Hallo erstmal,
ich bin zwar schon etwas länger registriert, aber melde mich zum ersten mal zu Wort. Ich arbeite seit ca. acht Jahren in einem Sicherheitsunternehmen und arbeite grundsätzlich an wechselnden Arbeitsstätten.
Meine Frage bezieht sich auf die "erste Tätigkeitsstätte", also auf die Neuregelung zum steuerlichen Reisekostenrecht 2014 was somit für die EKST dieses Jahr Anwendung finden soll... muss!
Erstmal die Fakten:
- Ich habe einen sogenannten BNO Arbeitsvertrag (Bezahlung nach Objekt / steht auch so im Arbeitsvertrag)
- Seit ca. eineinhalb Jahren arbeite ich in einem Objekt A (voraussichtlich auch noch länger, aber Zeit ist unbestimmt / solange der Vertrag mit dem Kunden besteht)
- Ich bin regelmäßig (jedoch nur etwa ein- bis zweimal im Monat) in meiner Firma B (ortsfeste betriebliche Einrichtung)
Nun zu meinen Fragen:
- Kann ich das neue Reisekostenrecht auf meine Steuererklärung anwenden?
- Darf/Kann mir der Arbeitgeber die o.g. Firma B als meine "erste Tätigkeitsstätte" festlegen?
- Wann behält dann die Auswärtstätigkeit im Bezug auf die Fahrt zur Arbeit (Hin- und Rückfahrt) sowie die Verpflegungspauschale ihre Gültigkeit?
Das ist alles ein bißchen zu spezifisch. Aber ich blick da irgendwie nicht mehr hinter. Vielleicht hat ja jemand noch mehr Muße gehabt, und dieses Problem in der Praxis schon lösen können!
Danke erstmal für nix und für alles darüberhinaus noch viel mehr...
Gruß