Der neue Schutzparagraph 112 - Fluch oder Segen?

  • Derzeit plant das Land Hessen eine initiative auf den Weg zu bringen welche durchaus richtungsweisend sein kann.


    Es geht um den neuen Schutzparagraphen 112, welcher Angriffe auf Feuerwehrleute, Sanitäter und Polizisten aber auch andere Rettungskräfte härter sanktionieren soll.


    Hier der Link:


    "Schutzparagraf 112": Angriffe auf Polizisten sollen hart bestraft werden - N24.de


    Auch das kurze Video ist recht aussagekräftig, allerdings erschließt sich mir noch nicht ganz was unserer derzeitiger Bundesinnenminister Thomas de Maiziere mit "Strafverschärfung als nur einen Teil der kulturellen Veränderung in unserem Land" meint???


    Auch die GdP trifft mit ihrem kurzem Statement nicht unbedingt den Nagel auf den Kopf:


    "Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die hessische Initiative. "Der Staat muss verhindern, dass Polizisten und Rettungskräfte zu Prügelknaben der Nation werden. Härtere Strafen können hier abschreckend wirken", sagte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow der "Welt". In Zukunft müssten Übergriffe auf Polizisten und Helfer nicht mehr nur als Körperverletzung, sondern als besonderes Vergehen gewertet werden. Die Gewerkschaft fordert seit vielen Jahren eine Strafverschärfung. "


    Besondere Vergehen für besondere Menschen?
    Ich verstehe ja dass der Polizeibeamte eine gewisse Sonderstellung in diesem Land genießt. Er ist mit besonderen Rechten ausgestattet, soll für Recht und Ordnung sorgen, ein nicht alltäglicher Job, risikobehaftet.
    Alles richtig, aber unabhängig davon dass ich ein Befürworter einer solchen Initiative bin, möchte ich doch anmerken dass auch der Polizeibeamte "nur" ein Bürger der BRD ist für den das GG Anwendung findet. Eine KV gegen eine Beamten soll eine höherwertigere Verletzung eines Rechtsgutes sein als eine KV gegen einen Zivilbürger???


    Das finde ich sehr grenzwertig. Das macht, in meinen Augen, den "normalen" Bürger zu einem Menschen 2. Klasse was die Beurteilung in der Strafmaßfindung betrifft. Das kann nicht die Lösung sein.


    Ich bin gespannt auf eure Sicht der Dinge.


    Diskussion unbedingt erwünscht!



    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

  • Mit dem Tatbestand der Beamtenbeleidigung hast du das in dem Beteich schon.
    unterscgied zu normalen Übergriffen ist beim Beamten im Dienst der eine hoheitliche Aufgabe verrichtet, dass er die m Auftrag des Staates unterwegs ist und ein Übergriff einen Angriff auf den Rechtsstast und seine Organe darstellt. Da wir uns alle auf diese verlassen können müssen könnte das stärker geahndet werden.

  • Den Tatbestand der Beamtenbeleidigung gibt es im deutschen Strafrecht nicht.
    Es ist eine normale Beleidigung nach §185 StGB, der Beamte ist dem "normalen" Bürger gleich gestellt.


    Das einzige worauf man sich beziehen könnte wäre eine Beleidung gegen einen Amtsträger.



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    Albert Einstein

  • Wie ich selbst vor ein paar wenigen Jahren erfahren habe, hängt die Bestrafung von Tätern sehr stark von der Einstellung des Gerichts zu dieser Tat ab. In dem Fall haben die Täter die absolute Minimalstrafe für dieses Vergehen - die unterst mögliche kleine Geldstrafe - bekommen. @2m02cm-Mann wird sich daran vielleicht noch erinnern. Es kommt demnach stark auf die Zusammensetzung und die Einstellung der Gerichte an, Strafvorschriften gibt es genug.

  • Den Tatbestand der Beamtenbeleidigung gibt es im deutschen Strafrecht nicht.
    Es ist eine normale Beleidigung nach §185 StGB, der Beamte ist dem "normalen" Bürger gleich gestellt.


    Der einzige Unterschied ist, das bei der Beleidigung eines Beamten ( = Amtsträger) "in Ausübung seines Dienstes oder in Bezug auf seinen Dienst" auch der Dienstvorgesetzte das Recht auf Strafantrag hat (§ 194 Abs. 3 StGB).

  • Nach diesem kleinen Exkurs ins deutsche Strafrecht würde ich trotzdem gerne wieder ein Stück zurück gehen und mal eure Meinungen dazu hören.
    Ist dies der richtige Weg um die Polizeibeamten und Rettungskräfte zu schützen? oder ist dies zumindest ein richtiger Ansatz, nur die Ausführung hapert?



    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

  • Meine Meinung habe ich vorher indirekt geschrieben: Wir haben genug Strafrecht und ausreichende Strafmaße für solche Taten. Was öfters fehlt ist eine konsequente Justiz.

  • Das sehe ich auch so.


    Auf dem Facebook - Profil von Bernd Lucke gesehen und kommentiert:


    Zitat

    "Schutzparagraph 112" Bis zu 10 Jahre Haft für Angriffe auf Polizisten


    Nach den schweren Ausschreitungen bei der Eröffnung des EZB-Sitzes in Frankfurt erwägt das Land Hessen, Übergriffe auf Polizisten härter zu bestrafen. Ein neuer "Schutzparagraf 112" soll Gewalttäter bis zu zehn Jahre hinter Gittern bringen.


    (...)


    "Schutzparagraph 112": Bis zu 10 Jahre Haft für Angriffe auf Polizisten - Deutschland - FOCUS Online - Nachrichten


    Auf gefährliche Körperverletzung stehen schon "bis zu 10 Jahre Haft", die Strafandrohung für dieses Delikt hat der Gesetzgeber nämlich bei der letzten größeren Reform des StGB in den 90er Jahren verdoppelt.


    Die Gerichtsurteile sind allerdings so weichzeichnerisch wie zuvor. Da müsste man ansetzen und z. B. den unteren Strafrahmen für Wiederholungstäter sperren, damit die Justiz den Willen des Gesetzgebers nicht länger missachten KANN.


    Außer den Wiederholungstätern könnte man auch noch Täter in einen Strafrahmen - Sperrkatalog aufnehmen, die fremde Menschen in besonders schutzwürdigen öffentlichen Räumen (Freibäder, Famlienparks usw.) oder Polizeibeamte im Dienst angreifen.


    So eine rechtspolitische Forderung wäre eine runde Sache, in der Wirkung fragwürdiges Stückwerk dagegen sieht immer nach Populismus aus.

  • Eine gewisse Zeit lang hatte ich mal mit Frankfurt zu tun, nicht als Dienstort aber als Arbeitgebersitz. Was mir Kollegen dort erzählt haben hat mich deutlich abgeschreckt: Da scheuchen die Kollegen Junkies in einer Tiefpassage mit Stoff in der Hand auf und übergeben sie an die Trachtengruppe ... zwei Stunden später sind die gleichen Vögel wieder da, und lachen sich eins! In Bayern hätte es das nach meiner Ansicht nicht gegeben!


    Dieser Bernd Lucke ist seit seinem Auftritt in "Hart aber fair" für mich Geschichte.

  • z. B. den unteren Strafrahmen für Wiederholungstäter sperren, damit die Justiz den Willen des Gesetzgebers nicht länger missachten KANN.


    Das gefällt mir ganz gut. Das wäre in meinen Augen eine Form der Abschreckung. Wer es nach dem ersten Mal nicht verstanden hat, muss dann eben bei der zweiten Verhandlung mal den Arm des Gesetzes spüren.


    Außer den Wiederholungstätern könnte man auch noch Täter in einen Strafrahmen - Sperrkatalog aufnehmen, die fremde Menschen in besonders schutzwürdigen öffentlichen Räumen (Freibäder, Famlienparks usw.) oder Polizeibeamte im Dienst angreifen.


    So etwas kenne ich eigentlich bisher nur aus dem Bereich Gewalttäter Sport. Zur Fußball WM 2006 in Deutschland gab es für jeden Straftäter aus dem Bereich Sport, welcher bundesweites Stadionverbot hatte, einen Katalog mit der Angabe von Zonen von denen man sich fernzuhalten hatte. Das las sich wie ein Reiseführer, nur eben umgekehrt.


    Klingt eigentlich ganz gut, @GG146, nur ist das meiner Meinung nach schwer umsetzbar. Wer soll denn kontrollieren ob sich die betreffende Person im Gebiet X aufhalten darf? Oder hab ich da jetzt was falsch verstanden?



    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

  • Klingt eigentlich ganz gut, @GG146, nur ist das meiner Meinung nach schwer umsetzbar. Wer soll denn kontrollieren ob sich die betreffende Person im Gebiet X aufhalten darf? Oder hab ich da jetzt was falsch verstanden?


    Ich meinte nicht bestimmte Personen, sondern bestimmte Orte. Wenn irgendjemand - ob verwarnt und mit Hausverbot belegt oder nicht - an U-Bahn - Haltestellen, in Familienparks, Freibädern usw. eine gefährliche Körperverletzung gegen einen wildfremden Menschen begeht, schafft er Unsicherheit für alle Bürger in einem besonders schutzwürdigen Raum. In solchen Fällen müssten niedrige Strafen und Bewährung von Gesetzes wegen absolut ausgeschlossen sein.


    Man könnte so einen Katalog von Strafrahmensperren natürlich auch noch auf Täter ausdehnen, die an einem anderen als dem besonders schutzwürdigen Ort eine solche Tat begehen, wenn sie da Hausverbot hatten oder das Opfer zuvor ein zivilgerichtliches Kontaktverbot erwirkt hatte.

  • an U-Bahn - Haltestellen, in Familienparks, Freibädern usw. eine gefährliche Körperverletzung gegen einen wildfremden Menschen begeht, schafft er Unsicherheit für alle Bürger in einem besonders schutzwürdigen Raum.


    Hmh ... das, so denke ich, ist der falsche Ansatz. Das ist inhaltlich genau die gleiche Aussage wie der von mir getätigte Satz im Eingangspost. "Besondere Gesetze für besondere Menschen?"


    Damit wertest du gewisse Bereiche auf, und andere Bereiche ab. Mit welcher Begründung soll denn eine Straftat in einem "schutzwürdigen Bereich" anders bestraft werden als eine Straftat in einem anderen Bereich? Straftat bleibt Straftat!
    Ziel sollte es doch sein, diese Straftaten zu unterbinden. So erreichst du nur eine Verschiebung.


    @Aufseher hat schon recht. Eine konsequente Judikative die einfach mal den Arsch in der Robe hat das Strafmaß mal auszureizen.
    Und die es mal nicht interessiert ob der Täter eine schwere Kindheit hatte. Die hatten wir nämlich alle, ist noch lange keine Grund auf Alles und Jeden einzuprügeln.



    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

  • Damit wertest du gewisse Bereiche auf, und andere Bereiche ab. Mit welcher Begründung soll denn eine Straftat in einem "schutzwürdigen Bereich" anders bestraft werden als eine Straftat in einem anderen Bereich? Straftat bleibt Straftat!
    Ziel sollte es doch sein, diese Straftaten zu unterbinden. So erreichst du nur eine Verschiebung.


    Der Ansatz ist zunächst einmal, den Missbrauch richterlichen Ermessens einzuschränken, anstatt noch eine völlig sinnlose Strafverschärfung einzuführen, die in der Rechtspraxis ohnehin nicht umgesetzt wird.


    Die Strafrahmensperre ist nur eine Idee zur praktischen Gestaltung dieser Ermessensreduzierung bzw. der Vorbeugung gegen den massiv eingerissenen Ermessensfehlgebrauch.


    Das mit der Verschiebung sehe ich nicht, weil es ein ganz anderes Paar Schuhe ist, ob jemand als anonymer Angreifer in der Öffentlichkeit friedliche Menschen anfällt oder ob er das weniger anonym / leichter identifizierbar in einem Lokal oder auf seinem Kiez macht. Außerdem geht es bei den besonders schutzbedürftigen öffentlichen Räumen um mehrere (Verfassungs-) Rechtsgüter, die gleichzeitig geschützt werden müssen. Neben der körperlichen Unversehrtheit des unmittelbar Angegriffenen wird ja auch noch die Freiheit der Menschen, die wegen der ständigen Bedrohung die gefährlichen Zonen meiden, in unakzeptabler Weise eingeschränkt.


    Vielleicht sind auch noch bessere Ideen denkbar, durch die verhindert werden könnte, dass (nicht vom Volk gewählte) Richter aus den Entscheidungen der (gewählten) Parlamentarier einen Witz nach dem anderen machen. Noch eine Strafverschärfung, an die sich die Richter wegen des weiten Strafrahmens (gefährliche KV 6 Monate bis 10 Jahre Knast!) nicht halten müssen, wäre jedenfalls eine Schnapsidee.


    P. S.


    Zitat

    "Besondere Gesetze für besondere Menschen?"


    Darüber reden wir hier gar nicht, es geht in allen Beiträgen dieses threads um Tatbestandsmerkmale, die an Handlungen (was, wie, wo) anknüpfen und nicht an Persönlichkeitsmerkmale der Täter. Im deutschen Strafrecht knüpft nur der Mord - § an Persönlichkeitsmerkmale an, was oft kritisiert wurde und mittlerweile auch zu konkreten Plänen einer Gesetzesänderung geführt hat:


    Heiko Maas: Justizminister will Mordparagrafen reformieren | ZEIT ONLINE

  • Das mit der Verschiebung sehe ich nicht, weil es ein ganz anderes Paar Schuhe ist, ob jemand als anonymer Angreifer in der Öffentlichkeit friedliche Menschen anfällt oder ob er das weniger anonym / leichter identifizierbar in einem Lokal oder auf seinem Kiez macht. Außerdem geht es bei den besonders schutzbedürftigen öffentlichen Räumen um mehrere (Verfassungs-) Rechtsgüter, die gleichzeitig geschützt werden müssen.


    Recht differenziert aber nicht zwischen öffentlichem Raum und Kiezlokal. Recht differenziert (die §§ 211 und 2012 mal ausgenommen) nur zwischen der Art und Weise wie man eine Straftat begeht und benennt unterschiedliche Vergehens - und Verbrechensarten.
    Dem Recht ist es doch egal ob der Täter Person X im Park absticht oder an einer Haltestelle oder in der U-Bahn. Das Delikt ist doch das Gleiche.
    Letztendlich geht es auch immer um mehrere Rechtsgüter die geschützt werden müssen. Niemand kann garantieren ob der Täter nicht erneut zu schlägt oder ob die gleiche Tat an anderer Stelle erneut passiert.
    Und deswegen sagte ich auch, dass du mit einer Schaffung von "schutzwürdigen Zonen" eine Wertung einbringst. Und deswegen die erneute Frage: Warum soll man eine Straftat die in einem öffentlichem Park begangen wird (von dir "schutzwürdige Zone" genannt) anders bewerten als die gleiche Straftat (vom Tatbestandsmerkmal her) in einem Kiezlokal?


    Mit meiner rhetorischen Frage im Eingangspost "Besondere Vergehen für besondere Menschen" aber auch mit der zweiten Frage: "Besondere Gesetze für besondere Menschen" meinte ich nicht die Täter, sondern die Beamten und Rettungskräfte für die der § 112 geschaffen werden soll.



    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

  • Ein StGB - § kann mehrere Schutzgüter gleichzeitig haben, das hat mit "besonderen Menschen" nichts zu tun. Wenn Polizeibeamte, Sanitäter und Feuerwehrleute angegriffen werden, wird neben der Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte gleichzeitig die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen"Polizei, Sanitätsdienst, Feuerwehr" beeinträchtigt. Der Angriff trifft also nicht auf höherwertige Träger von Persönlichkeitsrechten, sondern auf zwei verschiedene Rechtsgüter, die von einem § in Doppelfunktion geschützt werden.


    So ist das auch bei meinem Vorschlag: Wenn ich besondere Gesetze für besonders schutzwürdige Räume schaffe, schütze ich neben den Persönlichkeitsrechten der direkt angegriffenen Menschen auch noch die Freiheitsrechte der Menschen, die ohne wirksamen staatlichen Schutz gar nicht mehr abends U-Bahn fahren oder Freibäder in problematischen Stadtvierteln besuchen würden.

  • Es erscheint mir nicht sehr brauchbar die Strafen, insbesondere im Hinblick auf Freiheitsstrafen zu erhöhen, weil dadurch die Ursache nicht bekämpft werden kann. Und den Vorwurf zu erheben, dass Richter zu gnädig seien, kann auch nicht bewiesen werden!


    Oder kann man bei gleichen Delikten (einschl. Sachverhalt) feststellen, dass es jeweils dann, zu einer ungleichen Strafzumessung kam?


    Das Rechtssystem als Ganzes hat eine breite Palette von Maßnahmen vorzuweisen, deren Strafrahmen immer auch eine Stufung der Tatschwere berücksichtigen muss und deshalb kann auch nur, eine individuelle Betrachtung Erfolg versprechen.


    Wenn man jetzt einen „Schutzparagraph“ schafft, dann wird der Maßnahmenkatalog zwar erhöht, aber durch die Sonderstellung wieder eingeschränkt. Wir haben doch schon im 6. Abschnitt des Strafgesetzbuch (§§ 110-122) den „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ und mit dem 7. Abschnitt des Strafgesetzbuches (§§ 123-145d) die „Straftaten gegen die öffentliche Ordnung“.


    Dazu werden alle weiteren Rechtsfolgen, beispielsweise bei anderen Gewalthandlungen ebenfalls berücksichtigt!


    Meine Meinung: Natürlich müssen HOHEITLICHE KRÄFTE besser geschützt werden, aber durch die Androhung einer härteren Strafe wird das wohl nur bedingt möglich sein. Ein Täter wird nämlich nur eine Tat begehen, wenn er glaubt, nicht erwischt zu werden; dazu kommen Einflüsse wie der Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, die eine solche Beurteilung von Seiten des Täters nicht möglich machen oder stark einschränken.


    Andere Faktoren für eine Unbeherrschbarkeit zeigen z.B. dann Affekthandlungen, die auch oft ein Auslöser sind.


    Im vorliegenden Fall der mehr als 4000 gewalttätigen Demonstranten, die anlässlich der Eröffnung des neuen Sitzes der Europäischen Zentralbank (EZB) randalierten, handelt es sich aus subjektiver Sicht der Beteiligten wohl um eine Form der „sinnerfüllten Gewalt“.


    Hier müsste man ansetzen und hinterfragen: Warum diese Menschen, deren Vorgehen ich stark verurteile, in diesen Aktionen einen Sinn sehen?

    Freundliche Grüße


    Moderator Doph_Zügota



    Gerechtigkeit herrscht, wenn es in einem Volk weder übermäßig Reiche noch übermäßig Arme gibt.


    Thales von Milet (um 625 - 545 v. Chr.), griechischer Philosoph und Mathematiker, einer der Sieben Weisen

  • Zitat

    Hier müsste man ansetzen und hinterfragen: Warum diese Menschen, deren Vorgehen ich stark verurteile, in diesen Aktionen einen Sinn sehen?


    Wer soll diese Frage denn wahrheitsgemäß beantworten. Angeklagte oder ihre Anwälte? "Die Gesellschaft ist schuld" ist ein ziemlich sinnloser Ansatz, weil es nicht wahr ist (solange die Täter frei zwischen Recht und Unrecht wählen konnten) und weil kaum noch jemand diese Unwahrheit glaubt, was zu ganz erheblichem gesellschaftlichen Unfrieden führen kann. Die Masse der friedlichen Normalbürger hat nämlich die Schnauze von faulen Ausreden gewaltgeiler Lumpen die Schnauze voll und kann auch irgendwann unfriedlich werden.


    Abgesehen davon reicht selbst eine kleine Anzahl viel zu weichzeichnerischer Urteile bei grundsätzlich hinreichenden Gesetzen, öffentlichen Unfrieden zu schaffen, wenn die Medien sich auf diese Justizfehler stürzen und sie aufblasen. Allein deshalb wäre es schon angebracht, grobe Justizaussetzer durch Strafrahmensperren zu verhindern.

  • Allein deshalb wäre es schon angebracht, grobe Justizaussetzer durch Strafrahmensperren zu verhindern.


    Das ist dann aber schon fast die Quadratur des Kreises und das geht bekanntlich sehr schlecht!

    Freundliche Grüße


    Moderator Doph_Zügota



    Gerechtigkeit herrscht, wenn es in einem Volk weder übermäßig Reiche noch übermäßig Arme gibt.


    Thales von Milet (um 625 - 545 v. Chr.), griechischer Philosoph und Mathematiker, einer der Sieben Weisen

  • Was geht schlecht? Wenn man durch Mindeststrafen von 3 oder 5 Jahren verhindern kann, dass Schwerverbrecher von verantwortungslosen Richtern Bewährung bekommen, kann man das auch durch Strafrahmensperren für bestimmte Fallgruppen erreichen.

  • Strafe hat aber auch nicht die Aufgabe die Ursachen des Fehlverhaltens Einzelner zu ergründen. Strafe soll sühnen, Strafe soll getanes Unrecht vergelten. Und: Strafe soll auch schützen - nämlich den Rest der Bevölkerung vor den Entgleisungen Einzelner.
    Strafe hat auch einen generalpräventiven Ansatz. Wenn aber Richter, aus welchen Gründen auch immer, das Strafmaß nicht ausreizen, werden sich andere Täter davon auch nicht abschrecken lassen. Und der Rest der Gesellschaft nimmt so etwas dann kopfschüttelnd zur Kenntnis.


    Aus diesem Grunde finde ich die Strafrahmensperre keine so schlechte Idee.


    Ein Täter wird nämlich nur eine Tat begehen, wenn er glaubt, nicht erwischt zu werden; dazu kommen Einflüsse wie der Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, die eine solche Beurteilung von Seiten des Täters nicht möglich machen oder stark einschränken.


    Andere Faktoren für eine Unbeherrschbarkeit zeigen z.B. dann Affekthandlungen, die auch oft ein Auslöser sind.


    Ähm .. wenn Polizeibeamte angegriffen werden (und darum geht es ja u.a. in diesem Thread) dann ist der Gedanke des Täters nicht erwischt zu werden wohl schon unter den Tisch gekehrt.
    Und dieser Punkt mit dem Alkohol und berauschenden Mitteln geht mir ehrlich gesagt auf den Geist. Ich kann von einem erwachsenen Menschen oder auch von einem Jugendlichen erwarten dass er Herr seiner Sinne ist und weiß was er tut. Setzt er seinen Verstand außer Kraft, mit welchen Mitteln auch immer und baut dabei Mist dann hat er dafür grade zu stehen. Punkt. Es kann doch nicht sein dass solch ein Aussetzer strafmildernd wirkt. Wenn derjenige der Meinung ist dass er das braucht weil die Gesellschaft so scheiße ist oder er durchs Raster gefallen ist dann soll er sich Hilfe suchen. Einrichtungen gibt es genug in diesem Land.
    Fakt ist, der Rest der Bevölkerung kann doch nichts dafür. Und da verstehe ich Jeden der bei einem "weichen" Urteil den Kopf schüttelt und einen gewissen Hass auf den Richter hegt.


    die anlässlich der Eröffnung des neuen Sitzes der Europäischen Zentralbank (EZB) randalierten, handelt es sich aus subjektiver Sicht der Beteiligten wohl um eine Form der „sinnerfüllten Gewalt“.


    Genau. Ein paar Idioten, die auch noch zu feige sind ihre Visage zu zeigen und sich vermummen, haben etwas gegen das neue EZB - Gebäude und lassen ihren Unmut an den Beamten aus, die ihren Kopf dafür hinhalten müssen und legen gleichzeitig eine halbe Stadt in Schutt und Asche. Wo ist das bitte sinnerfüllt?



    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

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