Steuererstattung

  • Hallo Zusammen,
    an alle Experten für Steuerfragen, sofern hier welche anwesend sind. Wenn man 12 Stunden Dienst macht, hat man ja ein Anrecht auf Spesen,
    macht das bei der Rückerstattung viel aus?
    Und wie dokumentiert man das gegenüber dem Finanzamt, reicht der Dienstplan, oder muss man eine spezielle Bescheinigung des AG dafür vorlegen?
    Vielen Dank für eure Antworten! :D

  • Grundsätzlich besteht in der Steuererklärung die Möglichkeiten, einen "Verpflegungszuschuss" zu beantragen,
    wenn man mehr als 10 Stunden gearbeitet hat.
    Diese kann man im Steuerprogramm angeben. Ich bin der Meinung, es wird nur die Anzahl der Tage reingeschrieben.
    Kann auch sein, dass das Steuerprogramm die Tage angegeben haben möchte.
    Wenn die Bearbeitung durch den Sachbearbeiter stattfindet, könnte er sich theoretisch fragen, ob sowas möglich ist und wird einen Nachweis anfordern.
    Dazu muss ich dann die entsprechenden Stundenzettel mit den eingetragenen Dienstzeiten vorlegen, was mit einem Einfachen Scan der Stundennachweise der Monate 1-12 erledigt sein dürfte.
    Eine zweite möglichkeit ist es, den AG darum zu bitten, die Krankheits- Urlaubs- und 12er Schichten in Anzahl auflisten zu lassen und der Steuererklärung bei zu legen.
    Damit sollte es dann genüge getan sein.
    Ansonsten hilft noch der Weg zum Steuerberater oder Steuerverein, der diese Thematik dann bearbeitet und in die Steuererklärung einfließen lässt.
    Wichtig ist, nach Erhalt der Steuererklärung zu prüfen, ob die Pauschale berücksichtigt wurde.
    Den genauen Satz kann man dem Steuerprogramm entnehmen, normalerweise beträgt dieser bei einer 12 Stunden Schicht 6€. Bei einer entsprechenden Anzahl an Schichten kann da schon etwas zusammen kommen.
    Siehe auch dieser Link

    Gruß 2m02cm-Mann

    Sei stehts freundlich zu deinen Mitmenschen und habe Respekt!!!!

  • Vielen Dank für die ausführliche Antwort, noch eine Frage, der Satz von sechs Euro pro Schicht wird so gezahlt, oder verrechnet in einer verschachtelten Formel, wie man es aus dem Finanzamt kennt?

  • Du kannst den VMA aber nur für die Schichten geltend machen, die nicht an Deiner 1. Tätigkeitsstätte stattgefunden haben.
    Wenn Du Einsatzwechseltätigkeit hast und keine feste 1. Tätigkeitsstätte, kannst Du alle Schichten angeben.


    Es ist vom FA zu FA (bzw. von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter) unterschiedlich, welche Art Nachweis sie haben wollen.
    Es gibt Sachbearbeiter, die nehmen die VMA ohne Nachweis an; einfach auf Grundlage der Tätigkeit des Steuerpflichtigen.
    Unsere Sachbearbeiterin hat in der Vergangenheit stichprobenartig eine Auflistung erwartet. Die habe ich dann in Excel erstellt und dort Datum, Start- und Zieladresse, Arbeitsbeginn und -ende und die gefahreren Kilometer plus Fahrtzeit pro Strecke eingetragen.
    Die jetzige Sachbearbeiterin verlangt einen Nachweis vom Arbeitgeber über die angegebenen Schichten.
    In der Steuererklärung trägst Du die Anzahl der Tage ein, für die Du VMA geltend machen willst und wie lange Du vom Wohnort abwesend warst. Kann ja theoretisch auch sein, dass Du für einen 3-Tages-Einsatz irgendwo anders übernachtet hast. Dann hast Du für den Tag der kompletten Abwesenheit mehr Anspruch.

  • Ich danke allen für die hilfreichen Antworten, und muss die kollegiale Einstellung in diesem Forum wirklich mal lobend erwähnen. <3

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