Guten Morgen,
First:
Danke,an diejenigen, das sich die Zeit nehmen um mir etwas Licht ins dunkle zu bringen.
Hie die Eckpunkte:
12h Schichten
rollende Woche
Wechselschicht
Tarifvertrag Sachsen
34 Tage Urlaub
laut Vertrag eine 7 Tage Woche, mit 48h Vereinbarung
kein Öffentlicher Dienst
Folgende Problematik:
Es wird vom Arbeigeber verlangt, das auch an Sonntagen und Feiertagen Urlaub genommen werden muss. Der Arbeitgeber begründet es damit, das wir mehr Urlaubstage haben, als es im Tarifvertrag verlangt wird..
Wenn ich allerdings die "paar" Tage an bezahlten Urlaub, auf die Sonntage und Feiertage auf das gesamte Jahr rechne, mache ich gar nichts gut.
Es geht hier nicht um die Mindestanzahl der freien Sonnte im Jahr, sondern nur ob ich wirklich für Sonntage/Feiertage einen Urlaubstag verbrauchen muss.
Ich habe zum Thema 7. Tage Woche ewig Google befragt und immer nur die Aussagen gefunden, das an Sonntagen und Feiertagen kein Urlaub genommen werden muss. So steht es übrigens auch, im Tarifvertrag Sachsen. Einzige Ausnahme die ich bisher gefunden habe, ist der Öffentliche Dienst.
Im Arbeitsvertrag selber, steht nichts zum Thema Urlaub. Nur das bei Kündigung zu viel gewährter Urlaub zurück gezahlt werden muss.
Bekannt ist ja allerdings, das Deutschland ganz viele Ausnahmen und Sonderregelungen zulässt und es somit auch nicht ausgeschlossen ist, das der kleine Mann mal wieder den kürzeren zieht und den nachteil tragen muss.
Meine Fragen dazu...gibt es eine eindeutige Definition einer 7. Tage Woche?
Kann mein Arbeitgeber wirklich verlangen, das ich für Sonntage/Feiertage Urlaub nehmen muss?
Ich hab noch nie von jemanden gehört, der 14 Tage Urlaub machen will, auch komplette 14. Tage Urlaub nehmen muss. 12 Tage sind hier ja üblich, aber keine 14.
Das Samstage genommen werden müssen, ist übrigens bekannt.
Eine aussagekräftige Antwort mit einem verweis, auf den ich mich vor meinen AG stützen kann genügt mir schon
Hoffe unter euch ist jemand, der sich mit dieser Materie auskennt.
Viele liebe Grüße