Keinen Lohn bekommen

  • Hallo,


    Laut § 2 des "Manteltarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen in NRW" vom 16.01.2017
    beträgt die tarifliche Mindestarbeitszeit eines vollbeschäftigten Arbeitnehmers monatlich 173 Stunden,
    abweichend hiervon für Februar 160 Stunden.
    Mein Arbeitgeber hat mir aber nichts gezahlt, weil er mich den ganzen Monat nirgends eingeplant hatte.
    Wie werden in dem Fall überhaupt die Sozialbeiträge berechnet ?
    Wenn ich nichts bekomme, kann ich auch nichts zahlen (auch keine KV).


    Muss der AG jetzt trotzdem die Stunden laut Tarifvertrag bezahlen ??
    Habe überlegt, den Lohn einzuklagen.


    Vielen Dank für eure Infos.

  • Es kommt darauf an was in deinem Arbeitsvertrag steht wieviele Stunden pro Monat vereinbart sind. Die vereinbarten Stunden müssen bezahlt werden auch wenn er dich nirgends eingeplant hat.

  • In vielen, wenn nicht gar den meisten Arbeitsverträgen, stehen keine Stundenzahlen. Oft wird auf den/die Tarifverträge verwiesen. Wenn der genannte Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt ist, hast du das Recht auf die Bezahlung. Weigert sich der Arbeitgeber, besteht die Möglichkeit den Lohn einzuklagen. Bitte bedenken: das Verhältnis zum Arbeitgeber wird danach ein anderes sein!

  • Ich habe in meinem Arbeitsverträgen immer darauf bestanden das auf jeden Fall die Mindeststunden im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten werden um von vorne rein Missverständnisse zu vermeiden.

  • Bitte bedenken: das Verhältnis zum Arbeitgeber wird danach ein anderes sein!


    Das ist es auch schon, wenn er meint mir zu meinen Lasten keinen Lohn zahlen zu müssen.


    Das Einklagen des Lohns würde bei mir parallel zu einer Suche nach einem neuen Arbeitgeber erfolgen.

  • Bei mir stand bisher in allen Verträgen die Mindeststundenanzahl drin. Allerdings sollte man daran denken, dass das durchaus auch als Durchschnittswert gesehen werden kann. Kommt aber auch ein bischen drauf an, in welchem Bereich man eingesetzt ist und wie die momentane Auftragslage aussieht.


    Im vorliegenden Fall wäre interessant zu wissen, ob der TE zwischendurch nach Einsätzen gefragt hat und welche Antwort er bekommen hat.

  • Ich habe in meinem Arbeitsverträgen immer darauf bestanden das auf jeden Fall die Mindeststunden im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten werden um von vorne rein Missverständnisse zu vermeiden.


    Am wichtigsten wäre es zu wissen, ob du einen Vollzeitvertrag oder einen Teilzeitvertrag unterschrieben hast. Bei VZ stehen dir 173 pro Monat zu. Die muss dir dein Arbeitgeber bezahlen, egal ob du arbeiten warst oder nicht.

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