maximale Arbeitszeit von 60 std. am stück

  • Hallo Kollegen,


    Wo finde ich schwarz auf weiß dass man nur 60 Std. (wöchentlich) also in einem Block arbeiten darf ?


    Hintergrund, bei uns gibt es einen Regeldienstplan. 3 Früh, 3 Nacht a 12 Std. meist ist es so dass man nie die 6 Schichten hintereinander hat aber diesmal wurde es so geplant... dh. 72 Std. Schlaftag --> Frühdienst (kurzer Wechsel)



    mit besten Grüßen


    DNM

  • Ja darf man.


    Es ist eine Kombination aus § 7 Abs. 1 Satz 1a ArbZG (Das 12 Stunden Schichten erlaubt) und § 3 ArbZG (Wonach jeden Werktag, also 6 Tage die Woche, gearbeitet werden darf).


    D. h. die Sechs-Tage-Woche ist lt. Gesetz der Standard. Die Fünf-Tage-Woche hat sich nur irgendwann einmal glücklicherweise etabliert.

  • Ah falsch gelesen, zu schnell:


    Du darfst lt. Gesetz knapp 4 Wochen am Stück arbeiten. Wie du dies genau ausgestaltest hängt von der Planung der Ausgleichstage und der Lage des ersten Arbeitstag ab.


    Da gern diskutiert wird, ob die Ausgleichstage in beide Richtungen oder nur in eine gelten: Anbei eine Ausführungsverordnung zum § 11 ArbZG:durchfa14hrung_des_arbeitszeitschutzgesetz.pdf

  • Die 60 Stunden in deiner Quelle beziehen sich auf normale Arbeitnehmer, die nicht an einen Sonntag arbeiten, nicht auf Personen die "regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst" leisten im 24/7 Dienst.


    Nach § 7 ArbZG können wir so auf regulär 72 Stunden kommen die Woche. Man darf auch 7 Tage arbeiten a 12 Stunden, also insg. 84 Stunden in einer Woche. Der Sonntag muss halt nur innerhalb relativ kurzer Zeit mit einen freien Werktag ausgeglichen werden.


    Das ArbZG gibt den Arbeitgeber schon relativ viele Freiheiten in Deutschland, man muss halt nur immer auf die Ausgleichszeiten achten.

  • Aha, sehr interessant. Also ist es nicht rechtens 72 h Block,Schlaftag und dann Frühdienst... nach einem Block sollten doch 36 Stunden Freizeit bis zum nächsten Arbeitstag liegen... oder liege ich da wieder falsch...


    Ich dachte das AZG schützt uns ...wo den ?


    Mein alter Kollege, der im [lexicon='Betriebsrat'][/lexicon] tätig ist, meint 72h Block Schlaftag und dann Frühdienst geht gar nicht.


    Nun gut ich bin ja freiwillig da und werde da wohl kündigen.

  • Dein Kollege spielt auf § 7 Abs. 1 des Manteltarifvertrages an. Leider steht dort auch: "Im Rahmen von [lexicon='Schichtsystemen'][/lexicon] kann von dieser Regelung abgewichen werden". Insofern spricht einmaligen Änderungen, wie "Diesmal", nichts dagegen.

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