unterrichtung nach 34a

  • Hiho,


    da ich viel im Internet gelesen habe über die Sachkundeprüfung und Unterrichtung und eigentlich noch viel verwirrter bin als vorher ^^ möchte ich nun die Profis fragen was zuerst kommt?


    Sowei ich das gelesen habe kann man die Sachkundeprüfung ohne Lehrgang etc. ablegen. Ist der Stoff in einem Selbstudium zu schaffen? Natürlich würde ich mich dort ordentlich reinknien.


    Mein bevorzugtes Aufgabengebiet wäre Objektschutz oder aber im Bereich Pforte.


    Gibt es im Sicherheitsbereich auch Jobs, abgesehen von Geldtransporten, in denen man den Führerschein CE gebrauchen kann?


    Mir wäre es wichtig zuerst einzusteigen und mich anschließend weiter zu bilden.


    Vielen Dank schonmal :)


    Kodierknecht

  • Die SKP ist auch in Eigenregie zu schaffen, man sollte sie nicht unter, aber auch keinesfalls überschätzen. Ich bin selber diesen Weg gegangen.

  • Hallo!


    Was zuerst kommt? Ich denke du meinst von der Hirarchie her?! Von den Qualifikationen im Bewachungsgewerbe steht die Unterrichtung bei der IHK an unterster Stelle. Im Groben gesagt reicht diese für z.B. reine Objektbewachungen in der Regel aus. Allerdings verlangen die meisten Arbeitgeber im Bewachungsgewerbe schon, unabhängig von der Unterrichtung, als Grundvoraussetzung die Sachkundeprüfung. Die ist für alle Tätigkeitsbereiche im Sicherheitsdienst zwingend vorgeschrieben wo du entweder im öffentlichen Verkehrsraum tätig wirst oder wo du zumindest mit öffentlichem Publikumsverkehr zu tun hast. Du kannst dich "einfach so" zur Sachkundeprüfung anmelden und man kann dies auch als reiner Autodidakt (Selbstlerner) sicher auch schaffen. Allerdings ist ein Selbststudium nicht Jedermanns Sache, das sollte man nicht vergessen und ich denke, der einzige der sich dahingehend selbst einschätzen kann, bist nur du selbst. ;) Mit Sicherheit gibt es (die Sicherheitsbranche ist ja sehr facettenreich) Möglichkeiten, wo du von deinem Führerschein profitieren könntest (oder auch dein Arbeitgeber *lol*) :-D Man muss ich halt umschauen, Stellen gibt es genug. Wenn man aber was passendes will und bestimmte Vorstellungen hat, dann ist das auch mit etwas AUfwand und Mühe verbunden. In einem Unterricht hast du natürlich den Vorteil bei Unverständlichkeiten nachfragen zu können, beim Selbststudium eher schwieriger. Zumal in einem Unterricht auch (zumindest bei mir) sehr viel Praxisbezug hergestellt wird um den ("trockenen") Lernstoff veranschaulicher darzustellen. Wenn du dich für den Weg des Selbststudiums entscheiden solltest und du dir sicher bist es packen zu können, dann würde ich dir nicht davon abraten, allerdings empfehlen, dich vielleicht begleitend mit jemandem auszutauschen der dahingehend vielleicht schon ein wenig Erfahrung hat. :zw:

  • Zitat von "Secur27"

    die Sachkundeprüfung. Die ist für alle Tätigkeitsbereiche im Sicherheitsdienst zwingend vorgeschrieben wo du entweder im öffentlichen Verkehrsraum tätig wirst oder wo du zumindest mit öffentlichem Publikumsverkehr zu tun hast.


    Das ist so gesagt falsch.


    Man kann im öffentlichen Verkehrsraum tätig sein oder Publikumsverkehr haben, ohne dass im Bewachungsgewerbe nach §34a GewO die Sachkundeprüfung vorgeschrieben ist.
    Da braucht es schon noch das eine oder andere Merkmal mehr.

  • Ich habe es begründet:
    Da fehlt das eine oder andere Merkmal.



    Beispiel: Doorman eines Kaufhauses. Steht im öffentlichen Publikumsverkehr.
    SKP vorgeschrieben? Ja oder nein?
    Nein. Warum? Weil er steht und keine Kontrollgänge macht.

  • Zitat von "haifisch"

    Beispiel: Doorman eines Kaufhauses. Steht im öffentlichen Publikumsverkehr.
    SKP vorgeschrieben? Ja oder nein?
    Nein. Warum? Weil er steht und keine Kontrollgänge macht.


    Kann man so nicht sagen. Auch wenn er keine Kontrollgänge macht, kann er ja trotzdem vor Ladendiebstählen schützen, z.B. in dem er eingreift, wenn ein Warensicherungssystem anspricht oder wenn er eingreift, nachdem er vom Verkaufspersonal auf einem Ladendieb aufmerksam gemacht wurde.
    Hier hängt es also davon ab, wie der Aufgabenbereich des Doorman in seiner Dienstanweisung beschrieben ist.


    Es gibt inzwischen eine ganze Reihe von Ordnungsämtern, die auch beim Doorman auf der Sachkundeprüfung bestehen, z.B. im Stuttgarter Raum.

  • So ähnlich wie Nemere hätte ich es auch begründet, da der Schutz vor Ladendiebstählen, wenn auch in erster Linie in präventiver Form doch meistens mitunter ebenfalls zu den Aufgaben des Doormens gehört.


    LG Dennis

  • Zitat von "Nemere"

    Kann man so nicht sagen. Auch wenn er keine Kontrollgänge macht, kann er ja trotzdem vor Ladendiebstählen schützen, z.B. in dem er eingreift, wenn ein Warensicherungssystem anspricht oder wenn er eingreift, nachdem er vom Verkaufspersonal auf einem Ladendieb aufmerksam gemacht wurde.
    Hier hängt es also davon ab, wie der Aufgabenbereich des Doorman in seiner Dienstanweisung beschrieben ist.


    Kann man durchaus so sehen, ist aber so nicht direkt von der GewO erfasst.
    Man kann vieles in eine konkrete Tätigkeit hinein interpretieren.


    Den Hinweis mit der konkreten Dienstanweisung kann man so stehen lassen. Sollte darin auch ausdrücklich der Schutz vor Ladendieben enthalten sein, könnte der Regeltatbestand #2 greifen, wobei dieser eigentlich "wirklichen" Ladendetektiven vorbehalten ist.


    Ist jedoch nichts derartiges enthalten, greift gar kein Regeltatbestand und nach dem Gesetz wäre keine Sachkundeprüfung gefordert.



    Zitat von "Nemere"

    Es gibt inzwischen eine ganze Reihe von Ordnungsämtern, die auch beim Doorman auf der Sachkundeprüfung bestehen, z.B. im Stuttgarter Raum.


    Das ist auch in anderen Bereichen möglich und vielerorts schon lange Praxis.
    Allerdings ist das weniger auf den Regeltatbeständen des §34a GewO begründet, als vielmehr im persönlichen Ermessen.
    Es gibt auch eine Reihe von Gewerbe- bzw Ordnungsämter (im ländlichen Bereich oft ein und dieselbe Behörde), die dem "Türsteher" einer Bar, also ausdrücklich keine Diskothek, die Pflicht auferlegen die Sachkundeprüfung zu besitzen. Auch dann, wenn es gar nicht um Bewachungsgewerbe geht, sondern um Angestellte der Gastronomie. In diesem Fall würde nicht einmal der §34a GewO greifen, da eben keine Bewachung fremden Eigentums, dennoch verlangen viele Behörden hier die Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe.


    Hier wäre dann auch schon wieder das nächste Beispiel, in dem ein Mitarbeiter des Bewachungsgewerbes keine Sachkundeprüfung nach §34a GewO benötigt, auch wenn er eindeutig mit öffentlichem Publikumsverkehr zu tun hat:
    Bewachung im Einlassbereich einer Veranstaltung, zB "Public Viewing" oder "Türsteher" einer Gaststätte, zB Nachtclub, Bar.


    Auch hier: Eindeutig keine gesetzliche Pflicht - aber örtlich durchaus im Rahmen der Konzessionserteilung als Auflage möglich, daß die Sachkundeprüfung dennoch gefordert wird.



    Ein weiteres Beispiel wäre der Geld- und Werttransport.
    Eindeutig auch im öffentlichen Verkehrsraum tätig. Jedoch keine Sachkundeprüfung nach §34a GewO gefordert.

  • Am einfachsten wäre es schon lange gewesen den Unsinn mit Unterweisung/ Sachkunde abzuschaffen und gleich generell die SKP als Grundlage zu nehmen - und die ist mager genug. Dann hätte man dieses Theater erst garnicht.


    Und als findiger Dienstleister schickt man seine Leute eh direkt zur SKP weil ich sie dann etwas flexibler einsetzen kann und meistens eh den Kurs kaum selber zahlen muss, weil WEGEBAU oder Amt einspringt.

  • Zitat von "Einsatz24"

    ... Am einfachsten wäre es schon lange gewesen den Unsinn mit Unterweisung/ Sachkunde abzuschaffen und gleich generell die SKP als Grundlage zu nehmen - ...


    ... :ok: ...

  • Also...


    Man benötigt die Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO für folgende Tätigkeiten:


    - Türsteher in Diskotheken (Ausnahme sie werden als hauseigenes Personal geführt)
    - Kaufhausdetektive
    - Tätigkeiten im öffentlichen Raum (speziell sind damit die Citystreifen gemeint)

  • Zitat von "Fump"

    Bissel dünn formuliert und alles andere als vollständig...


    und "speziell sind damit die Citystreifen gemeint" wäre wohl eher ein Beispiel...


    Ich glaube, ich habe den folgenden Link schon ein dutzendmal im Forum eingestellt - aber die nach meiner Meinung beste Abgrenzung zwischen Unterrichtung - Sachkundeprüfung und gar nichts erforderlich findet man immer noch bei der IHK Stuttgart:


    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.stuttgart.ihk24.de/starthilfe/pruefungen/Bewachungsgewerbe/973798/iw_bewach_abgrenzung.html">http://www.stuttgart.ihk24.de/starthilf ... nzung.html</a><!-- m -->

  • Ich wollte hier lediglich zum Ausdruck bringen was die wesentlichen Schulungsinhalte der IHK sind.
    Sollte das hier falsch interpretiert worden dann bitte ich dies zu entschuldigen.

  • Zitat von "Yetenschwein"

    Ich wollte hier lediglich zum Ausdruck bringen was die wesentlichen Schulungsinhalte der IHK sind.


    Um es nochmal klarzustellen: Für die Sachkundeprüfung ist keine Schulung bei der IHK vorgeschrieben, jeder kann sich ohne vorhergehenden Lehrgang zur Prüfung anmelden. Freiwillige Vorbereitungskurse müssen nicht zwangsläufig über die IHK laufen.
    Der Stoff, der in der Prüfung verlangt werden kann, ergibt sich aus dem bundeseinheitlichen Rahmenstoffplan, Stand 2008:


    http://www.stuttgart.ihk24.de/…itTaxonomie_endg-data.pdf


    Eine Testprüfung gibt es hier:


    http://dihk-demo.lplus-teststu…-assistent/DemoLogin.aspx


    Die UNTERRICHTUNG muß dagegen zwingend durch die IHK erfolgen - die sich dazu allerdings auch privater Dozenten bedient und nur die Bestätigung über die Teilnahme unterschreibt.

  • @alle hier,


    Zur Vorbereitung auf die SKP:
    Sicherlich ist eine Ausbildung zur Vorbereitung auf die Prüfung nicht gesetzlich vorgeschrieben.


    Durch diese Befreiung tut sich der Verordnungsgebber weh. Nicht nur sich selbst.
    Schlimmer noch geht es den Sicherheitsdienstleistern.


    Denn der jeweilige Arbeitgeber erfährt nur über das Abschlusszeugnis, daß mit ERFOLG abgeschlossen wurde. Erfolg ist relativ!


    Was sagt mir als Arbeitgeber der Satz "Mit Erfolg bestanden" ?
    Gar nichts. Selbst wenn ich Kenntnis über die tatsächlich erbrachten Leistungen erlange.


    Vom Selbststudium rate ich dringend ab!


    Auswendig gelernt heisst noch lange nicht verstanden. In vielen meiner Prüfungen wurde mir z.B. die Notwehr zwar vorgebetet, aber in welchen Gesetzen sie verankert ist, schlimmer noch die Bedeutung einiger Begriffe im Text wird auf mein Fragen hin nicht erläutert.


    Viele Bewerber haben den Einstellungstest bei mir nicht bestanden, weil solche wichtigen Antworten vom Bewerber ausblieben.


    Deshalb mein Tip an alle ambitionierten Bewerber für eine Laufbahn in der Sicherheitswirtschaft.


    Vor Ablegung der SKP:


    Lasst Euch als Praktikant für einige Zeit verpflichten!
    Ihr könnt damit in Euren neuen Arbeitsbereich hinein schnuppern und praktische, sowie einige theoretische Erfahrungen sammeln.


    Zur Diskussion 34a:


    Der Absatz im Paragraph sagt überhaupt nichts aus.


    Die wichtigste gesetzliche Verodnung für das Wach- und Sicherheitsgewerbe ist immer noch die


    BEWACHUNGSVERORDNUNG!

  • Da sieht man mal wie unterschiedlicher Meinung man sein kann....


    Ich behaupte mal 80% der Kurse die man so großzügig vom Amt bezahlt bekommt, sind rausgeschmissenes Geld... viel Geld für fast keine Leistung.


    Du kannst gerne vom Selbststudium abraten.... ich rate jedem das zu tun, was er sich zutraut und was er kann. Es gibt Menschen die können sich hinsetzen und lernen (meine Wenigkeit z.B.) und welche die müssen es anders serviert bekommen.... aber über einen Kamm kann man das nicht scheren....

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