• Wer kennt sich damit aus?


    Ich diskutiere gerade mit Freunden und jeder sagt etwas anderes...


    Gilt es nur für Ausländische Firmen?


    Welchen Tarif muss ich zahlen wenn Firmensitz Hamburg ist aber der Mitarbeiter auf einem Objekt in Bremen arbeitet, den Hamburger Tarif oder den Bremer?

  • Handelt es sich um einen festangestellten MA, so ist der jeweilige am Einsatzort gültige Tarif zu bezahlen.


    Allerdings muß die Branche auch in das Entsendegesetz aufgenommen sein. Ausführliche Beschreibung: http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmer-Entsendegesetz


    Für Subunternehmer oder auch Leiharbeiter ergeben sich abweichende Regelungen. Dies ist einer der Gründe, warum speziell Leiharbeiterfirmen, auch Sicherheitsunternehmen mit der Erlaubnis vom zuständigen Arbeitsamt (kostenpflichtig) der Arbeitnehmerüberlassung hochkonjunktur haben. Der Mindestlohn, einschließlich der Tarifvertrag sind kein Allheilmittel.

    Einmal editiert, zuletzt von Wolperdinger ()

  • Zitat

    Es gilt das Erfüllungsortprinzip. Also Bremer Tarif.


    Das sehe ich auch so.... und wundere mich gleichzeitig ein wenig über eine bundesweit agierende Firma, die das nicht genau weiß... Entschuldigung.... :roll:

  • Zitat von stinkefuchs

    Basics.


    Wer weiß, vielleicht wollte er nur seine (richtige?) Meinung bestätigt bekommen...


    Hmm... nun gut... akzeptiert 8)

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