Einen schönen guten Tag liebe Community.
Vorabinformationen :
* 20 Jahre alt
* Auszubildender in der Sicherheitsbranche
* seit 2 Jahren dabei, ein halbes Jahr noch vor mir, da ich verkürze...
Aubildungsvertrag schreibt vor :
Zitat : "Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit beträgt
pro Werktag 8 Stunden"
heißt das ich bin als Azubi dazu verpflichtet eine 48 Stunden Woche zu leisten ?
( Überstunden werden mir bezahlt - davon habe ich aber nichts, da für mich Geld nur einen relativen Wert hat - und ich lieber meine Lebenszeit auskosten möchte, anstatt wertloses Papier am Ende des Monats zu ernten )
Infos über bisherige Tätigkeit :
Ich arbeite fast jeden Samstag manchmal auch Sonntag, Nachts 12 Stunden... dass ist für mich ein Bruch der Vertragsklausel ".... pro Werktag 8 Stunden".
Außerdem ist Sonntag doch kein Werktag oder sehe ich das falsch ?
Es kann doch nicht sein, dass ich diesen Monat ( Februar 2010 ) 189 Stunden leisten MUSS, als Azubi - ich meine da läuft doch etwas gehörig falsch. Besonders aus der Gegebenheit heraus, dass ich bis zum 19.02.2010(Freitag) 3 Wochen lang geregelte Arbeitszeit hatte und somit in den 3 Wochen auf 120 Stunden kommen 5 Tage die Woche à 8 Stunden. Jetzt soll ich vom Sonntag den 21.02.2010 bis zum Sonntag den 28.02.2010 quasi durcharbeiten und in dieser Zeit 3x 12 Stunden Schichten leisten hinzukommen 3x 9 Stunden Schichten und eine 6 Stunden Schicht ( Freitag ist mein angeblicher freier Tag an dem ich 7 Stunden arbeite ( von Donnerstag in Freitag )
189 Stunden innerhalb von 28 Tagen als Azubi ?
( Mein Anliegen bestimmt nicht darin hier über meine Arbeitsmentalität zu diskutieren - ich sehe es nicht ein meinem AG weiterhin entgegen zu kommen, weil es sich hierbei nicht um eine Ausnahme handelt )
Habe 16 Stunden Schichten hintermir.
Oft über 200 Stunden im Monat....
7 Stunden zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn....
Weniger als 15 freie Sonntage im Jahr....
Kurzfristige Planänderungen....
und nun reicht es mir....
Ist es rechtens was mein AG mit mir veranstaltet ?
Ich kann mir die Frage selber beantworten NEIN.
Inwiefern kann ich dagegen vorgehen - könnte ich nicht einfach sagen ich mache keine Sonntagsarbeit mehr weil Sonntag kein Werktag ist - also wenn es denn der Fall ist und ich wirklich eine 48 Stunden Woche zu leisten haben ?
Eigentlich habe ich kein Problem mit Sonntagsarbeit oder Nachtarbeit - aber wenn es verboten ist - kann ich wohl nur damit meinem Arbeitsgeber schaden - es nichtmehr zu tun und es ihm unter die Nase zu reiben.
Handelskammer wäre für mich einer der letzten Wege - vorher würde ich einen Anwalt für Arbeitsrecht beautragen... Denn ich traue staatlichen Institutionen nicht hundert prozentig über den Weg - im Endeffekt kommt es dann doppelt auf mich zurück wenn ich mich bei der Handelskammer beschwere....
Grüße vom gläubigen Atheisten