Wie aus dem Threadtitel hervorgeht habe ich eine Frage zum LTV 34 Bayern. Dieser LTV besagt in
´
3. a) In der Zeit von 20:00 Uhr - 06:00 Uhr wird ein Nachtzuschlag von 23 % zum
tatsächlichen Stundenlohn gewährt. Der Nachtzuschlag wird neben dem Sonn-
und Feiertagszuschlag gewährt.
nun besagt der LtV weiterhin
Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutzdienst zum Schutz von Flüchtlingsunterkünften
erhalten gem. § 6 Ziffer 8. dieses Lohntarifvertrages zusätzlich eine Zulage von 1,50 € /
Stunde auf den Grundstundenlohn.
Da ich leider kein Arbeitsrechtler bin und Begrifflichkeiten im Recht oft Interpretationssache sindstellt sich mir die Frage ob der Nachtzuschlag sich aus (Stundenlohn+Zulage) * 0,23 berechnet oder lediglich aus Stundenlohn*0,23 und die Zulage anschließend aufzurechnen ist.
Ich bin mir bewusst dass in diesem Forum keine Rechtsberatung angeboten wird, dennoch Danke im Voraus für alle Tipps.