Kostennote aus dem WWW

  • Hy Gemeinde.
    Einer meiner Jungs war auf 'ner Seite, nein, nicht Porn.. hat auch nett alles ausgefüllt...
    Hat nun heute Kostennote von 'nem (Abmahn) Anwalt..., trotz brake beim Download.
    Hat also die "Leistung".... nicht in Anspruch genommen.


    Hat wer Erfahrung, wie man dem juristisch sauber widersprechen kann?
    Mir fällt spontan nur Verbraucherschutz ein.
    (Feierabend und dann so'n Rotz! :twisted: )

  • Zitat von Faultier


    Hat nun heute Kostennote von 'nem (Abmahn) Anwalt..., trotz brake beim Download.
    Hat also die "Leistung".... nicht in Anspruch genommen.


    Ignorieren.

  • Der Brief ist nicht zufällig von einer Frau Günther???


    Wenn ja freut sich die Staatsanwaltschaft über Info.
    Oder so blöd es klingen mag......wie Dwight sagte Ignorieren. Aber sie ist so Penedrant und wird auch alle Mahnungen schicken.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Zitat von ghostguard

    Der Brief ist nicht zufällig von einer Frau Günther???


    Wenn ja freut sich die Staatsanwaltschaft über Info.
    Oder so blöd es klingen mag......wie Dwight sagte Ignorieren. Aber sie ist so Penedrant und wird auch alle Mahnungen schicken.


    Ich habe damals nie wieder was von der Bande gehört. Hatte über Google nach dem Namen gesucht und so erfahren, dass es die übliche Nummer ist, wo spekuliert wird, dass der "Betroffene" die 70€ abdrückt um Ruhe zu haben. Habe den Brief so wie er war weggeschmissen und habe seitdem nie wieder was von diesem Parasiten gehört.

  • Nee, Ra. Herr Olaf Tank, Osnabrück... zu opendownload.de
    (was das auch immer ist...)
    Auf dem beigefügten Überweisungsträger steht aber
    " Tank, Olaf, Wolfgang, RA.."


    Olaf oder Wolfgang?


    Brr!

  • Oh da kann ich dir aber auch anderes erzählen.
    Das waren dann aber durchaus auch ganz andere Beträge. Werde die Sache mal heraussuchen.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Zitat von Faultier

    Nee, Ra Herr Olaf Tank, Osnabrück... zu opendownload.de
    (was das auch immer ist...)


    Kenn ich auch... :lol:
    Ich such Dir mal das Schreiben von meinem Anwalt raus. Das hilft sicherlich weiter... :D

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • am besten hier mal schauen http://forum.computerbetrug.de da gibts bereits jede menge Einträge zu der Seite. Des weiteren kann ich asu eigener Erfahrung sagen, nicht einschüchtern lassen, ignorieren und derst dann reagieren wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. In der Regel kommt es aber erst gar nicht so weit.

  • Also, bei meiner Frau war das vor etwa 1 Jahr in etwa das gleich. Sie hat rumgesurft, wollte sich Bilder für Tatoos anschauen und musste sich dort registrieren.
    So dann kam mal ne Rechnung von 84,00 €. Ich erstmal Stress gemacht, was das sein sollte. Sie erklärte mir was passiert war.
    Ich hörte mich dann um und tat nichts. Zwei Wochen später kam dann ne neue Rechnung als Mahnung mit 15,00 € Bearbeitungsgebühr. :!:
    Darauf hin setzte ich ein Schreiben auf :


    "Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich beziehe mich auf Ihre E- mail vom 02.04.2008 ,in dem Sie einen Betrag von
    84,00 Euro für die angebliche Inanspruchnahme eine Internet-Serviceleistung verlangen.

    Nach meiner Überzeugung habe ich keinen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen.
    Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt haben und mich u. a. gemäß § 312e,bzw. § 1 der BGB-Info VO informiert haben.

    Äußerst hilfsweise fechte ich den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Daneben widerrufe ich den geschlossenen Vertrag nach maßgeblichen Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst hilfsweise erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärung.

    Des Weiteren behalte ich mir vor Anzeige zu erstatten, und zwar in mehreren Punkten, sollten Sie mich weiter belästigen. Ich erwarte umgehend eine Bestätigungsnachricht, der Nichtigkeit des angeblichen (Frechheit!!! :mecker: ) Vertrages. Sollte das nicht der Fall sein, werde ich diese äußerst dubiose Angelegenheit noch heute meinem Anwalt vorlegen, und bis Ende der Woche Anzeige erstattet haben!

    Mit freundlichen Grüßen!!!!!!" :evil: :twisted: :evil:


    Per Einschreiben zu denen geschickt. Dann kam wieder eine Rechnung von denen,diesmal mit Vollstreckungankündigung!!! ohne Reaktion auf mein Schreiben.
    Mein Schreiben mit Ihren Rechnungen zum Anwalt, der hat die mal angeschrieben und danach war Ruhe.


    Du kannst ebenso zur Verbraucherzentrale gehen, die haben Tag-Täglich damit zu tun.
    http://www.vzbv.de/go/aktuell/98/index.html

  • Ich hab auch so Massenabmahner an der Backe.


    Hier findet man auch gute Tips u. gegebenenfalls einen Fachanwalt der einem günstig so ein Schreiben aufsetzt.


    http://www.123recht.net/default_startseite.asp?ccheck=1


    Wie schon erwähnt. Vor allem Ruhe bewahren. Ich hab Abmahnanwälte an der Backe , welche jährlich 15- 20.000 Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen absenden.
    Da machts die Masse. Die spekulieren einfach darauf das 10 % ihre idiotischen Forderungen bezahlen und haben so ihre Kohle im Sack.


    Hab denen einmal wiedersprochen, da kam schon keine Antwort mehr.
    Am Jahresende geben die alle bösen Nicht-Zahler an ein Inkassounternehmen weiter.
    Denen auch wiedersprochen. Mal sehen wo das Zeug danach landet.


    Vor Gericht war bislang kaum ein Fall gelandet. Zum einen sind die Beweise recht fragwürdig und zu anderen ist es schlicht unmöglich zig-tausende jährlich vor Gericht zu zerren.


    Ich würde also in jedem Falle einmal wiedersprechen (gegebenenfalls einer unverbindlichen Unterlassung zustimmen) und den Rest der noch kommt in die Tonne kloppen, solange es sich nicht um ein gerichtliches Mahnschreiben handelt.
    Und da ist das Wiederspruchsformular dann praktischerweise schon dabei. :D


    Die Abmahnwelle in der BRD hat sich inzwischen zu einer eigenen Industrie entwickelt. Es ist eine Schande.
    Mir ist ein Fall bekannt, wo sogar die IP-Nr. eines Netzwerkdruckers abgemahnt wurde. :lol:



    Gute Ratschläge zum Thema gibts auch auf der Seite von Rechtsanwalt Dr. Wachs.
    Einer der bekanntesten Gegener der Massenabzocker.


    http://www.dr-wachs.de/

    Leidenschaftlicher Skeptiker und alles-in-Frage-Steller


    Optimisten sind Träumer! Deshalb behalten die Pessimisten auch immer recht!

  • Hallo Trapper,


    Auf keinen Fall das.......!!

    Zitat


    gegebenenfalls einer unverbindlichen Unterlassung zustimmen


    Im deutschen Zivilrecht gilt der eherne Grundsatz : Wer etwas haben will ,muss es auch beweisen.......


    daher sollte man als Betroffener auf solche Schreiben (auch wenn darin mit Gott,dem Teufel und Angelika gedroht wird... 8) )
    nicht reagieren.......jede Äußerung kann einem die Gegenseite nämlich als Anerkenntnis auslegen und damit hat man schon so gut wie verloren....
    Nein.....immer schön Beamten-Triathlon machen........
    -Knicken
    -lochen
    -abheften
    :lol:

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat

    daher sollte man als Betroffener auf solche Schreiben (auch wenn darin mit Gott,dem Teufel und Angelika gedroht wird... )
    nicht reagieren...


    Grundsätzlich richtig, solange die Schreiben "nur" vom Unternehmen oder dessen Anwalt/Inkasso kommen.


    Spätestens wenn jedoch eine Zustellung im gelben Umschlag kommst, mit dem Mahnbescheid drin... sollte man reagieren und widersprechen. Sonst hat man ruckzuck ne Forderung am Hals, die eigentlich unberechtigt ist.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Hier über openload.de:
    Verbraucherschützer warnen vor opendownload.de
    "Lassen Sie sich durch Rechnungen und Mahnschreiben nicht einschüchtern"
    Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor der Website opendownload.de......
    http://www.golem.de/0810/63231.html


    Hier findest du auch Musterbrief von der Verbraucherzentrale
    http://www.verbraucherzentrale…25802393/link436121A.html


    Also wie du siehst, bist du nicht der Einzige. Ruhe bewahren und nur kurz aufregen. :wink:

  • Zitat von Frank

    Beamten-Triathlon machen........
    -Knicken
    -lochen
    -abheften


    Nix...Streifenfax Baby!


    Nur die Gelben sollte man wirklich dringend aufmachen, alles andere ist nur Post....

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Erklärung.
    Es gibt Muster für modifizierte Unterlassungserklärungen. (Siehe meinen ersten post) Anwälte können sie natürlich auch selbst formulieren.
    Das Orginal des Abmahners würde ich nie unterschreiben.-Ist quasi ein Schuldgeständnis.


    Die modifizierte Version besagt aber sinngemäß: Ich war es nicht-aber wenns euch beruhigt..ich tus auch nicht.


    Der Sinn ist folgender:
    Falls es wirklich mal zur Klage kommt, ist die Unterlassungsklage das einzige was richtig teuer werden kann. Streitwerte liegen oft bei mehreren zehntausend Euro.


    Hat man aber der Unterlassung (unverbindlich) zugestimmt, können die darauf nicht mehr klagen! Forderung wurde ja erfüllt.Anwälte raten seit 2007 grundsätzlich zu dieser Vorgehensweise.


    Abmahner können dann höchstens auf Schadensersatz für den Geschädigten (meißt ein paar hundert €), sowie die Anwaltskosten klagen. Letztere dürfen bei Bagatellfällen (Massenabzocke-die es in der BRD natürlich nicht gibt) 100€ nicht mehr übersteigen. Somit halten sich die Kosten im überschaubaren Rahmen, falls es wirklich mal zu einem Prozess kommt in dem man einer Urheberrechtsverletzung schuldig gesprochen wird.


    Bei einfachen Abmahnungen wegen irgendwelchen Anmeldegebühren, ist eine Unterlassungsklage natürlich eh nicht zu befürchten.
    Hatte das Thema nur so weit ausgeschmückt weil es wirklich interessant ist und jeden unvorbereitet treffen kann der einen Internetzugang hat.

    Leidenschaftlicher Skeptiker und alles-in-Frage-Steller


    Optimisten sind Träumer! Deshalb behalten die Pessimisten auch immer recht!

  • Hallo Trapper,



    Zitat


    Die modifizierte Version besagt aber sinngemäß: Ich war es nicht-aber wenns euch beruhigt..ich tus auch nicht. ....


    Auf keinen Fall selber so was schreiben........


    Mit aus dem Internet herausgesaugten Schreiben ist man nämlich als Otto Normalverbraucher NIEEE sicher,
    das diese zum Zeitpunkt der Erstellung durch einen selber noch in dieser Form so richtig sind...... :!:


    Rechtsanwälte Müssen sich hingegen berufsmäßig ständig mit den aktuellen Rechtstatbeständen auskennen (was einem als Laien nicht möglich ist....)


    So ein kleines Schreiben setzt einem der Rechtsanwalt seines Vertrauens für 50 € gerne auf.........
    (oder man hat eine Rechtsschutz-Versicherung...... 8) ).......

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • @
    Bei Urheberrechtsangelegenheiten springt die Rechtsschutsversicherung übrigens nicht ein. Traurig aber wahr.


    Und der Rechtsanwalt deines Vertrauens sollte schon Fachanwalt sein.


    Mit IT-Rechtsproblemen, würde ich sicher nicht zu meinem Scheidungsanwalt gehen. :wink:

    Leidenschaftlicher Skeptiker und alles-in-Frage-Steller


    Optimisten sind Träumer! Deshalb behalten die Pessimisten auch immer recht!

  • Hallo Trapper,



    Zitat


    Und der Rechtsanwalt deines Vertrauens sollte schon Fachanwalt sein. ....


    Nein........der hat dafür seine Spezialisten............... 8)


    Dafür gibt es schließlich die Anwaltskanzleien............... :!:
    Ich will jetzt hier keine "Schleichwerbung" machen....aber im deutschen Gerichtswesen sind bestimmte Kanzleien bekannt und sozusagen
    schon einmal ein wesentlicher Punkt auf dem Wege zum Ziel........... 8)


    Denn im ZIVIL-Recht herrschen schon "besondere Konstellationen".........Sprich es geht nicht um "Recht haben" ...sondern um "Recht bekommen"...............
    von daher............................... :lol:

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

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