hallo. kann mir jemand irgendwelche durchführungs bestimmungen für die fach und sach gemäße fußbestreifung.von wohngebieten... benennen. rechtssicherheit, unfall und arbeitsschutz...als schwerpunkt. danke.
wohngebietsbestreifung
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Hallo,
hier muss ich einfach mal nachfragen, um was für einen Sachverhalt es geht?
Vielleicht kannst Du kurz aufführen, um was es in deiner Anfrage generell geht?Hier gibt es so viele Herangehensweisen, dass man, bevor man eine vernünftige Auskunft geben kann,
mehr Informationen benötigt.Gruß 2m02cm-Mann
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eigentlich dürfte es keine unterschiedlichen herangehensweisen geben... aber gut mal sehen. also der revierstreifen fahrer soll nach anweisung zwischen 3u.5stunden täglich in den frühen nachtstunden ein wohngebiet zu fuß bestreifen.auf spielplätzen das rauchen und trinken sowie lärm unterbinden. und den üblichen mist wie müll ablagerungen melden etc. und das einsam und alleine. so in etwa.
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Um dazu eine richtige Antwort zu geben fehlen einige Fakten, wie der 202 bereits geschrieben hat!
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eigentlich dürfte es keine unterschiedlichen herangehensweisen geben...
selbstverständlich gibt es die.... wieso sollte es die nicht geben? -
Ein paar Hinweise auf die Schnelle (ein Schnellschuss ohne Anspruch auf Vollständigkeit!), damit du nicht ganz auf dem Trockenen läufst:
- die Größe der Ortschaft?
- die Größe des evtl. Stadtteils?
- die Höhe der örtlichen Arbeitslosenquote?
- die Höhe der örtlichen Jungendarbeitslosenquote?
- die Höhe der örtlichen Kriminalitätsraten zu:
.... - Drogenkriminalität?
.... - Straftaten gegen Gesundheit und Leben?
.... - Eigentums- oder Einbruchskriminalität? und
.... - Bandenkriminalität?
- die Größe des zu bestreifenden Areals?
- die Bebauung des Areals?
- das nächste Polizeirevier ist wie weit weg?
- erfolgt eine Bestreifung durch die Polizei vor Ort?
- ist die Revierstreife mit Hund oder zu zweit möglich?
- kann die Kontrolle mit dem Auto vollgezogen werden?
- die Kommunikationsmittel der Revierstreife?
- wie schnell kann Hilfe vor Ort sein?
- u.v.m.Für eine genaue Beurteilung sollte eine Sicherheitsanalyse erstellt werden. Eine Gefährdungsbeurteilung durch die Fachkraft für [lexicon='Arbeitssicherheit'][/lexicon] muss ja vor Aufnahme der Tätigkeit so und so vorhanden sein! ... Zumindest ist das in anständigen und verantwortungsbewussten Sicherheitsunternehmen so.
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ok.viel hilft das nicht.eine beurteilung von was...davon haben die noch nie etwas gehört. meiner meinung müssen immer zwei vor
ort sein alleine schon
wegen der
rechtssicherheit.sehr
seltsam in einem land
wo es für alles und jedes
gesetzliche grundlagen
und durchführungs
bestimmungen
etc.gibt.aber
anscheinend ist das
gewerbe die nutte für
alles und jeden
das sagt schon besondere diensleistungen. -
Da stellt sich die Frage wieso diese Frage hier gestellt wird.
Interesse?
Aufgabe vom Chef?
selbst Auftragnehmer? -
Viel Spaß bei der Arbeit, mach weiter so @truder1400
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hallo danke und so weiter...es war eigentlich eine einfach gestellte frage. gibt es oder gibt es keine durchführungs bestimmungen etc. ja o. nein. und wenn ja welche. macht nichts . wir haben ja den o. die BGV1-....da ist alles äußert schwammig geregelt.
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ok, auf Basis der von Dir zur Verfügung gestellten Informationen bin ich mir recht sicher eines sagen zu können... Du brauchst Schuhe, falls Dir diese Auskunft nicht reicht, solltest Du mal die Fragen und Anmerkungen lesen...
....Wo ist eigentlich der Tisch....
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In der zitierten BGV1 steht das Wort "Schuhe" nicht!
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§ 35?
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§ 35 von was bitte?
"BGV1" sicher nicht (so weit es so was gibt)! -
Hab ich da jetzt was verwechselt, BGV A1 ehemals VBG 1?
Ja, habe ich, gehört in die Rubrik Chemie, sorry. -
BGV A1 ?? dachte das ist inzwischen die DGUV V1 *Klugscheißmodus AUS*
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super antworten! ich sehe schon das sich keiner auskennt! die lieben kollegen sollten sich doch mal nachschulen lassen. in! BGV A1 grundsätze der prävention, BGV C7 wach und sicherheitsdienste, BGV A8 ... Berufsgenossenschaftsrecht etc. gelle. tata ein eintritt bei verdi währe auch hilfreich.
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@truder1400! Warum bist Du so unhöflich zu den Kollegen?
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super antworten! ich sehe schon das sich keiner auskennt! die lieben kollegen sollten sich doch mal nachschulen lassen. in! BGV A1 grundsätze der prävention, BGV C7 wach und sicherheitsdienste, BGV A8 ... Berufsgenossenschaftsrecht etc. gelle. tata ein eintritt bei verdi währe auch hilfreich.
Dir sind am 05. und am 13. März mehrere Fragen zu deinem Problem gestellt. worden. Ohne deren Beantwortung kann dir hier keiner helfen. Die meisten hier aktiven Personen sind erfahrene Sicherheitsleute, haben viele Prüfungen erfolgreich abgelegt, sind IHK-geprüfte Meister oder haben studiert.
Ich glaube nicht, das ausgerechnet Du im geringsten das Recht dazu hast, andere zu belehren!
Wie bereits so ähnlich geschrieben: mach weiter so und viel Erfolg dabei! -
super antworten! ich sehe schon das sich keiner auskennt! die lieben kollegen sollten sich doch mal nachschulen lassen. in! BGV A1 grundsätze der prävention, BGV C7 wach und sicherheitsdienste, BGV A8 ... Berufsgenossenschaftsrecht etc. gelle. tata ein eintritt bei verdi währe auch hilfreich.
Ich formuliere es mal freundlich....Du schreibst zwar "viel" aber die Aussage ist NULL, auch auf Nachfrage, gerade weil man Dir helfen möchte kommt -> NULL
Aber offensichtlich haben wir es hier mit einem echten Profi zu tun, dem wir nicht mehr weiterhelfen können und der uns nur mal kurz testen wollte, ob wir auf Basis von NULL belastbare Aussagen machen können...
*kopschüttel*
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