Meisterprüfung - Berufserfahrung ÖD Pforte ?!

  • Hallo zusammen,


    ich war lange im Sicherheitsgewerbe tätig, habe mich letztes Jahr mit 35 Jahren für eine reguläre Ausbildung als Immobilienkaufmann entschieden jedoch nach knapp 8 Monaten gemerkt dass es nicht das Richtige für mich ist.


    Jetzt möchte ich Plan B angehen.


    Vor 3 Jahren habe ich die Sachkundeprüfung nach §34a Gewo erfolgreich absolviert, Zusätzlich habe ich die Waffensachkunde nach § 7 WaffG für Pistole / Revolver & Flinte / Gewehr gemacht. Brandschutzhelfer, Interventionskraft usw. auch mitgenommen.


    Halte die Augen offen nach weiteren Weiterbildungen offen da jede Möglichkeit wie z.B Hygienebeauftragter einen weiterbringt.


    Die Vorrausetzungen für die GSSK erfülle ich 5 Berufsjahre davon 3 im Sicherheitsrelevanten Bereich (vor der Ausbildung als Objektleiter gearbeitet). Die Externe Prüfung als FKSS wäre auch möglich aber glaub GSSK ist für mich einfacher.


    Jetzt kommt der springende Punkt:


    Ich habe am 01.06 im Öffentlichen Dienst als Pförtner angefangen.(Ideal zum Lernen während der Arbeit hat ein Bekannter auch so gemacht beim Arbeitsamt als Sicherheitsdienstmitarbeiter gearbeitet und dabei gelernt anschließend zur Bundespolizei)


    Gilt die Pforte im ÖD in den nächsten Jahren als sicherheitsrelevanter Bereich um " Berufserfahrung für die Meisterprüfung zu sammeln" ?



    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten !


    LG aus Heidelberg <3

  • Theoretisch ja, praktisch ist das im Ermessensspielraum Deiner örtlichen IHK. Es wäre sinnvoller, gleich dort nachzufragen. Wenn Du eine freigegebene Arbeitsplatzbeschreibung oder zumindest die Stellenanzeige mitgibst wird es einfacher. Es gibt ja auch Rezeptionisten, die mit Sicherheit nichts am Hut haben und das müsste klargestellt sein.

  • Habe die zuständige IHK / Fachabteilung angerufen.


    Habe ihr den Sachverhalt geschildert. Wenn mir die Stadtwerke was ausstellen müsste es durchgehen :)


    Zusätzlich bediene ich hier eine BMA was Sie letzendlich überzeugt hat.


    LG

  • Was konkret steht in der Stellenbeschreibung zu deinen Aufgaben in der Pforte? Je nachem welche Tätigkeiten du ausführst bzw. für was du dort im Dienst verantwortlich bist, kann es als sicherheitsrelevant anerkannt werden. Ich würde mir das aber vorab von der IHK schriftlich bestätigen lassen. Mit telefonischen Auskünften ist das immer so ne Sache. Da kann sich ein paar Jahre später keiner mehr daran erinnern und es gibt Diskussionen.


    Theoderich

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