Zählt der "Schutz" von Messeständen als eine Tätigkeit nach der Gewerbeordnung 34a?

  • Hallo liebe Freunde!


    Ich habe eine Frage und zwar: Zählt das blose Anwesensein nachts auf einem Messestand, um durch die Abschreckung [lexicon='Diebstahl'][/lexicon] zu Verhindern als eine Tätigkeit nach der [lexicon='Gewerbeordnung'][/lexicon] 34a?


    D.h.:


    Eine Firma beauftragt privates Personal, welches auf Ihrem Stand anwesend sein soll. Es soll also nicht direkt durch körperliches Eingreifen oder sonstiges der Stand oder dessen Objekte geschützt werden. (Fernseher etc.).


    Gibt es hier gewissen Spielraum ?


    Ich will nämlich ein Gewerbe eröffnen, welches Personal stellt, um für Firmen nachts ihre Messestände zu "sichern", will jedoch aber keine Sonderzulassung nach der [lexicon='Gewerbeordnung'][/lexicon] benötigen.


    VIELEN DANK!!


    Und viele Grüße


    Herbert Grossmann

  • Eine Firma beauftragt privates Personal,


    "Privates Personal"? Was ist das denn?


    Ich will nämlich ein Gewerbe eröffnen, welches Personal stellt, um für Firmen nachts ihre Messestände zu "sichern", will jedoch aber keine Sonderzulassung nach der [lexicon='Gewerbeordnung'][/lexicon] benötigen.


    Du willst ein Gewerbe eröffnen, dass für Dritte Messestände bewacht.


    Na, ob das nicht ein [lexicon='Bewachungsgewerbe'][/lexicon] ist...? :rolleyes:

  • Und was macht der "Abschrecker" wenn sich der böse Straftäter durch die bloße Anwesenheit nicht abschrecken lässt?


    Nach der Definition der Verwaltungsvorschrift zu § 34 a [lexicon='GewO'][/lexicon] ist auch die hier in den Raum gestellte Tätigkeit eindeutig der [lexicon='Bewachung'][/lexicon] zuzuordnen:


    "1. Anwendungsbereich des § 34a [lexicon='GewO'][/lexicon]


    1.1 [lexicon='Bewachung'][/lexicon] i. S. d. § 34a [lexicon='GewO'][/lexicon] ist die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete Tätigkeit. ....
    Eine [lexicon='Bewachung'][/lexicon] gemäß § 34a [lexicon='GewO'][/lexicon] ist auch nicht gegeben bei einer bloßen Warntätigkeit vor Gefahren. (scheidet hier aus, weil nicht vor Gefahren gewarnt, sondern Straftaten verhindert werden sollen).


    1.2 Ob es sich um eine [lexicon='Bewachung'][/lexicon] handelt, ist anhand der Kriterien des Einzelfalles, insbesondere anhand des Begriffsmerkmals des Schutzes vor Eingriffen Dritter zu beurteilen. Es kommt auch auf den Sinn und den Zweck des abgeschlossenen Vertrages an. (Hier ist gerade der Schutz fremden Eigentums vor Eingriffen Dritter - [lexicon='Diebstahl'][/lexicon] etc. - Zweck des Vertrages)"


    1.3 Der Begriff der [lexicon='Bewachung'][/lexicon] erfordert eine aktive Obhutstätigkeit (zum Beispiel Beaufsichtigung von gewisser Dauer oder wiederkehrende Kontrollen). Die Obhut muss in menschlicher Tätigkeit bestehen. (Beaufsichtigung von gewisser Dauer - genau dieses Kriterium liegt hier vor).


    file

  • Ich möchte hier niemanden persönlich angehen angreifen etc...
    Aber auf sone dumme Idee sind schon sehr viele gekommen und machen den Ruf des [lexicon='Bewachungsgewerbe'][/lexicon] einfach kaputt!!!!
    Es werden die Preise runter gedrückt und am Ende nur zum Schaden der Arbeitnehmer und des Rufes der Branche..

  • Hallo @BecauseThats


    Gibt es hier gewissen Spielraum ?


    Ich will nämlich ein Gewerbe eröffnen, welches Personal stellt, um für Firmen nachts ihre Messestände zu "sichern", will jedoch aber keine Sonderzulassung nach der [lexicon='Gewerbeordnung'][/lexicon] benötigen.


    @Nemere hat das schon sehr deutlich hervorgerufen.
    Das Gewerbeaufsichtsamt, dass evtl. noch einen Tip bekommt, dass jemand "Sicherungsaufgaben" für Stände übernimmt, deren Personal keinerlei Einhaltung aus den Vorgaben einhält (Unterrichtung 34a, Anmeldung als Unternehmen unter den Vorgaben 34a der [lexicon='GewO'][/lexicon]), wird sich hier sicherlich nicht lumpen lassen und Ihnen das Leben schwer machen.
    Warum also nicht die gesetzlichen Vorgaben einhalten und sich entsprechend anmelden?
    Das ist in Deutschland "noch" einfach möglich. Damit entgehen Sie unter Umständen einem Strafverfahren, nämlich dann, wenn etwas passiert.


    Der einfache Weg ist hier nicht immer der Beste!!


    Viele grüße 2m02cm-Mann

    Sei stehts freundlich zu deinen Mitmenschen und habe Respekt!!!!

  • Glaubst Du, es lohnt sich noch, da Energie rein zu verschwenden?


    Zitat

    BecauseThats
    Mitglied seit 17. September 2018
    Letzte Aktivität18. September 2018


    :whistling:

  • Hallo @MartinL,


    Viele User sind über mehrer Wochen oder Monate nicht aktiv.
    Bei mir kommen solche Phasen aus beruflichen Gründen ebenfalls vor.
    Ob er sich daran hält? ich weiß es nicht.
    Ob er schon ein Unternehmen gegründet hat? Kann ich nicht sagen.
    Allerdings ist ein Forum eben auch nachhaltig.
    Viele Interessenten, auch die, die sich nicht anmelden, lesen hier Dinge nach, die eben genau diese Fragen beantworten,
    die sie vielleicht selbst haben.
    Daher ist der Beitrag dann eben für die Nachhaltigkeit gegeben. :D


    Gruß 2m02cm-Mann

    Sei stehts freundlich zu deinen Mitmenschen und habe Respekt!!!!

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.