Bin zwar hier nicht vom Fach, greife das Thema aber auf, weil ich heute dieses Urteil gesehen habe.
Einem Club wurde die Konzession entzogen, weil er mehrere Auflagen der Verwaltung nicht erfüllte. Darunter die Entwaffnung der Türsteher. Im Rechtsstreit wurde der Entzug zwar ausgesetzt, aber im Tenor der Gerichtsentscheidung heisst es in Punkt II. Abs. 5:
"Die Kammer stimmt mit der Antragsgegnerin (Anm.: der Verwaltung) in der Einschätzung überein, dass eine wie auch immer geartete Bewaffnung von Türstehern einer Diskothek nicht zu akzeptieren ist."
Urteil im Volltext: http://www.verwaltungsgericht.…ia.php/13/07v1652-b01.pdf