Türsteher - Bewaffnet?

  • Bin zwar hier nicht vom Fach, greife das Thema aber auf, weil ich heute dieses Urteil gesehen habe.


    Einem Club wurde die Konzession entzogen, weil er mehrere Auflagen der Verwaltung nicht erfüllte. Darunter die Entwaffnung der Türsteher. Im Rechtsstreit wurde der Entzug zwar ausgesetzt, aber im Tenor der Gerichtsentscheidung heisst es in Punkt II. Abs. 5:


    "Die Kammer stimmt mit der Antragsgegnerin (Anm.: der Verwaltung) in der Einschätzung überein, dass eine wie auch immer geartete Bewaffnung von Türstehern einer Diskothek nicht zu akzeptieren ist."


    Urteil im Volltext: http://www.verwaltungsgericht.…ia.php/13/07v1652-b01.pdf

  • In Bremen ist die Justiz recht ungehalten. Da wurde eine Zeitlang recht munter geschossen und gestochen auf der Meile. Diese Pauschalurteile gehören für mich in den Bereich Ablage Rund, auch Mülleimer genannt. Dennoch ist und bleibt es leider in der Maßgabe der zuständigen Ordungsbehörde, sog. Bewaffnung der Türsteher zu (miss-)billigen. Die Begründung im Text läuft völlig an der Realität vorbei, aber das ist ja nichts neues. Mag sein, das der Betreiber der Behörde ein Dorn im Auge ist und deshalb alles halbwegs brauchbare als Argument herangezogen wird, um den Laden zu schliessen. Hört sich für mich nach Schwarzgeldern an, eventl. vorbestraften Türstehern und den üblichen Verdächtigen.

    Greetz,
    Connar76
    Ausbilder FfKmSWHuS [IHK]

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