Bahnschutz testet Bodycams

  • Ist die Rechtslage geklärt?


    Wenn die Polizei das macht, ist das nach BDSG rechtlich sauber. Für den Bahnschützer als Privatmann schaut das anders aus! Er verstößt damit ähnlich wie die Dashcams im Auto gegen BDSG - Einzelnorm. Info: Dashcam: Infos über Gesetze und Urteile zu den Kameras in Autos - SPIEGEL ONLINE. Nach meiner Ansicht reicht es nicht, am Eingang zum Bahnhof auf die Videoverwendung hinzuweisen, das betrifft nämlich - ebenfalls nach meiner Ansicht - nur die stationären Kameras.


    ------------------------------->
    Was zum schmunzeln: Dashcams -Andere Länder, andere Sitten:

  • *SarkasmusOn*
    die Bahn neigt dazu immer sehr schnell ohne Prüfung der rechtlichen Sachverhalte zu agieren...
    *SarkasmusOff*


    Die Dashcam im Auto wurde jetzt in irgendeinem Gerichtsverfahren auch als Beweis zu gelassen... und auch hier sehe ich noch einen gewissen Unterschied zur Bahn und ihren Liegenschaften und Zügen (die im übrigen inzwischen auch nach und nach mit Video[lexicon='überwachung'][/lexicon] nach grundsätzlich gleichen Regel ausgestattet sind...


    Die Bahn hat keinen Zugriff auf die Aufnahmen.

  • Die Sache ist zur Zeit juristisch am köcheln, ja.


    Stationäre Kameras in Liegenschaften und Zügen der DB und des ÖPNV filmen viele Personen aber vor allem keine davon gezielt (der Einsatz spezieller Auswertungssoftware ist nicht berücksichtigt). Nur im Ereignisfall (Vorliegen einer Straftat) wird von den Aufnahmen Gebrauch gemacht.


    Anders die Schulter-Kamera: Der DB-Security spricht "gezielt" einzelne Personen/gruppen an, die dann mit der Kamera auch gefilmt werden. In den wenigsten Fällen werden die angesprochenen Personen mit den Aufnahmen einverstanden sein, vorher Einverständnis einholen ist utopisch. Das widerspricht dann dem Teil vom o. g. BDSG und Artikeln 2 bzw. 3 aus dem Grundgesetz.
    Fazit daraus: Strafbarkeit für den Kameramann ist gegeben und die Aufnahmen sind nicht gerichtsverwertbar.

  • mag Deine Meinung sein, meine ist eine andere... und ich bin jetzt nicht enttäuscht das der Staat eher meine Betrachtung teilt...

  • Ist die Rechtslage geklärt?


    Wenn die Polizei das macht, ist das nach BDSG rechtlich sauber. Für den Bahnschützer als Privatmann schaut das anders aus! Er verstößt damit ähnlich wie die Dashcams im Auto gegen BDSG - Einzelnorm. Info: Dashcam: Infos über Gesetze und Urteile zu den Kameras in Autos - SPIEGEL ONLINE. Nach meiner Ansicht reicht es nicht, am Eingang zum Bahnhof auf die Videoverwendung hinzuweisen, das betrifft nämlich - ebenfalls nach meiner Ansicht - nur die stationären Kameras.


    ------------------------------->
    Was zum schmunzeln: Dashcams -Andere Länder, andere Sitten:


    Hier gehe ich sehr stark davon aus, das die Datenerhebung nach §§27 ff. BDSG erfolgt, da die DB keine öffentliche Stelle ist. Es gibt somit eine Anspruchsnorm, die ja nach §4 I (erste Alternative) BDSG gefordert wird.

  • @somübo du scheinst da mehr Ahnung zu haben als ich. Im Eingangsartikel von der Tagesschau stand nichts davon, dass nur im Konfliktfall gefilmt wird!


    So weit ich mich entsinnen kann, gibt es einen Gerichtsentscheid zu der Dashcam, der unter diesen Voraussetzungen - filmen nur bei Unfall - die Dashcam als Aufzeichnungsgerät im Auto zulässt.

  • Die stationären Kameras sind damit gedeckelt.
    Aber gilt das auch die mobilen Teile? Schließlich wird damit gezielt eine bestimmte Person ohne deren Einverständnis gefilmt.

  • Ich möchte auf die Absätze II u. IV hinweisen. Da die Kollegen der Bahnsicherheit ebenfalls mit dem Schriftzug "Viedeo[lexicon='überwachung'][/lexicon]", auf der Warnweste durch die Gegend laufen, sollte jeder davon Kenntnis nehmen. Die Bahn erfüllt meiner Meinung nach, die rechtlichen Voraussetzungen.
    Ebenfalls kann es im Bedarfsfall angeschalten werden, habe heute einen Vortrag darüber gehört. Ein Kommilitone arbeitet bei der DB Sicherheit.


    Ich hoffe ich konnte bei der Aufklärung helfen;-)


    Es ist vor allem präventiv nicht repressiv.

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.