Hallo,
Laut § 2 des "Manteltarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen in NRW" vom 16.01.2017
beträgt die tarifliche Mindestarbeitszeit eines vollbeschäftigten Arbeitnehmers monatlich 173 Stunden,
abweichend hiervon für Februar 160 Stunden.
Mein Arbeitgeber hat mir aber nichts gezahlt, weil er mich den ganzen Monat nirgends eingeplant hatte.
Wie werden in dem Fall überhaupt die Sozialbeiträge berechnet ?
Wenn ich nichts bekomme, kann ich auch nichts zahlen (auch keine KV).
Muss der AG jetzt trotzdem die Stunden laut Tarifvertrag bezahlen ??
Habe überlegt, den Lohn einzuklagen.
Vielen Dank für eure Infos.