Wachschutz übernimmt Aufgabe der Telefonzentrale

  • Ich arbeite in einem städtischen Klinikum über eine Tochterfirma, die der Verwaltungschef des Klinikums gegründet hat. Wir arbeiten in 2 Schichten. Tag und Nachtdienst.
    Seit einiger Zeit hat sich der Verwaltungschef jetzt einige Sparmaßnahmen einfallen lassen. So müssen die Schichtführer der Nachtschicht ab 22 Uhr die Telefonzentrale übernehmen. Der eigentlichen Telefonzentrale, die über den öffentlichen Dienst vergütet wird, würde die Nachtschicht weggenommen, sie Arbeiter jetzt nur noch in 2 Schichten!
    Jetzt meine Frage:
    Müssen wir die zusätzliche Arbeit und Verantwortung (es hängen ja leben dran) ohne zusätzliche Vergütung machen, denn eigentlich ist dieses ja eine ganz andere Tätigkeit, die mit unserer Arbeit nichts zu tun hat.
    Wir müssen mittlerweile immer mehr arbeiten der Klinikumsmitarbeiter, die im öffentlichen Dienst vergütet werden übernehmen bzw unterstützen, weil die an der Stelle Personal einsparen.
    Vielen Dank im Voraus für die Antworten

  • Nun der Chef kann sagen was zu tun ist den er ist schliesslich der Chef. Um solchen Machenschaften einhält zu gebieten hat der Gesetzgeber erlaubt das Betriebsräte und Gewerkschaften gegründet werden dürfen. Wenn man auf solche Institutionen nicht zurückgreifen kann hilft nur noch sich nach einem neuen Arbeitgeber um zu sehen.

  • Wenn eine Firma sich mit Sicherheitsaufgaben beschäftigt, also das [lexicon='Hausrecht'][/lexicon] übertragen bekommen habt und Kontrollgänge durchführt, gehört sie per Definition zum [lexicon='Bewachungsgewerbe'][/lexicon].
    Aber das nun mal so am Rande. Und was die Sache mit dem mehr Geld angeht, da hilft nur fragen und versuchen das mit dem Chef auszuhandeln. Nur verstehe ich das so das der Chef ja es gerade deswegen macht um quasi Geld einzusparen.

  • Hallo @Snupy1982,


    Grundsätzlich ist es richtig, dass die neue Aufgabe ein neues Aufgabenfeld darstellt.
    Dies wurde in Zusammenarbeit mit dem [lexicon='Sicherheitsdienstleister'][/lexicon] festgelegt und vertraglich festgehalten.
    Als Mitarbeiter dieses Unternehmens bin ich eben in der Situation, die neue Aufgabe, die in hunderten oder tausenden Unternehmen ebenfalls durchgeführt werden, zu übernehmen.
    Dies gibt der Arbeitsvertrag eben her.
    Man hat nun zwei Möglichkeiten. Wie @DerSheriff schon beschrieben hat, kann man mit dem eigenen Chef sprechen und sich erkundigen,
    ob diese Tätigkeit erweitert vergütet werden kann (was meist nicht gemacht wird) oder man sagt sich:"will ich nicht, geh ich wo anders hin!".
    Die Frage ist, ob die zusätzliche Arbeitsaufgabe die Aufgabenstellung einschränkt oder eben nicht. Nach der derzeitigen Auffassung des AG ist das anscheinend nicht so.
    Dazu würde ich dem Chef nach einer "Erprobungsphase" aufzeigen, was durch diese Aufgabe in Mitleidenschaft gezogen wird
    (verkürzte Streifengänge, fehlende Durchsetzbarkeit des Hausrechts, da nicht Immer möglich) usw.
    In einem Podcast-Beitrag hat ein Standortverantwortlicher eines großen Unternehmens ausgesagt, dass er erwartet oder zumindest in der Festigung des Auftrags die Möglichkeit sieht, wenn das Unternehmen flexibel und vorausschauend dem Auftraggeber zuarbeitet.
    Hintergrund der Weitergabe der Arbeit vom hauseigenen Personal zum Dienstleistungsunternehmen können viele sein und wissen wir nicht.
    Man muss sich eben überlegen ob dies im Rahmen der Tätigkeit möglich ist.


    Gruß 2m02cm-Mann

    Sei stehts freundlich zu deinen Mitmenschen und habe Respekt!!!!

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