GSSK Rahmenplan

  • Ich habe den IHK Rahmenplan zur Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft erhalten und ich wollte mal fragen ob mir jemand erklären kann was Anwendungstaxonomie heisst und auf was die Hinweise zur Vermittlung verweisen? Wie kann ich den Rahmenplan für meine Weiterbildung verwenden?

  • Um zumindest eine deiner Fragen zu beantworten: Aus einer Seite der IHK. ;)

    Zitat

    Bei der Taxonomie geht es darum, in welchem Umfang ich mich mit dem jeweiligen Lernziel beschäftigen muss. Hier gibt es drei Ebenen, die aufeinander aufbauen:


    Wissen (Erwerb von Kenntnissen)
    Verstehen (Erkennen von Zusammenhängen)
    Anwenden (Fähigkeit zu sach- und fachgerechtem Handeln)

  • Bei den Hinweisen zur Vermittlung sind die Qualifikationsinhalte näher erläutert. Auch sind hier Beispiele oder Gesetzesstellen genannt, auf die sich der Lehrinhalt bezieht oder es ist angegeben, anhand welcher Aufgabenbereiche der Stoff vor allem vermittelt werden kann.
    Beispiel: Ausbildungsbereich 1.1. Unterscheidung öffentliches privates Recht. Hier ist unter Hinweise zur Vermittlung aufgeführt: 2.1.1.
    Unter 2.1.1 der Rahmenlehrplans findet man "Objektschutz und Separatwachdienst". Also ist der Hinweis so zu verstehen, das dieser Ausbildungspunkt anhand des Einsatzes im Objektschutz und Separatwachdienst vermittelt werden sollte.


    Unter 2.1.1 - Objektschutz und Separatwachdienst finden wir unter den Hinweisen den Quervermerk 1.1, 1.2, 1.3, 1.4. - also der Hinweis auf die Rechtsthem. Weiter steht hier 6.1 bis 6.4 - Hinweis auf die Psychologiethemen.
    Dann ist hier genannt DIN 77200 - daraus lässt sich erkennen, dass die GSSK auch mit den Qualitätsnormen vertraut sein muss.
    Etwas weiter unten ist aufgeführt VdS Richtlinien 2172 / 2153. Das sind die VdS-Vorschriften für den Interventionsdienst sowie die Notruf- und Serviceleitstellen. Die GSSK ist ja mit bestandener Prüfung bekanntlich auch Interventionskraft nach VdS-Grundsätzen.


    Oder noch weiter unten beim Thema Verkehrsdienst steht unter "Hinweise": Aufnahme von Verkehrsunfällen. Man könnte also in der Prüfung GSSK auch das Thema Verkehrsunfallaufnahme anschneiden. Allerdings bin ich überzeugt, dass bei so einer Frage bei nahezu allen Prüflingen nichts kommen wird.

  • "Die Anwendungstaxonomien beschreiben handlungsorientiert, wie und in welchem Umfang auf die Qualifikationselemente eingegangen wird".


    Die Taxonomie „Verstehen“ sagt aus, dass Du die Zusammenhänge Erkennen und Verinnerlichen musst, um aus den komplexen Aufgabenstellungen eine Lösung erarbeiten zu können.


    „Anwenden“ beschreibt das Du die Inhalte verstanden hast und die Fähigkeit mitbringen musst, diese Zusammenhänge sach- und fachgerecht umzusetzen.

    Freundliche Grüße


    Moderator Doph_Zügota



    Gerechtigkeit herrscht, wenn es in einem Volk weder übermäßig Reiche noch übermäßig Arme gibt.


    Thales von Milet (um 625 - 545 v. Chr.), griechischer Philosoph und Mathematiker, einer der Sieben Weisen

  • Gibt es da ein Beispiel wie ich den Rahmenplan effektiv in meinem Lernprozess einfließen lassen kann?

  • Du wirst wahrscheinlich nicht die optimalen Methoden herausgreifen können, wenn Du hier die Frage nach der effizientesten Prüfungsvorbereitungstechnik stellst.


    Um optimale Ergebnisse zu erzielen solltest Du zunächst den Lernstoff erfassen (siehe Rahmenplan mit Lernzielen). Daraufhin würde ich die drei Handlungsbereiche (Rechts- und Aufgabenbezogenes Handeln, Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik und Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln) und deren Inhalte gezielt abarbeiten.


    Ich würde mir jetzt nicht andauernd die Frage stellen: Welcher Lerntyp bin ich? Begründung: Du hast dich schon für eine Weiterbildung im Fernstudium entschlossen und deswegen wird das „Lernen durch Gespräche“, als kommunikativer Lerntyp, nur teilweise möglich sein. Und auch das Lernen durch Bewegung und somit der motorische Lerntyp fällt wegen der Art des Kurses weg.


    Es bleibt also nur das „Lernen durch Hören“ und das „Lernen durch Sehen“ wobei das von dir gewählte Institut auch Möglichkeiten für eine Generalprobe hinsichtlich der Prüfungsvorbereitung anbietet.

    Zurück zur Vorbereitung:


    Suche dir zunächst alle Unterlagen zusammen, die benötigt werden! Was hast Du schon? Unterlagen von deinem Institut das den Fernlehrgang steuert und Literatur die Du dir zugelegt hast (Boorberg, Zitzmann).


    Was brauchst Du noch? Vielleicht Gesetzestexte (StGB, BGB, GewO, BewachV, DGUV-Regelwerke) und Prüfungen (Artikelgruppe: Aufgaben/Lösungsvorschläge) vom der DIHK-Bildungs-GmbH.


    Letzteres kann besonders Wichtig sein um feststellen zu können, ob das Ziel (also das korrekte Beantworten von Prüfungsfragen) erreicht wurde.


    Du hast jetzt alles zusammen! Prima! Jetzt gilt es die Lernorganisation und –Umsetzung voranzutreiben.


    Dazu:


    Alle Unterlagen lesen (nicht alles auf einmal, sondern nur jedes einzelne Kapitel) und entsprechende Inhalte in einem Block handschriftlich notieren (Dein Institut empfiehlt hier 6 Stunden pro Woche Lernzeit bei 10 Monaten Vorbereitung).


    Dabei sollten entsprechende Quellen (bsp.: Gesetzestexte) immer dabei sein. Danach die Erfolgskontrolle durchführen, indem Du die am Ende jedes Kapitels gestellten Fragen zusammenfasst und beantwortest. Tipp: Alle (Übungs-)Fragen mit einem Office-Programm (Word, OpenOffice) rausschreiben, ausdrucken und so beantworten, wie es in einer Prüfung der Fall sein würde. Also ohne dir die Lösungen danebenzulegen und abzuschreiben!


    Das gleiche würde ich mit den Prüfungen (DIHK-Verlag) machen! Wenn das Ergebnis nicht zufriedenstellend sein sollte im zweiten Schritt mit Lösungen arbeiten und dir die Übungsfragen mit Hilfsmitteln beantworten (einschl. Schreiben); ggf. das gelesene Kapitel nochmals zwei- oder dreimal laut lesen (wenn möglich).


    Beim dritten Mal wieder die Übungsfragen ohne Hilfsmittel beantworten (d.h. neues Blatt und schreiben). Vielleicht machst Du dir auch ein Hörbuch und liest dir die einzelnen Kapitel vor und zeichnest das gesprochene Wort auf (Vielleicht liest dir auch beispielsweise deine Freundin das Kapitel ein). Die Audiodatei mit dem Kapitel kannst Du dann jederzeit mit deinem Handy, Tablet usw. hören!


    Zudem würde ich dazu anraten auch den Online-Campus „waveLearn“ zu nutzen.


    Tipp: Lass dich einmal pro Woche mündlich abfragen! Verwandte, Bekannte, Freund oder Freundin werden dich sicher dabei unterstützen! Besonders die schon angesprochenen DIHK-Prüfungen eignen sich dazu hervorragend, weil diese Prüfungen auch gleichzeitig Lösungen beinhalten und der/die Abfragende nicht im Thema stehen muss. Wenn dir die Prüfungen nicht zur Verfügung stehen, würde ich mir zu jedem Kapitel einen Abfragekatalog erstellen (Fragen mit Lösungen), damit der/die Abfragende gezielt die Frage stellen kann. In deinen Lernunterlagen stehen entsprechende Fragen mit Lösungen!


    Aber Achtung: Das ist jetzt keine allumfassende Auslistung, sondern nur ein Vorschlag. Für die Prüfung ist es zusätzlich wichtig, sich von einer reinen Sachaufzählung zu trennen, weil die volle Punktzahl nur mit einer Erläuterung erreicht werden kann. Ganz besonders wichtig ist das für den Bereich „Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln“, hier muss der Prüfungsteilnehmer zudem beispielsweise genannte Paragrafen tatbestandsmäßig, rechtwidrig und schuldhaft bewerten.


    Abschließende Bemerkung: Wenn Du die IHK-Prüfungen (DIHK-Verlag) machst, dann stoppe auch mal die Zeit, die Du für eine Prüfung benötigst!


    Freundliche Grüße


    Moderator Doph_Zügota



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    Thales von Milet (um 625 - 545 v. Chr.), griechischer Philosoph und Mathematiker, einer der Sieben Weisen

  • Mit dem Online Campus Wave Learn kann ich nicht unbedingt was anfangen! Es ist ja quasi ein Forum bzw. Chat! Für mein Gebiet ist da nie einer drin!

  • Gut, aber es wird doch sicher Dozenten geben, denen Du entsprechende Fragen stellen kannst, oder nicht?

    Freundliche Grüße


    Moderator Doph_Zügota



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  • Beschreibe doch mal, wo Du aus deiner Sicht gerade stehst? Also bezogen auf die Vorbereitung zur Prüfung!

    Freundliche Grüße


    Moderator Doph_Zügota



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    Thales von Milet (um 625 - 545 v. Chr.), griechischer Philosoph und Mathematiker, einer der Sieben Weisen

  • Du meinst im Allgemeinen? Wie gesagt mir fallen Abschnittsweise verschiedene Kapitel ein und wenn ich diese Wiederholt lese kann ich mich dran erinnern! Wenn mich aber jemand fragt erkläre das oder das kann ich es nicht wieder geben! Ich habe im Augenblick Tagschicht a 12 Stunden da ist es schwer explizit zu lernen! Da nehme ich mir zwischendurch das Buch von Zitzmann und lese einfach! Mein Lernheft im Augenblick ist Sicherheits- und Serviceorientiertes Verhalten und Handeln Teil 2 Kapitel Kommunikation!

  • Manche lernen am besten durch mehrfaches Lesen,
    andere basteln sich Abfragekärtchen,
    wieder andere durch Abschreiben der Texte.
    Probier das mal aus, vielleicht hilft`s!

  • Für die Prüfung ist es zusätzlich wichtig, sich von einer reinen Sachaufzählung zu trennen, weil die volle Punktzahl nur mit einer Erläuterung erreicht werden kann. Ganz besonders wichtig ist das für den Bereich „Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln“, hier muss der Prüfungsteilnehmer zudem beispielsweise genannte Paragrafen tatbestandsmäßig, rechtwidrig und schuldhaft bewerten.


    Ich füge mal ein Beispiel an, wie die Bearbeitung einer Aufgabenstellung aus dem Bereich Recht aussehen kann. Man könnte auch noch tiefer auf die Schuldfrage eingehen.

  • Das ist ein gutes Schema! Danke!
    Mein Ziel ist es bis Oktober meinen Lehrgang erfolgreich abzuschließen! Danach fange ich an komplett von vorne Anzufangen und versuche alles so gut wie möglich mir einzuprägen!

  • DIHK-Bildungs-GmbH Aufgaben / Lösungsvorschläge ist das evtl. immer die jährliche Ausgabe aus einer Prüfung? Oder gibt es von der IHK noch ein anderes?

  • Zur eigenen Verständnis bzgl. des Rahmenplans.


    Beispiel:
    Kapitel 1.1.1 Struktur der Rechtsordnung
    In der Anwendungstaxonomie steht "kennen",
    In der Zuordnung sagt mir das "Wissen" - Erwerb von Kenntnissen die notwendig sind, um Zusammenhänge zu verstehen.
    Unter Hinweise zur Vermittlung steht Kapitel 2.1.1 Objektschutz und Separatwachdienst. Die aufgeführten Hinweise GG, BGB, StGB, StPO, OWiG unter 1.1.1 sind das Hinweise für den Objektschutz und Separatwachdienst?

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