Befreiung von der Sachkunde

  • Falls man die Voraussetzungen für die Befreiung von der Sachkunde erfüllt, welches Amt, welche Behörde entscheidet darüber?

    Ich wohne in einer kleinen Gemeinde, ist nun die Kommune zuständig oder zB das Landratsamt?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

  • Ich hab in den letzten Jahren schon sehr unterschiedliche Varianten erleben dürfen... Schreiben von ehm. Arbeitgebern, von IHKs und Kommunen... ich würde einfach mal einen Termin bei der Kommune machen, unabhängig von der Zuständigkeit würde jede Stelle einen Nachweis (oder Nachweise) verlangen aus dem die Voraussetzung für die Befreiung hervorgeht.

  • Bei uns lief das meist über die Firma das man die Nachweise angeschaut hat und dann entschieden ob das passt oder nicht. Bei Unklarheiten wurde dann die IHK hinzugezogen.


    Fürs Bewacher Register bisher genauso. Die vorhanden Nachweise wurden nach Prüfung mit hochgeladen und ging bisher immer glatt durch.


    Ich würde mal beim Arbeitgeber nachfragen die Sicherheitsfirmen wissen meistens ganz gut wenn die anschreiben müssen um das zu klären.

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.