Vertragsverlängerung eines Befristeten Arbeitsverhältnisses

  • Hallo Zusammen,


    vielleicht kann mir ja jemand was dazu sagen! ;)
    befristeter Arbeitsvertrag läuft aus zum 01.07.08


    bis jetzt hab ich noch nichts von meinem chef diesbezüglichst gehört!
    außer das er mir meinen Urlaub den ich für September nehmen will/wollt
    nicht genehmigt hat, eben weil ja noch nicht geklärt wäre ob ich den vertrag verlängert bekomme!
    Ansonsten kahm von ihm nichts! Keine Terminvereinbarung zu einem Gespräch, nix...


    meine frage nu, was muss ich tun? bin ich angehalten (also is das wo verankert?)
    meinem chef deswegen hinterher zu laufen? Muss ich mich darum bemühen das mein vertrag verlängert wird?!
    Beim Arbeitsamt war ich un hab mich ab dem 01.07.08 erstma arbeitssuchend gemeldet...
    damit mir eben, falls nicht verlängert wird, keine sperre aufgebrummt wird!
    Ich hoffe ihr versteht mich nicht falsch.. ich will nicht ein auf arbeitslos machen!
    Mir geht es nur darum zu wissen wo hier die grenzen sind! Muss ganz ehrlich sagen das ichs nicht ok finde
    das man vom arbeitgeber so lange hingehalten wird was die verlängerung betrifft!


    lg Shandra

  • Normalerweise müßtest Du dich bereits Arbeit .....suchend melden.


    Dein Chef kann die Verlängerung auch noch einen Tag vorher aussprechen. Und in dem Fall kannste dich beim Arbeitsamt wieder abmelden.


    Dieser Passus sollte allerdings in deinem Arbeitsvertrag stehen.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

    Einmal editiert, zuletzt von ghostguard ()

  • shandra,


    warum meinst du, muss sich der befristet eingestellte Arbeitnehmer 3 Monate vor Ablauf des Vertrags arbeitssuchend melden (ghostguard, arbeitssuchend, nicht arbeitslos ;-) - ist ein Unterschied)?


    Meines Wissens gibts keine Frist, bis zu der dir dein Chef sagen muss, ob der Vertrag weitergeführt wird oder nicht.
    Wird nix gesagt, endet der Vertrag automatisch. Sagt er nix, du stehst aber weiterhin im Dienstplan und arbeitest weiter, kann daraus allerdings ein Vorteil für dich entstehen 8)

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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  • Zitat von guardian_bw

    shandra,


    warum meinst du, muss sich der befristet eingestellte Arbeitnehmer 3 Monate vor Ablauf des Vertrags arbeitssuchend melden (ghostguard, arbeitssuchend, nicht arbeitslos ;-) - ist ein Unterschied)?


    Meines Wissens gibts keine Frist, bis zu der dir dein Chef sagen muss, ob der Vertrag weitergeführt wird oder nicht.
    Wird nix gesagt, endet der Vertrag automatisch. Sagt er nix, du stehst aber weiterhin im Dienstplan und arbeitest weiter, kann daraus allerdings ein Vorteil für dich entstehen 8)


    3 monate vorher is die regelung beim amt, ansonsten bekommt man seine bezüge gekürzt...
    das habe ich auch gemacht, war gestern aufm amt un hab das alles angeleiert...
    ich dachte das es evtl eine regelung gibt wann mich mein chef informieren muss...
    ich mein wenns amt sowas festsetzt müsste es doch eine regelung auch in der arbeitswelt geben...
    das amt würde sich doch ein haufen arbeit ersparen wenn se so fälle gar net erst aufn tisch bekommen!
    wie kann dann ein vorteil für mich entstehen?! Meinst du das bezüglichst einer festanstellung?

  • Oh Guardian ich meinte schon Arbeitsuchend...sorry mache glatt nen Kniefall.


    Nein Shandra es gibt keine Reglung. Wie schon erwähnt kann er den Vertrag auch an deinem letzten Arbeitstag verlängern. Denn der Vertrag muss ja auch nicht gekündigt werden.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Zitat von Shandra

    ich dachte das es evtl eine regelung gibt wann mich mein chef informieren muss...
    ich mein wenns amt sowas festsetzt müsste es doch eine regelung auch in der arbeitswelt geben...



    Mahlzeit,


    die 3-Monats-Frist bzgl. Meldung als "arbeitssuchend" ergibt sich aus § 37b SGB III . Verstößt man dagegen gibst in der Regel ne Sperrzeit fürs Alg 1 von einer Woche, siehe § 144 I Nr.7 SGB III.


    Irgendeine dem entsprechende Frist für den AG gibt es definitiv nicht. Kann ja sein, dass der AG selbst noch im Unklaren ist ob er jemanden weiterbeschäftigen kann/will. Ist leider so bei befristeten Arbeitsverhältnissen.


    Grüße

  • ok, gut (oder eben auch nicht) es gibt keine reglung...
    wie siehts mit meiner pflicht aus? muss ich was dafür tun damit ich weiter beschäftigt werde?
    ich mein, im grunde, kann ich ja mein ag nicht dazu zwingen, schon klar! aaaber...
    Hab vom amt ein schreiben bekommen was ich meinem arbeitgeber geben muss,
    was er dann auszufüllen hat.. wenn der mir jetzt was schlechtes will schreibt er da rein ich hätte mich
    nicht ausreichend bemüht oder sowas in die richtung... was passiert dann?
    das ich mich anderswohin bewerben muss is schon klar...
    ich hab halt keine lust am ende dumm da zu stehen! Job weg - geld gekürzt - strick kaufen?! ;)


  • Warum sollte Dein AG absichtlich sowas reinschreiben wenn Du ordentliche Arbeit abgeliefert hast? Oder ist da noch was ???


    :wink:


    Natürlich solltest Du jetzt - trotz der für Dich besch...nen Situation - versuchen motiviert zur Arbeit zu gehen (weiß, klingt leichter gesagt als getan)
    und möglichst keine groben Schnitzer bauen- ansonsten gibts keine besonderen rechtlichen Pflichten.


    Und noch was : Es ist (leider) völlig normal - auch in anderen Branchen - dass man erst kurz vor Ablauf des Arbeitsvertrages weiß was wirklich Sache ist - vielleicht ja auch ne Verlängerung in Deinem Fall
    :D


    Grüße

  • Zitat von ghostguard

    Oh Guardian ich meinte schon Arbeitsuchend...sorry mache glatt nen Kniefall.


    Pass auf deine Knie auf, in unserem Alter muss man da aufpassen ;-)

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  • Zitat von Besserwisser


    Warum sollte Dein AG absichtlich sowas reinschreiben wenn Du ordentliche Arbeit abgeliefert hast? Oder ist da noch was ???
    :wink:
    Natürlich solltest Du jetzt - trotz der für Dich besch...nen Situation - versuchen motiviert zur Arbeit zu gehen (weiß, klingt leichter gesagt als getan) und möglichst keine groben Schnitzer bauen- ansonsten gibts keine besonderen rechtlichen Pflichten. Und noch was : Es ist (leider) völlig normal - auch in anderen Branchen - dass man erst kurz vor Ablauf des Arbeitsvertrages weiß was wirklich Sache ist - vielleicht ja auch ne Verlängerung in Deinem Fall :D Grüße


    Ich mach hier ne gute arbeit, die bestätigung bekomme ich durch die chefin auf dem objekt...
    die is mit mir zufrieden, allerdings haben mein chef un ich ein problem... so einfach is das...
    im grunde liegt es in seiner hand mir nun mein leben zu versauen, die möglichkeit hat er dazu!
    ich bin nach wie vor motiviert, denn das objekt, bzw die Kunden/Gäste hier können ja nichts für meine lage!


    danke, für die tips...
    aber ich muss echt ma sagen das ichs schon ziemlich scheiße find das es da keine reglung gibt!
    es würde ne menge arbeit un ärger sparen wenn zb der ag auch 3 monate vorher bescheid sagen muss! ;)

  • @ Guardian


    :lol: :lol: Ich hab in weiser Voraussicht schonmal ein dickes Kissen untergelegt....hihi


    @ Shandra


    Ich weiß ja nicht was Du und dein AG für ein Problem miteinander habt.


    Aber.
    Als Du einen befristeten Arbeitsvertrag Unterschrieben hast, wurde dir doch auch gleichzeitig das Datum der beendigung mitgeteilt. Und ich kann dir nur raten sei motiviert bis zum letzten Tag.


    Eventuell solltest Du mal an ein klärendes Gespräch mit deinem AG nachdenken. Dabei wären bestimmt etwaige differenzen zu beseitigen.


    Ich wünsche mal viel Glück

    Gruss
    Ghost


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  • Zitat von ghostguard


    @ Shandra
    Ich weiß ja nicht was Du und dein AG für ein Problem miteinander habt.


    Aber. Als Du einen befristeten Arbeitsvertrag Unterschrieben hast, wurde dir doch auch gleichzeitig das Datum der beendigung mitgeteilt. Und ich kann dir nur raten sei motiviert bis zum letzten Tag.
    Eventuell solltest Du mal an ein klärendes Gespräch mit deinem AG nachdenken. Dabei wären bestimmt etwaige differenzen zu beseitigen. Ich wünsche mal viel Glück


    danke! ;)
    klar kenne ich das austrittsdatum, darum gehts mir ja auch nicht.. auch nicht um die motivation, wie bereits oben erwähnt!
    Das ich differenzen mit meinem chef habe, dazu kann ja das objekt nichts!! Deshalb leidet da die motivation nicht drunter!
    Es geht im grunde denk ich darum das ich einfach zu teuer bin! außerdem, ich biete meinem chef eben paroli!
    Er verlangt von mir das ich sauber und ordentlich arbeite un das erwarte ich somit auch von meiner firma (chef)!
    Also nicht falsch verstehen, ich bin nicht frech, aber ich bestehe eben auf dinge die mir zustehen!


    kleines beispiel?! ;) ich bin als springer eingestellt bin allerdings vom ersten tag an hier aufm objekt geblieben weil die chefin mich so toll fand un mich hier haben wollte... glück für mich, pech für die firma, denn: Ich bestehe auf meine Springer Zulage!
    Die ich allerdings auch nur bekommen habe weil ich von anfang an darüber gesprochen habe! freiwillig hätte mir die von anfang an nämlich niemand bezahlt! Mein chef is so alt wie ich un hat ungefähr die selbe erfahrung wie ich, nur er hats eben durch vitamin b in ne höhere position geschafft.. was nicht heisst das er mehr ahnung von der materie hat^^

  • Zitat

    ich bin als springer eingestellt bin allerdings vom ersten tag an hier aufm objekt geblieben weil die chefin mich so toll fand un mich hier haben wollte... glück für mich, pech für die firma, denn: Ich bestehe auf meine Springer Zulage!


    Verstehe ich das richtig... du bestehst auf die Springer-Zulage, obwohl du de facto nicht mehr als Springer arbeitest?

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  • Zitat von guardian_bw

    Verstehe ich das richtig... du bestehst auf die Springer-Zulage, obwohl du de facto nicht mehr als Springer arbeitest?


    richtig, ich bestehe auf meine Zulage! Ich habe ich einen vertrag in dem ich als springer eingestellt bin!
    solang mein vertrag nicht geändert wird, ich also auf fest in dem objekt umgeschrieben werde, bestehe ich auf diese zulage!
    ich denke nicht da es so schwierig is einen vertrag umzuschreiben!

  • hm... naja. ich kann grad keinen Blick in den betreffenden TV werfen, aber so aus dem Bauch raus würd ich sagen... nee, soll sich jeder sein Teil dazu denken.

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  • kann sich gern jeder denken was er will, steht so im tarif, also stehts mir zu...
    dem chef stehts ja frei ne änderungs-kündigung zu machen, ich seh da kein problem?!

  • shandra, mit einem Arbeitsvertrag in dem drin steht "wird nur auf Objekt X" eingesetzt, wirst du auch nicht wirklich glücklich... Auftrag weg = Job weg.
    In den meisten Arbeitsverträgen steht drin, dass der AN auch anderweitig eingesetzt werden kann - mit Springertätigkeit hat das weniger zu tun...


    Und zumindest nach den TV die ich kenne ohne einen Blick hinein zu werfen, steht zum Thema Zulagen drin, dass sie solange bezahlt werden, wie man auch die Tätigkeit die der Zulage zu Grunde liegt ausübt... und demnach würdest du derzeit die Springertätigkeit nicht ausüben und somit würde die Zulage dir auch nicht zustehen.

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  • sorry nach deiner Schilderung würde ich auch keinen Vertrag verlängern.


    Leben und leben lassen

    Gruss
    Ghost


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  • Zitat von Shandra


    dem chef stehts ja frei ne änderungs-kündigung zu machen, ich seh da kein problem?!


    Dein Chef jetzt auch nicht mehr, er wird Dich ja demnächst sowieso los.


    Entschuldigung, ist angesichts Deiner Situation kein angemessener Kommentar. Aber versuch mal EIN KLEIN WENIG, Dich in Deinen Chef hineinzuversetzen, trotz aller bekannten Misstände im SecGewerbe.


    Was würdest DU denken wenn ein Mitarbeiter so einen Spruch wie Du oben bringt?


    Nichts für Ungut und alles Gute (meine ich ehrlich)


    Grüße