Hallo zusammen!
Ich hätte mal eine Frage und zwar hab ich von einem Bekannten letztens gehört, dass ab 1.01.2011 auch Türsteher die direkt bei der Lokalität angestellt sind eine Sachkundeprüfung oder eine Unterrichtung nach §34a GeWo benötigen.
Und meine zweite Frage bezieht sich auf das Mindestlohngesetz im Bewachungsgewerbe. Tritt das bald (in Bayern) in Kraft oder wird immer noch fleißig diskutiert?!
Um eine Antwort gegebenfalls mit Link (falls beides zutreffen sollte) wär ich sehr verbunden.
Gruß