7. Tage Woche, Urlaubsreglung

  • Guten Morgen, ^^


    First:


    Danke,an diejenigen, das sich die Zeit nehmen um mir etwas Licht ins dunkle zu bringen. ^^


    Hie die Eckpunkte:


    12h Schichten
    rollende Woche
    Wechselschicht
    Tarifvertrag Sachsen
    34 Tage Urlaub
    laut Vertrag eine 7 Tage Woche, mit 48h Vereinbarung
    kein Öffentlicher Dienst


    Folgende Problematik:


    Es wird vom Arbeigeber verlangt, das auch an Sonntagen und Feiertagen Urlaub genommen werden muss. Der Arbeitgeber begründet es damit, das wir mehr Urlaubstage haben, als es im Tarifvertrag verlangt wird..
    Wenn ich allerdings die "paar" Tage an bezahlten Urlaub, auf die Sonntage und Feiertage auf das gesamte Jahr rechne, mache ich gar nichts gut. X(
    Es geht hier nicht um die Mindestanzahl der freien Sonnte im Jahr, sondern nur ob ich wirklich für Sonntage/Feiertage einen Urlaubstag verbrauchen muss.


    Ich habe zum Thema 7. Tage Woche ewig Google befragt und immer nur die Aussagen gefunden, das an Sonntagen und Feiertagen kein Urlaub genommen werden muss. So steht es übrigens auch, im Tarifvertrag Sachsen. Einzige Ausnahme die ich bisher gefunden habe, ist der Öffentliche Dienst.


    Im Arbeitsvertrag selber, steht nichts zum Thema Urlaub. Nur das bei Kündigung zu viel gewährter Urlaub zurück gezahlt werden muss.
    Bekannt ist ja allerdings, das Deutschland ganz viele Ausnahmen und Sonderregelungen zulässt und es somit auch nicht ausgeschlossen ist, das der kleine Mann mal wieder den kürzeren zieht und den nachteil tragen muss. :|


    Meine Fragen dazu...gibt es eine eindeutige Definition einer 7. Tage Woche?
    Kann mein Arbeitgeber wirklich verlangen, das ich für Sonntage/Feiertage Urlaub nehmen muss?


    Ich hab noch nie von jemanden gehört, der 14 Tage Urlaub machen will, auch komplette 14. Tage Urlaub nehmen muss. ?( 12 Tage sind hier ja üblich, aber keine 14.
    Das Samstage genommen werden müssen, ist übrigens bekannt. :)


    Eine aussagekräftige Antwort mit einem verweis, auf den ich mich vor meinen AG stützen kann genügt mir schon <3
    Hoffe unter euch ist jemand, der sich mit dieser Materie auskennt. :saint:


    Viele liebe Grüße :thumbsup:

  • Zitat

    Eine aussagekräftige Antwort mit einem verweis, auf den ich mich vor meinen AG stützen kann genügt mir schon





    also laut BMAS ist der tarifvertrag allgemeinverbindlich ( alle haben sich dranzuhalten egal ob der MA zur gewerkschafft gehört oder nich) (seite 26)
    BMAS - Startseite - Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge


    laut dem besagten TV gilt


    http://www.bdsw.de/cms/dmdocuments/TV Sidi SN.pdf (seite 4;§7)

  • zwischen den Schichten hast du doch auch freie Tage .... Du arbeitest ja bestimmt nicht 30 Tage im Monat an 12 Monaten arbeiten .... diese Tage müsstest du dann mit den Sonntagen verrechnen. Wichtig ist ja wieviel Schichten du im Monat arbeitest. Hinzu kommt , dass du , ich glaube jeden 3. Sonntag im Monat frei haben musst . Mindestens 15 Sonntage müssen arbeitsfrei bleiben im Jahre. Einfach mal im ArbZG nachschauen.

  • Es wird vom Arbeigeber verlangt, das auch an Sonntagen und Feiertagen Urlaub genommen werden muss.


    Ist schon seit ewigen Zeiten im Wachgewerbe so.


    Ich müßte jetzt auch intensiv im Netz suchen......... aber mit Sicherheit machen sich die Unternehmen nicht jahrzehntelang strafbar.

  • bedingt...... es kann auch einfach nur signalisieren das hier auch frei ist und kein UT angerechnet wird.... viele firmen, viele Varianten und bei den unterschiedlichen TVs kann ich mir gut wildes Zeugs vorstellen... trotzdem gilt der Mindesturlaub.... den kann ich auch nicht durch Tricks runterrechnen...

  • Bei uns im Revier und Objekt ist Urlaub 6 Tage von Montag bis Samstag. Sonntag generell nicht als Urlaubstag.
    Andere Kollegen die die Ämter besetzen haben von Montag bis Freitag Urlaub. Hier zählt der Samstag und Sonntag nicht da diese generell nur eine 5 Tage Arbeitswoche haben.


    schulle

    Niemand ist nutzlos und wenn dieser nur als schlechtes Beispiel dient

  • Sonn- und Feiertage = kein Urlaub!
    Da beißt die Maus kein Faden ab, auch wenn Dir Dein Arbeitgeber was anderes erzählt.


    Und zum Thema "... aber mit Sicherheit machen sich die Unternehmen nicht jahrzehntelang strafbar."....
    Wie heißt es so schön? "Wo kein Kläger, da kein Richter!"
    Wer aufbegehrt gegen rechtswidriges Verhalten des AG wird z.B. mit schlechten Schichtplänen, Schikanen bzgl. Urlaubsplanung usw. sanktioniert. Hab da so einiges erlebt und ich sage mal so...es wird mit der Angst der Mitarbeiter gespielt, den Job zu verlieren.


    Fakt in der Branche und Firmen, die fair mit Ihren Mitarbeitern umgehen, musst sehr gut suchen. Leider!

  • Leider habe ich keinen aktuellen Manteltarifvertrag aus Bayern zur Hand. Dort war es zumindest bis vor ein paar Jahren so, dass der Urlaub "kalendertäglich" gerechnet wurde = 7 Tage die Woche, egal ob Feiertag oder nicht. Allerdings hatten die auch je nach Zugehörigkeit bis zu 42 Tagen Jahresurlaub. Das war durchaus rechtens, da vom BUrlG gemäß dessen § 13 mit Tarifverträgen abgewichen werden kann.




    PS: Diese seltsame Deutsche Bahn hat in diesem § 13 sogar einen eigenen Absatz :D !

  • Ich war in Bayern und BW im Einsatz.
    In Bayern musst Samstag Urlaub nehmen, hast aber mehr Urlaub als in BW.
    In BW Urlaub von Mo-Fr
    In beiden Bundesländern musst weder an Feiertagen noch am Sonntag Urlaub nehmen.


    Mitglied bei VER.Di werden kann ich nur empfehlen. Da kannst Dir rechtlich verbindlich Antworten einholen bei solchen Fragen.

  • Alle Tarifverträge gibt es hier
    Tariflöhne im Wachgewerbe - dark.bird


    http://www.bdsw.de/cms/images/stories/tarif/Uebersicht Arbeitsbedingungen 2015 0401.pdf
    Was die Regelung in Bayern angeht bin ich gerade etwas verunsichert. 32 Tage bei 7-Tage-Woche. Kann das sein, dass sich hier etwas verschlechtbessert hat? Das wäre ja mal eine ganz schlechte Sache!


    Wie bereits erwähnt, die Gewerkschaft hilft weiter. Und das für eine relativ geringe monatliche Summe.

  • ob ich Urlaub nehmen muss oder nicht ist von dem jeweils gültigem Vertragswerk abhängig und nicht vom Bundesland, bei einigen 5 Tage, bei anderen 6 Tagewoche

  • Soweit richtig. Tarifverträge, wenn allgemeinverbindlich wie in Bayern (s. Dateianhang) sind das Minimum, dass gewährt werden muss.


    Ich hatte ja mal einen ganz schlauen Arbeitgeber.
    Firmensitz in BW.
    Objekt in BY


    Zahlen wollte er den geringen Stundenlohn von BY. Die Zulagen wie er gerade lustig war.
    Urlaub wollte er nur die gesetzliche Anzahl geben (24 Tage/Jahr) bei 7-Tage-Woche.


    Er musste sich da leider eines besseren belehren lassen. :-) Ich habe damals auf Heller und Pfennig alles nachbezahlt bekommen. Aber mal ehrlich...kann man da arbeiten wollen? Nicht wirklich. :-)

  • Firma in BaWü, Objekt in BAY, Tarif BAY wird bezahlt, *kopfkratz* bei uns wird grundsätzlich der höherwertige Tarif bezahlt, aber in dem Beispiel würde ich sagen der Tarif am Erfüllungs-/Dienstort muss gezahlt werden. Dann wäre es doch richtig?


    7-Tage Woche gibt es nicht, die 24 beziehen sich auf eine 6-Tage Woche....da ist der AG schon recht dummdreist unterwegs gewesen

  • In meinem Fall fand damals der Tarifvertrag für Bayern voll und ganz Anwendung.
    Ja, der AG war sehr sehr dreist. Hinterher, nachdem ich Jahre später die Bescheinigung fürs fürs Arbeitsamt brauchte, haben die mir 20 Wochenstunden Teilzeit bescheinigt, obwohl ich nie unter 190 Stunden da raus kam.
    Hab da ja dann echt ernsthaft drüber nachgedacht, ob ich da noch die 25% Überstundenzulage einklagen soll. :-D


    Damals, als ich da arbeitete, bin ich zu Ver.di und die haben es übernommen, der Firma zu erklären, dass sie Sunden, Zuschläge und Urlaub nach Tarifvertrag zu zahlen haben. Die waren auch so nett, der Firma Tarifverträge für BW und BY zuzusenden, weil die sich doof stellten. :-)


    Was dreiste Arbeitgeber im Sichrheitsdienst betrifft, könnte ich ein Buch schreiben. :-) Ich war gegen 3 vor dem Arbeitsgericht und habe jedesmal uneingeschränkt Recht und Geld erhalten.


    Resume (Wie die Dame von Ver.di so schön sagte):
    In diesem Gewerbe muss man nicht arbeiten wollen.


    Ich habe den Job, die Tätigkeiten an sich, sehr gerne gemacht. Aber es liegt halt sehr viel im Argen.

  • Hier das Arbeitszeitgesetz, das auch für das Sicherheitsgewerbe gilt *haha*


    gesamt.pdf

    Ich deute das so, dass Sonntag prinzipiell ein freier Tag ist, für den man keinen Urlaub nehmen muss. im Gegenteil, wenn Sonntag arbeitest muss ein Ersatzruhetag innerhalb 8 Wochen gewährt werden.

  • das AZG hat zuviele Ausnahmen als das wir uns daran scharf orientieren könnten.... viele Dinge muss mann ableiten oder werden durch andere Gesetze/Tarife ausgebremst....


    Du hast oben geschrieben Firma in BaWü, Objekt in Bayern, bezahlt wurde Bayerntarif und das wäre falsch gewesen, das sehe ich nicht so, oder hast Du dich verschrieben?

    Zitat

    Ich hatte ja mal einen ganz schlauen Arbeitgeber.Firmensitz in BW.Objekt in BYZahlen wollte er den geringen Stundenlohn von BY. Die Zulagen wie er gerade lustig war.

  • Ne...nix verschrieben.
    Wenn das Objekt in Bayern liegt findet Tarif-Bayern Anwendung.


    Selbstverständlich kann alles per Vertrag frei geregelt werden. Aber als Arbeitnehmer musst aufpassen. Schlechter gestellt als im Tarifvertrag darf die Regelung nicht sein. Wenn ein AG mehr Urlaub gibt als im TV ist das seine Sache. Weniger Urlaub als im TV ist nicht ok.


    Steht im Arbeitsvertrag nix drin, so wie das bei mir damals der Fall war, tritt automatisch der TV in Kraft für den Erfüllungsort.

  • das AZG hat zuviele Ausnahmen als das wir uns daran scharf orientieren könnten.... viele Dinge muss mann ableiten oder werden durch andere Gesetze/Tarife ausgebremst....


    Du hast oben geschrieben Firma in BaWü, Objekt in Bayern, bezahlt wurde Bayerntarif und das wäre falsch gewesen, das sehe ich nicht so, oder hast Du dich verschrieben?


    Ich versuch es nochmal zu erklären. :-)


    Das Objekt, in dem ich arbeitete, war in BY
    Meine Firma, also das Sicherheitsunternehmen, hatte seinen Sitz in BW.


    Die Lohnabrechnung war ein kunterbuntes Trallala.
    Stundenlohn nach BY
    Zulagen nach BW-Tarif
    Sonntag- und Feiertagzuschlag gab es gar nicht.
    Und Urlaub wollte man 24 Tage/Jahr geben. Und den solltest auch noch für Sonntag- und Feiertag verwenden.


    SO ist das absolut nicht ok.

  • Wenn dein Objekt in Bayern ist, der AG wo anders sitzt, dann muss er gemäß Bay. Tarifverträgen (mit der Allgemeinverbindlichkeit) mindestens Tarif Bayern bezahlen. Es gab mal eine Zeit, speziell im GWT, da haben Firmen mit Sitz in Thüringen GWT-Aufträge in Bayern abgegrast, ihren Leuten jedoch nur Tariflohn Thüringen bezahlt. Diese Firmen sind von bayerischen GWT-Firmen diesbezüglich verklagt worden.


    Wenn jetzt - wie in deinem Fall - der AG in BaWü sitzt, also Löhne oder Zuschläge wie auch immer höher sind ... dann brauchst den Anwalt deines Vertrauens oder eben Verdi, die solche Fragen beantworten können. 24 Tage Urlaub geht gar nicht, das ist korrekt.

  • 24 Tage Urlaub ist der gesetzlich Urlaubsanspruch den jeder Mensch in Deutschland hat, egal in welchem Beruf. Es gibt ja auch Branchen die tariflich keine Regelungen haben oder Firmen, die nicht nach Tarif bezahlen (wollen).

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