Abmahnung: Wachmann schläft nach 7 Wochen "Dauer-Dienst

  • Wachmann W hat 7 Wochen durchgearbeitet ohne einen einzigen freien Tag dazwischen (genauer 03.07. bis 22. August). Die Dienste dauerten zwischen 1 1/4 Stunden und 12 Stunden im unregelmäßigen Wechsel zwischen Tag- und Nachtschicht. Die Pausenzeiten wurden soweit eingehalten. Letzter Urlaubstag war der 02.07. - der Geburtstag des eigenen Sohnes (Sonderurlaub, als solcher auch bewilligt).


    W hat einen Teilzeitvertrag, der durch den Einsatzleiter intern mit dem Vermerk "bei Bedarf" erweitert wurde. Es gibt für W feste Objekte im grossen und ganzen macht er aber etwa die Hälfte seiner wenigen Stunden als "Springer" und bei Sonderanforderungen nach Einbruch, Alarmen oder Separatanforderungen.


    Am 22. während eines 9-Stunden-Dienstes hatte er gegen Ende der Schicht einen "toten Punkt" und ist eingenickt. (auf einem abgelegenen Parkgelände in einer Schicht gleichzeitig mit 3 weiteren Kollegen). Der Objektleiter stand neben ihn und hat die MInuten gezählt, bis W die Augen wieder geöffnet hat. Nach der Info, dies seien 17 Minuten gewesen und der Ansage, dies habe eine Meldung an die Einsatzleitung zur Folge, war die Sache gegessen - fürs erste. Auf Nachfrage kam die Information, das dieses "Fehlverhalten" eine Abmahnung nach sich ziehen würde.


    Nun will ich das Verhalten von W nicht gutheissen. Das letzte was ein Wachmann im Dienst tun sollte ist schlafen (es heisst ja WACH- und nicht SCHLAF-MANN :lol: ), dennoch sehe ich das Verhalten des Objektleiters kritisch. Sich 20 Minuten nebenhin stellen und warten bis der Kollege, der noch nie durch Fehlverhalten aufgefallen ist, wieder aufwacht. Gleichzeitig sehe ich auch die Arbeitszeiten kritisch - über 7 Wochen ohne einen einzigen freien Tag. Unabhängig davon, das daheim ein Neugeborenes die Nächte zusätzlich verkürzt...


    Was meint ihr dazu?



    p.s.: Ich habe diese Frage noch in einem Rechts-Forum gepostet.

    Computer sind dazu da, Probleme zu lösen, die wir ohne sie nicht hätten

  • Sicher kann man dafür jemanden abmahnen, allerdings sehe ich das Verhalten des Objektleiters als wenig sozial gesteuert an. Ein guter Objektleiter weckt denjenigen, fragt nach den Gründen und versucht sein Möglichstes, für Ersatz zu sorgen, sodass der Kollege nach Hause oder sich zumindest kurz etwas ausschlafen kann.


    Bei der Personalplanung würde ich dann höflich anfragen, ob sie vll. jemanden haben, den sie nicht jenseits jeglicher Gesetze und ethischen Grenzen zum Dienst eingeteilt haben.


    Solche Planer gehören abgemahnt, nicht die Leute, die sich so was gefallen lassen.

    Die Kunst der Personalführung besteht darin,
    die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen,
    dass diese die dabei entstehende Reibungshitze
    als Nestwärme empfinden.

  • keine angst wegen der Abmahnung
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    "ich würde Einspruch ein legen" ich .... gesagt .... naja das soll keine hilfe für dich sein
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    zur Abmahnung
    du kann mehre Abmahnungen für verschiedene Sachen bekommen
    aber wenn du 3 mal für eine gleiche Sache dann sieh es schön "scheisse" aus.
    das spielt die Verhältnis mässig kein eine wolle.(Richter entscheidet).
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    zu deinen zeiten ist meine meinung alles ok
    muss wenn genaues wissen
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    Objektleiter hat ein Fehler gemacht er hast die aufgebe auf den wach man aufzupassen
    würde bei mir auch eine Abmahnung bekommen.(mit gehangen mit gefangen)
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    was für einen dienst hat Wzur der zeit????


  • Sei so gut und korrigier dein Posting mal auf Rechtschreibung und Grammatik, das ist fast nicht lesbar.


    Imo hat er heute (Sa und So) jeweils 8 Stunden. Ab Montag 2 Dienst mit 2 und 8 Stunden bis einschließlich Mittwoch, danach 2x 2 Stunden, den ersten flexibel den zweiten fix.

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  • W hat heute die schriftliche Abmahnung bekommen mit dem Vermerk, das die nächste Abmahnung wegen des gleichen Verstosses die sofortige Kündigung zur Folge haben wird.


    Er hat soeben schriftlich dazu Stellung bezogen und verweist auf §5 ArbZG. Warten wir ab was daraus wird.

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  • Einspruch einlegen..


    Ich würde mich darauf verwetten, das der AG die Abmahnung zurück ziehen muss.


    Da der MA wegen schlechter personallage ( um es für den Planer positiv auszudrücken) besondere Härten durchziehen musste, ist hier nicht mit einem Fehlverhalten zu rechnen.


    Aber ich kann in diesem Fall nur Empfehlen, wenn möglich, den AG zu wechseln, denn dieser ist definitiv nicht Führungsfähig.


    Gruß


    Sergeant7

  • Zitat von Sergeant7

    Einspruch einlegen..
    Aber ich kann in diesem Fall nur Empfehlen, wenn möglich, den AG zu wechseln, denn dieser ist definitiv nicht Führungsfähig.


    Ich werde nun mit einem 2-Zeiler (W genauer gesagt) zur Abmahnung Stellung beziehen, Besserung zusichern und mich mit dne Optionen beschäftigen, dort schnellstmöglichst aus dem Vertrag zu kommen. Ein ganz konkretes ANgebot von einer anderen Firma habe ich ja bereits vorliegen. Sobald das in trockenen Tüchern ist, bin ich bei meiner jetzigen Firma weg.

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