Frage zum LTV 34 Bayern / Asylzulage

  • Wie aus dem Threadtitel hervorgeht habe ich eine Frage zum LTV 34 Bayern. Dieser LTV besagt in
    ´
    3. a) In der Zeit von 20:00 Uhr - 06:00 Uhr wird ein Nachtzuschlag von 23 % zum
    tatsächlichen Stundenlohn gewährt. Der Nachtzuschlag wird neben dem Sonn-
    und Feiertagszuschlag gewährt.


    nun besagt der LtV weiterhin

    Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutzdienst zum Schutz von Flüchtlingsunterkünften
    erhalten gem. § 6 Ziffer 8. dieses Lohntarifvertrages zusätzlich eine Zulage von 1,50 € /
    Stunde auf den Grundstundenlohn.


    Da ich leider kein Arbeitsrechtler bin und Begrifflichkeiten im Recht oft Interpretationssache sindstellt sich mir die Frage ob der Nachtzuschlag sich aus (Stundenlohn+Zulage) * 0,23 berechnet oder lediglich aus Stundenlohn*0,23 und die Zulage anschließend aufzurechnen ist.



    Ich bin mir bewusst dass in diesem Forum keine Rechtsberatung angeboten wird, dennoch Danke im Voraus für alle Tipps.

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