Weihnachtsgeld

  • ... der sog. "Sonstige-" oder "Einmalbezug" Weihnachtsgeld - wie wird dieser mit Lohn-/Kirchensteuer, Soli, KV, RV, AV, PV belegt?


    Fliesst er in das Gesamt-Brutto ein und wird komplett damit besteuert oder erfolgt für ihn eine gesonderte Steuer-/Soliberechnung :o ?

  • Fließt in das Gesamtbrutto ein - allerdings wird der Betrag nicht, wie üblich, auf die monatliche Steuertabelle umgelegt sondern von der Jahressteuertabelle abgezogen und das ergibt leider einen erhöhten Steuersatz.


    Die Sozialversicherung wird vom Gesamtbrutto gerechnet.
    Du müsstest zwei verschiedene Berechnungsgrundlagen auf deinem Lohnstreifen vorfinden, einmal die Grundlage für die Steuer und einmal die Grundlage für die SV.

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • Zitat von "Arvasi"

    ... zwei verschiedene Berechnungsgrundlagen auf deinem Lohnstreifen ...


    ... jupp, genauso ist es ;) .


    Viele Kollegen verstehen die Berechnung aber nicht und machen einen Heiden-Aufstand. Sie sehen in dieser Berechnungsart ein Missverhältnis in der Besteuerung des Laufenden Bezuges und in der des Sonstigen-/Einmalbezuges.


    Schuld ist dann grundsätzlich erstmal der Arbeitgeber/das Lohnbüro.


    Das aber evtl. das bestehende Steuerrecht dies so vorgibt, wird erstmal grundsätzlich ausgeschlossen :eek: ...

  • man kann sich das auch im Lohnbüro erklären lassen, bevor man unkundigerweise "rumgrummelt"


    § 82 BetrVG
    Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert (wird)

  • "Die Sozialversicherung wird vom Gesamtbrutto gerechnet."


    Upsss..Sonstiger Bezug- .KV-34.96€ Rv.42€ av.6.4€ pv-4.16€


    Und zum vergleich . Steuerbrutto 2240€-lohnsteuer 79,83€
    Sonstiger Bezug 426-Lohnsteuer 88.00€




    Aber die Frage ...
    wie wird "Rückrechnung" besteuert? (z.b. vergessene Stunde oder Krankentage )

  • So, du hast also Kinder und bist in Lst-Kl. III ;)


    Die Beträge zur SV sind zwar einzeln aufgelistet, werden aber von deinem Gesamtbrutto berechnet:


    2240: 222,88 RV - 33,60 AV - 183,68 KV - 21,84 PV
    426: 42,39 RV - 6,39 AV - 34,93 KV - 4,15 PV
    2666: 265,27 RV - 39,99 AV - 218,61 KV - 25,99 PV


    2240 € Monatsgehalt = 79,83 € monatliche Lohnsteuer
    426 € Sonderzahlung = 88 € Jahressteuer - die ergibt sich aus allen Sonderzahlungen, die du in diesem Jahr erhalten hast: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Gratifikationen, Prämien, etc. Die Gesamtsumme wird zusammengezogen und dann über die Jahressteuertabelle abgerechnet. Steuern werden nicht prozentual abgerechnet, sondern per vorgegebenen Tabellen abgezogen.


    Wenn eine Abrechnung fehlerhaft ist, muss eine Korrekturabrechnung durchgeführt werden. Im Folgemonat wird die Abrechnung quasi auf Null gesetzt, neu berechnet und die Differenz wird dir ausgezahlt bzw. an die SV und das FA korrigiert übermittelt und abgeführt.

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • Zitat von "Einsatz24"

    ... Ihr kriegt Weihnachtsgeld? ...


    ... jaha, wieso? Ist doch im Tarifvertrag geregelt?!


    Ist je nach Betriebszugehörigkeit prozentual gestaffelt und wird immer regelmässig zum 15. Dezember eines jeden Jahres gezahlt.


    Zitat von "Einsatz24"

    ... Ich kriege bestenfalls was vom Kunden. ...


    ... kriegen wir auch - zusätzlich in Form von Sachgeschenken.


    Zitat von "Einsatz24"

    ... alljährlichen Dankesbrief ...


    ... den bekommt jeder persönlich obendrein nachhause geschickt.

  • Na,na,na - Herr Cujo, dürfen wir denn Kundengeschenke annehmen? Gerade dort, wo du eingesetzt bist? :o

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • Zitat von "Cujo"

    ... jaha, wieso? Ist doch im Tarifvertrag geregelt?!


    Ist je nach Betriebszugehörigkeit prozentual gestaffelt und wird immer regelmässig zum 15. Dezember eines jeden Jahres gezahlt.


    .


    Wenn dein AG im Tarifverband ist... Wenn nicht, gilt der AV und damit kann man leer ausgehen... Ich weiß schon gar nicht mehr, wann ich das letzte Mal Weihnachts- oder Urlaubsgeld bekommen habe... Könnte so vor 15 Jahren gewesen sein. :crying:

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  • Zitat von "Arvasi"

    ... dürfen wir denn Kundengeschenke annehmen? ...


    ... unser Kunde/Auftraggeber besteht darauf - er wäre beleidigt, wenn wir es nicht täten. Das hat er mit unserem AG abgestimmt ;) .


    Zitat von "Arvasi"

    ... wann ich das letzte Mal Weihnachts- oder Urlaubsgeld bekommen habe ... Könnte so vor 15 Jahren gewesen sein. :crying: ...


    ... oooooohh ... das tut mir aber jetzt aufrichtig leid :P !!!

  • Du hast eine sehr liebenswerte Art um nach einem Arschvoll zu betteln, hatten wir dieses Thema schon mal erörtert? :D:D:D

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • Ab in die Ecke! Sofort! Gesicht zur Wand und dort schreibst du 100 x "Ich werde ab heute lieb sein zu Arvasi"!


    :DD :DD :DD

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  • ... wiederrum wäre mir der Stock lieber - Dein Pfannenwender würde es zur Not aber auch tun :DD :DD :DD !!!

  • Du bist doch bloß zu geizig für eine richtige Domina... :DD :DD :DD


    Und wieso zum Kuckuck sind wir schon wieder vom eigentlichen Thema weg? :o

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  • ... weil es vielleicht schon "abgefrühstückt" ist :o ?


    Ich kann es ja auch schon schliessen, wenn Du es möchtest ;) .

  • Zitat von "Einsatz24"

    Ihr kriegt Weihnachtsgeld?


    in Bayern wurde ca. 2006 das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld abgeschafft


    es gab als Ausgleich eine prozentuale Erhöhung des Stundenlohnes
    und die Einführung einer "Jahressonderzahlung" mit der Oktoberabrechnung
    ab einer Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren 20 %
    bis zur Höchstgrenze von 40 % nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit

  • Zitat von "Arvasi"

    Wenn dein AG im Tarifverband ist... Wenn nicht, gilt der AV und damit kann man leer ausgehen...


    in Niedersachsen ist allgemeinverbindlich :


    Weihnachtsgeld gibt es nach mehr als einem Jahr Betriebszugehörigkeit (Stichtag 1.Nov)
    und zwar 1,0% des jeweiligen Bruttojahreslohnes
    bis zum Höchstsatz von 3,0% nach Vollendung des sechsten Jahres


    wenn du jetzt nach dem 1.Nov 2011 angefangen hast zu arbeiten,
    gibts leider nächstes Jahr auch noch kein Weihnachtsgeld :devil: