Drogenfundgeschichte

  • Hallo,


    also Leute gibt es die darf es eigentlich gar nicht geben. oO
    Also zur Geschichte:


    Am Wochenende hab ich zusammen mit nem Kollegen Einsatz bei einem Erntefest gehabt.
    Der Abend zog sich so hin und es waren im Endeffekt nicht mehr als 40 Leute zu Gast.
    Dann wurde es aber doch noch "spannend". Ich war mit meinem Kollegen draussen rauchen als ein Typ ankam und sich zu einem anderen Gast hinzustellte. Als dieser Typ nun wieder nach Hause gehen wollte, weil ihm wohl zu wenig Leute da waren, meinte mein Kollege: "Ach, 5 Euro sind kein weggeschmissenes Geld". Der Typ hat sich dann überreden lassen mit reinzukommen.


    Nachdem die 5 Euro von ihm bezahlt wurden, machte mein Kollege eine Taschenkontrolle und schwubbs sprangen ihm schon Marihuanabrocken aus seiner Bauchtasche entgegen.


    Gleich mit Kabelstrapsen fixiert (da Handschellen im Auto lagen) und ihn auf einen Stuhl setzen lassen. War wohl von seinen Drogen noch ruhig gestellt. So nun war mein Kollege die Polizei rufen und verschwunden und der Typ musste nun wie er sagte ganz dringend auf Toilette. Nach zweimaligen Betteln bin ich mit Ihm ohne Kabelstrapse auf Toilette gegangen (da er ja einen ruhigen Eindruck machte).


    Wir mit ihm dann in einen abgelegenen Raum gegangen und seine Taschen kontrolliert. Zum vorschein kamen dann Marihuana, Gras, Speed, ca. 100 Euro und eine Waage (!).
    Dann das übliche Prozedere mit der Polizei.


    Schonmal jemand Erfahrung mit Drogenfunden gemacht?
    Was sagt Ihr zu dem Vorgehen mit dem Toilettengang? (da man ja für den festgehalten Verantwortlich ist usw.)



    MfG
    Replica90

  • :shock:


    Zur Frage:
    Ja. Mehrfach.
    U.a. mehrere tausend Pillen (am Mann, nicht im Kfz - da war oftmals noch mehr), 47 Gramm Schnee (war mal im Sommer unser "Rekord"), div. Amphetamine, wohl über die Jahre mehrere Kilo Gras und Hasch, etliche Funde von lustigen "Medikamenten" (Verstöße BtmG und auch AMG) - aber in den seltensten Fällen verhielt es sich so, dass unser Probant berauscht (und dadurch ruhig) war und gefesselt wurde.


    Warum auch, wenn er ruhig ist.

  • Zur mehr als fragwürdigen sofortigen Fesslung hat der Fuchs ja bereits was geschrieben,


    ich schieb dann noch was hinterher:

    Zitat

    Wir mit ihm dann in einen abgelegenen Raum gegangen und seine Taschen kontrolliert.


    Durchsuchung? :shock:



    In meinen Augen recht weit hinausgewagt...


    Rechtlich in Ordnung war meiner Meinung nach weder die Fesslung noch die Durchsuchung.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Spielverderber! :aetsch:


    Hier gehts doch nur um den Btm-Fund.
    Nicht um diese belanglose Fesselung oder Durchsuchung...


    Ich mein, wenn der Festgenommene einer Nachschau unter Zeugen einwilligt, aber darum bittet, dieses im "Separee" durchzuführen... Why not?


    Dürfte nur ziemlich haltlos sein, wenn er zugedröhnt war.


    Schlechter Dealer.
    Selbst sein bester Kunde zu sein, stand noch keinem Händler gut zu Gesicht.


    Das ist fast so, wie die Frage nach Verrechnungssätzen.
    Sollte man nie in Angriff nehmen, wenn man keine Ahnung hat.


    Ach, ich Schandmaul schweife wieder ab.


    Zurück zum Thema. :mrgreen:

  • Drogenfund soll hier Thema sein? Oh, sorry. Bin ich halt offtopic.
    Ich find halt das Verhalten des Teams für diskussionswürdiger als der durch Mr. Zufall ermöglichte Drogenfund.

    Alles in allem recht fragwürdiges Handeln seitens des Sicherheitsteams. Aber: Dieses Handeln scheint für die normal zu sein. Manchmal frage ich mich, was auf dem SKP-Lehrgang gelehrt wird.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat von guardian_bw

    Manchmal frage ich mich, was auf dem SKP-Lehrgang gelehrt wird.

    Den braucht man doch gar nicht...


    Selbststudium, 50% erreichen, Zuverlässigkeitsprüfung, arbeiten.
    Der normale Weg halt.


    Ich kenn da auch noch andere Möglichkeiten, aber das wollen wir bestimmt alle nicht hören.
    Soll aber solche Erscheinungen geben. Hab ich schon öfter von gehört...


    Nee, ich halt mich jetzt zurück.
    Es fällt schwer, aber ich glaube, ich schaff das...


    Kann mal jemand was zum eigentlichen Topic posten?
    Dann fällt es leichter wieder zum eigentlichen Thema zu finden.

  • Hallöchen!


    Interessanter Sachverhalt aus dem Berufsleben der SMA:D


    Kann mich nur guardian_bw anschließen (kurz mal Offtopic):


    ->Fesselung ist unrechtmäßig, da objektiv keine Notwehrlage bestand.
    (Und wieder mal Vorsicht beim Gebrauch von Kabelbindern/Handschellen durch Private ->zivilrechtlicher Anspruch bei Verletzungen.)
    ->Durchsuchung ebenfalls unrechtmäßig


    ->Der "Jurastudent" würde jetzt den eigentlichen Festnahmegrund "auf frischer Tat" in Frage stellen.
    ->Aus polizeilicher Sicht wird der "Drogenfund" natürlich begrüßt.


    ->Kleiner Tipp: Bei BTM (und gerade bei sog. harten Drogen) die Aufbewahrung mit vielen Zeugen durchführen und zentral hinterlegen (z.b. Kasse), bevor mal selbst einer evtl. Festnahme bez. Durchsuchung unterliegt (nur diesmal durch die Polizei).


    ->nur noch ganz kurz Offtopic...


    Perfekt wäre es, wenn der Sicherheitsdienst nicht sofort einschreiten würde, sondern die Polizei verständigt und den Sachverhalt verdeckt mitteilt. Somit könnten evtl. Zivilkräfte ne kleine Observation vor Ort durchführen, Erkenntnisse sammeln und evtl. weitere Festnahmen sofort oder später durchführen.
    Die Privaten würden später als Zeugen auftreten und wären rechtlich sauber raus. 8)
    Eigenmächtige Durchsuchungen und Fesselungen können rechtlich nach hinten losgehen.


    Bis Bald
    Ciao
    -Zw-

  • Als Anmerkung....


    Freitag gegen 23:50 irgendwo im Lande
    17 Jährige kommt in Begleitung mit Ihrer Mama. Bei Taschnkontrolle habe ich (wir) ne Menge Gras, Speed,allgemeine Drogen etc. gefunden. Wir wollen Polizei Anrufen, da die Menge + Zahlreiche Geldscheine in Geldbörse.
    Tocher ( Pupertät etc) sehr aggresiv wird von Mutter unterstützt. Wir fragen die Mutter nach Ihrem "Verständniss " für Drogen
    Mutter entweder total überfordert oder einfach dumm. Dann kommt Polizei , und die kriegen dann was ab. Von Mutter und Tochter und später dann von einer kleinen Clique. Unglaublich, das muß man gesehen haben.
    Das wir eine Anzeige bekommen haben brauche ich nicht zu erwähnen.


    Frage?
    17 Jährige ohne Erziehung ( Mutter) , oder beide in falscher Welt.


    :?:

    Wer viel schreibt, möchte das man viel liest.

  • mich69


    Verstehe den Sachverhalt irgendwie nicht :(


    Wofür hast Du/Ihr die Anzeige bekommen? Warum wurde die Geldbörse geöffnet und der Inhalt in Augenschein genommen? Grund? Was hat die Polizei anschließend "abgekriegt"? :?:


    Gruß
    -Zw-

  • Ich sehe die vorläufige Festnahme nicht so als rechtlich haltlos. Was ich vergessen hatte zu schreiben, die Person hatte keinen Ausweis dabei --> Identität nicht feststellbar.
    Des Weiteren sehe ich eine Fluchtgefahr als gegebenan, um sich der Tat zu entziehen. Von Verdunklungsgefahr der in der Hossntasche etc. befindlichen Drogen mal ganz abgesehen.


    Bei Drogen, sei es Alkohol oder sonstiges ist die Gefahr des schnellen Stimmungswandels ebenfalls gegeben.



    Wer kann mir dann einen entsprechenden Verweis auf einen Gesetzestext geben, womit die Rechtlichkeit der "oberflächlichen" Durschsuchung durch das Sicherheitspersonal befürwortet bzw. widerlegt wird?




    Dann gehen wir mal davon aus das die Person auf frischer tat ertappt wurde und die Personalien nicht festgestellt werden können. Wie sieht das dann mit dem (laut Person sehr dringenden) Toilettengang aus? Gewähren lassen und mit der Person auf Toilette gehen oder in die Hose machen lassen?



    MfG
    Replicant98

  • @replicant


    die vorläufige Festnahme nach §127 (1) StPO sollte nicht das Thema sein, die kann man noch begründen (zeitwesen schrieb hier auch lediglich vom Jurastudenten). Ebenso wie die erste Nachschau beim Einlass. Die läuft auf freiwilliger Basis, der Gast will rein und unterwirft sich den "Hausregeln", die eine Nachschau nach Waffen und dergleichen beinhalten.


    Nicht begründen lässt sich hingegen die Fesslung (die ist mit der vorläufigen Festnahme nach §127 (1) StPO nicht abgedeckt - was die Polizei bei einer Festnahme macht und darf, interessiert uns nicht. Wir sind bekanntlich keine Polizei und haben auch nicht deren Rechte.) und die zweite, genauere Durchsuchung.
    Die Fesslung lässt sich nur mit den Notwehr-Rechten rechtfertigen, und diese setzen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff voraus. Eine vorbeugende Fesslung ("Bei Drogen, sei es Alkohol oder sonstiges ist die Gefahr des schnellen Stimmungswandels ebenfalls gegeben. ") ist da schlichtweg nicht drin.
    Ist der Festgenommene also ruhig und leistet keinerlei Widerstand, gibt es einfach keine Rechtsgrundlage für eine Fesslung. Tut man es trotzdem, handelt man rechtswidrig - mit all den Folgen, die das so haben kann.


    Für die 2. Durchsuchung gilt prinzipiell das Gleiche.




    Zitat

    Wie sieht das dann mit dem (laut Person sehr dringenden) Toilettengang aus? Gewähren lassen und mit der Person auf Toilette gehen oder in die Hose machen lassen?


    Natürlich gewähren lassen. In die Hose machen lassen ist ziemlich würdelos.
    Wie war das nochmal mit Art. 1 GG?

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat von Replicant98

    Von Verdunklungsgefahr der in der Hossntasche etc. befindlichen Drogen mal ganz abgesehen.


    Wo ist die Rechtsgrundlage für einen privaten Sicherheitsdienst, eine vorläufige Festnahme wegen "Verdunkelungsgefahr" zu begründen? Die sog. "Verdunkelungsgefahr" ist einer der möglichen Haftgründe, die zum Haftbefehl durch den Ermittlungsrichter führen können (§ 112 StPO)!


    Die vorläufige Festnahme lässt sich hier nur über das Vorliegen einer Straftat (Verstoss gegen das BtMG) und die fehlende Identitätsfeststellung begründen.
    Für eine Fluchtgefahr sehe ich dagegen keine Anhaltspunkte. Fluchtgefahr wird im Rahmen des § 127 Abs. 1 allgemein als der Versuch definiert, sich dauerhaft einer Strafverfolgung zu entziehen.

  • @Replicant98


    Hast Du noch nie Erläuterungen zu einem Gesetzestext gelesen? Der § 127 (1) StPO ist für den privaten Sicherheitsdienst von elementarer Bedeutung.
    Ich rate Dir dringend eine entsprechende Aufarbeitung der einschlägigen Paragrafen. Dann erübrigen sich Deine Fragen und Du entgehst in Zukunft gerichtlichen Ärger.


    Deine Fragestellung bezüglich "in die Hose pinkeln lassen" macht mich einfach nur sprachlos....


    -Zw-

  • Aha ihr denkt auch ich hab den § 127 StPo und ähnliche nicht gelesen. Danke das man in diesem Forum zum Größten Teil nur negative Antworten bekommt, von welchen die denken Sie seien die größten und Wissen alles.


    Schonmal von Fragen gehört die man vorbeugend fragt um beim nächsten mal nicht den gleichen Fehler bzw. irgendeinen Fehler zu begehen?


    Ausserdem ging die Fesselung und sonstiges, wie zu Anfang geschrieben, von meinem Kollegen aus.


    MFG

  • Zitat von Replicant98

    Aha ihr denkt auch ich hab den § 127 StPo und ähnliche nicht gelesen.


    Nimms mir nicht übel, aber man kommt beim Lesen deiner Beiträge hier durchaus auf den Gedanken, dass du nicht verstanden hast was du wann wie z.B. mit dem §127 (1) StPO machen kannst - und vor allem was nicht.



    Zitat von Replicant98

    Ausserdem ging die Fesselung und sonstiges, wie zu Anfang geschrieben, von meinem Kollegen aus.


    Was es nicht besser macht - warum hast du deinen Kollegen nicht von rechtswidrigen Maßnahmen abgehalten?
    Du wärst im Fall des Falles genauso mit dran wie dein Kollege...

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur


  • zu1. scheinbar nicht
    zu2. man bekommt eigentlich recht vernünftige Anworten. Insbesondere das mind. einer, der Dir hier geantwortet hat, von Beruf Polizeibeamter ist..
    zu3. Es gibt keine doofen Fragen, aber wie Du sie gestellt hast..insbesondere die Formulierung "..oder in die Hose machen lassen?" Jeder vernünftige Mensch, würde so was einfach nicht fragen..Logisch, oder?
    zu4. Du warst bei aber bei der Fesselung dabei..ergo..



    Gruß


    bs

  • Aha genau solche Stumpfsinnigen Antworten meine ich ....


    Viel Spaß in euerm "vielbesuchten" Forum bb

  • Ich schul um und werde Braumeister.


    Hier ist soviel Hopfen und Malz verloren, dass ich die Jahre bis zur Rente, täglich breit vom eigenen Bier, wahrscheinlich gut überbrücken könnte.


    Liest hier eigentlich noch wer (der TE) und überlegt erstmal oder wird pauschal nur auf "Antworten" geklickt?

  • Zitat von Replicant98

    Aha genau solche Stumpfsinnigen Antworten meine ich ....


    Viel Spaß in euerm "vielbesuchten" Forum bb



    @Replicant98


    -> Du hast auf Deine an das Forum gestellten Fragen entsprechende Antworten bekommen. Die verschiedenen User machen sich Gedanken und präsentieren DIR dann rechtlich einwandfreie Lösungen.
    Dich hat niemand persönlich angegriffen oder beleidigt, sondern es wurde zurecht sachliche Kritik an Deinem Handlungen bzw. Mitwirken in den von Dir geschilderten Sachverhalt geübt.


    Du bist im privaten Sicherheitsgewerbe tätig und somit ein Kollege der übrigen User. Deshalb ist es gewissermaßen eine fast selbstverständliche Kollegialität der anderen Dich über Deine mangelnde Rechtskenntnisse zu informieren.


    Die User bzw. Branchenkollegen lassen Dich dann auch nicht dumm sterben und schreiben ihre Meinung/Rechtsauffassung zu Deinen Fragestellungen!


    "Stumpfsinnig" waren nicht die jeweiligen Antworten, sondern Dein beleidigendes Verhalten gegenüber den Usern/Kollegen!


    -Zw- :(

  • Naja, bei dem Trotzverhalten von replicant kann man nur noch lachen.


    Du hast einwandfreie Antworten erhalten, welche dir ganz klar vermittelt haben, dass dein Verhalten (und das deines Kollegen) rechtlich nicht ausreichend gedeckt waren.


    Anstatt diese Fehler zu akzeptieren und die Ratschläge anzunehmen, reagierst du wie ein kleines Kind und entziehst dich berechtigter Kritik.


    Ich hoffe bloss für dich, dass der von euch Erwischte keinen guten Anwalt hat, der würde euch nämlich auch ziemlich drankriegen wegen Freiheitsberaubung.


    Dass dir anscheinend nicht mal klar ist, dass hier ein Fehlverhalten vorliegt, macht mich sprachlos. Wie kann man denn mit solchem "Wissen" in dieser Branche arbeiten? Jedem "Normalsterblichen" ist doch schon klar, dass man jemand nicht einfach mal so verdachtshalber fesseln darf, also kann man von einem Sicherheitsmitarbeiter entsprechende Sachkenntnis erst Recht erwarten.

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